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Bedarfszuweisungen für Maßnahmen im Brandschutzbereich 2022: Staatssekretär Stephan Manke überreicht Förderbescheide in Höhe von über 400.000 Euro an niedersächsische Kommunen und unterzeichnet Vereinbarung

Manke: „Als Land Niedersachsen ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Erhalt und die Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur weiter voranzutreiben und dabei gerade auch die finanzschwachen Kommunen zu unterstützen“


Im Rahmen des laufenden Bedarfszuweisungsverfahrens wird der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, heute (4. Oktober) zwei niedersächsischen Kommunen (Aufzählung s.u.) Förderbescheide in einer Gesamthöhe von über 400.000 Euro übergeben und eine Vereinbarung über die Verlängerung einer Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft unterzeichnen.

In diesem Jahr erhalten insgesamt 28 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Unterstützung bei Investitionen im „Aufgabenbereich Brandschutz“. Rund 16 Mio. Euro werden dafür im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs aus dem Bedarfszuweisungsfond bereitgestellt.

Der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke, sagt: „Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in ganz Niedersachsen beweisen Tag für Tag ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement und übernehmen damit eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft - besonders deutlich wird das immer wieder im Bereich der Feuerwehren. Als Land Niedersachsen ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Erhalt und die Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur weiter voranzutreiben und dabei gerade auch die finanzschwachen Kommunen zu unterstützen und die Feuerwehren zeitgemäß und modern auszustatten. Die niedersächsischen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner erwarten zu Recht gute Ausbildungsbedingungen, eine zeitgemäße Ausstattung und eine angemessene Unterbringung - dafür tragen wir als Land unseren Teil bei.“


Gefördert werden im aktuellen Verfahren wichtige Investitionen in den Bereichen Brandschutz und Hilfeleistungen. Dazu gehören neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden, die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen sowie Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.

In den vergangenen Jahren konnten viele insbesondere finanzschwache Kommunen in diesen Bereichen nicht in wünschenswertem Umfang investieren.

Neben der Übergabe des Bedarfszuweisungsbescheides an die Stadt Braunlage wird Staatssekretär Manke auch eine Vereinbarung unterzeichnen, um die zwischen der Stadt Braunlage, dem Landkreis Goslar und dem Land Niedersachsen im Jahr 2017 geschlossene Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (KEP) um zwei Jahre zu verlängern. Ziel dieser Partnerschaft bleibt es, den Haushalt der Stadt Braunlage zu stabilisieren und begleitend zukunftsweisende Entwicklungsvorhaben auf den Weg zu bringen. Außerdem kann die Stadt Braunlage so auch weiterhin auf die intensive Beratung und konzeptionelle Unterstützung durch das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig und dem Landkreis Goslar setzen.

Seit Beginn der KEP wurden mehr als 30 Einzelprojekte wurden angeschoben. So wurde beispielsweise das Tourismuskonzept der Stadt neu ausgerichtet: es umfasst mit Hohegeiß, Sankt Andreasberg und Braunlage nun alle Ortsteile der Stadt. Weitere Maßnahmen zielen darauf ab, die touristische Saison zu verlängern. Auch konnte durch verschiedene Sanierungsmaßnahmen das Ortsbild Braunlages aufgewertet werden.


Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.



Die Termine im Einzelnen (nähere Informationen inkl. Adressangaben finden Sie hier.):


Am Dienstag, 4. Oktober, erhält um 14:45 Uhr die Gemeinde Schladen-Werla einen Förderbescheid über 140.000 Euro für die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (TSF-W) für die Ortsfeuerwehr Isingerode.

Um 15:45 Uhr erhält die Stadt Braunlage eine Landeszuwendung in Höhe von 295.000 Euro für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) für die Ortsfeuerwehr Sankt Andreasberg.

Anlage Presseinformation

  Auflistung der Übergaben
(PDF)

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2022

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