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Beratungstag für Verfolgte der SBZ/DDR-Diktatur am 10. Mai 2022 in Stadthagen

Auch 30 Jahre nach dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung leben in Niedersachsen noch zahlreiche Opfer des SED-Regimes, die bis heute an den Folgen des erlebten Unrechts leiden. Um möglichst viele Betroffene ortsnah über bestehende Hilfs- und Leistungsangebote zu informieren, organisiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport alljährlich Beratungstage vor Ort.

Die Beratungen werden von fachkompetenten Vertreterinnen und Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasiopfer sowie von Fachleuten aus Sachsen-Anhalt unterstützt. Einige der Beraterinnen und Berater waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR.

Der nächste Beratungstag findet statt am Dienstag, 10. Mai 2022, von 10.00 bis 15.00 Uhr im Gebäude des Landkreis Schaumburg, Kreishaus - Saal 2, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen.

Im Kreishaus besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Der Raum ist barrierefrei erreichbar, die Zuwegung zum Besprechungsraum ist ausgeschildert.

Betroffene können sich unter anderem über die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen des Bundes bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, Anträge auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen bzw. sich zur Antragstellung beraten zu lassen.

Telefonische Rückfragen sind am Beratungstag während der vorgenannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer (05721) 703 - 1902 möglich.

Hintergrundinformationen:

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:

Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 90 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Die Höhe der besonderen Zuwendung für Haftopfer – die sogenannte „Opferrente“ – beträgt seit dem 1. November 2019 bis zu 330 Euro monatlich.

Zudem besteht ein Anspruch auf eine berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde und dieser Umstand Nachteile für die Rentenversicherung zur Folge hatte.

Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei sog. Verwaltungsunrecht, also z. B. in Fällen mit gesundheitlichen Folgeschäden.



Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2022
zuletzt aktualisiert am:
09.05.2022

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