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erstellt am:
05.09.2022
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (05.09.2022) in Uetze in der Region Hannover einen Förderbescheid in Höhe von 310.000 Euro an Bürgermeister Florian Gahre überreicht. Damit unterstützt das Land die Gemeinde Uetze bei der Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20). In diesem Jahr erhalten insgesamt 28 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen Unterstützung bei Investitionen im sog. „Aufgabenbereich Brandschutz“. Rund 16 Mio. Euro werden dafür im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs aus dem Bedarfszuweisungsfond bereitgestellt.
Minister Pistorius: „Die furchtbaren Brände in der Sächsischen Schweiz, im Berliner Grunewald oder auch im Südwesten Frankreichs zeigen uns noch einmal ganz deutlich: Der Brandschutz hat eine überragende gesellschaftliche Bedeutung, die Herausforderungen der kommenden Jahre werden auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen des Klimawandels immer größer werden. Auch deswegen unterstützen wir – auch in diesem Jahr – wieder die finanzschwächsten Kommunen mit den Bedarfszuweisungen für ihren Brandschutz. Die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner erwarten zu Recht gute Ausbildungsbedingungen, eine zeitgemäße Ausstattung und eine angemessene Unterbringung – dafür tragen wir als Land unseren Teil bei.“
Gefördert werden im aktuellen Verfahren wichtige Investitionen in den Bereichen Brandschutz und Hilfeleistungen. Dazu gehören neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden, die Beschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen sowie Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.
In den vergangenen Jahren konnten viele insbesondere finanzschwache Kommunen in diesen Bereichen nicht in wünschenswertem Umfang investieren.
Zum Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.
In den kommenden werden noch weitere niedersächsische Kommunen entsprechende Zuweisungsbescheide erhalten.