Beschluss des OVG zu „Section Control“: Anlage soll wieder in Betrieb gehen
Mit Beschluss vom 03. Juli 2019 hat das OVG Lüneburg dem Abänderungsantrag der PD Hannover in Sachen „Section Control“ stattgegeben. Danach ist durch das Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Polizeigesetzes NPOG mit § 32 Abs. 7 eine ausreichende Rechtsgrundlage für den Betrieb geschaffen worden.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Den Beschluss des OVG nehmen wir positiv zur Kenntnis. Es war unser Ziel, die Anlage wieder in Betrieb zu nehmen, das ist nach dem Beschluss des OVG auf Grundlage der im NPOG geschaffenen Rechtsgrundlage möglich. ‚Section Control‘ ist ein für Deutschland neuer und sinnvoller Ansatz für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Länder wie Österreich oder die Niederlande haben bereits langjährige und gute Erfahrungen damit gemacht. Vor allem führt diese Art der Geschwindigkeitsmessung dazu, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dieser Maßnahme eine größere Akzeptanz entgegenbringen und sie als gerechter wahrnehmen, weil eben nicht nur punktuell geblitzt wird, sondern die Geschwindigkeit angekündigt, über einen längeren Streckenabschnitt gemessen wird.“
Die für den Betrieb zuständige PD Hannover wird den Termin zur Wiederaufnahme der Messungen vorher bekanntgeben.