Beantwortung der Mündl. Anfragen der CDU zu Datenspeicherungen beim niedersächsischen Verfassungsschutz
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.14; Fragestunde Nr. 32, 30, 31, 36, 33 - Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten der CDU-Fraktion
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Teil 1 (Nr. 32):
Am 18. September 2013 berichteten Innenminister Pistorius und Verfassungsschutzpräsidentin Brandenburger in einer Pressekonferenz, dass in der Extremismusdatei des niedersächsischen Verfassungsschutzes über Jahre Personen gespeichert worden seien, die gar keine Extremisten gewesen seien (siehe HAZ vom 19. September 2013). Laut Innenminister Pistorius sollen sich darunter mindestens sieben Journalisten befunden haben (HAZ a.a.O.).
Sechs der sieben Fälle seien der Verfassungsschutzpräsidentin seit April 2013 bekannt gewesen. Diese gespeicherten Journalisten sollen „angeblich lediglich über extremistische Organisationen berichtet haben“, ohne diesen selbst angehört zu haben (siehe dazu insgesamt HAZ vom 19. September 2013).
Nach der Pressekonferenz stellte sich heraus, dass die Verfassungsschutzpräsidentin eine dieser gespeicherten sechs Personen mit einem Journalisten ähnlichen Namens verwechselt hatte. Diesen hatte sie kurz vor der Pressekonferenz telefonisch über die Speicherung informiert. Bei der gespeicherten Person handelte es sich jedoch tatsächlich um einen Funktionär der Partei DIE LINKE.
Minister Pistorius erklärte in Beantwortung einer CDU-Landtagsanfrage (Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jahns, Rolfes und Schiesgeries in der Sitzung des Landtages am 27. Februar 2014), dass die anderen besagten sechs Personen verfassungsfeindlichen Bestrebungen angehörten, die nicht nur in Niedersachsen Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes sind oder im relevanten Zeitraum waren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Verfassungsschutzpräsidentin den Minister Pistorius vor, während oder nach der Pressekonferenz am 18. September 2013 davon in Kenntnis gesetzt, dass die besagten sechs Personen verfassungsfeindlichen Bestrebungen angehörten und damit keine nur von außen über solche Bestrebungen berichtenden Journalisten waren?
2. In der HAZ vom 11. März 2014 wird Minister Pistorius zitiert, er sehe in der Beantwortung der Landtagsanfrage keinen Widerspruch zu seinen Aussagen. Wie hat sich Minister Pistorius in diesem Zusammenhang in seiner Pressekonferenz am 18. September 2013 zu den sechs angeblichen Journalisten bzw. deren Speicherung in der Amtsdatei des niedersächsischen Verfassungsschutzes geäußert?
3. In welchen Punkten sieht Minister Pistorius die Inhalte seiner Pressekonferenz vom 18. September 2013 durch die Berichterstattung zu diesem Thema in der HAZ vom 19. September 2013 im Wesentlichen richtig wiedergegeben und in welchen nicht?
Teil 2 (Nr. 30):
Am 13. Mai 2014, also wenige Tage vor der Europawahl, stellte Minister Pistorius der Öffentlichkeit den Abschlussbericht einer von ihm eingesetzten Task Force zur Überprüfung der Speicherung personenbezogener Daten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz vor.
Die Task Force bezeichnet sich in ihrem Abschlussbericht selbst als „unabhängiges Gremium“, das eine „neutrale Bewertung der vorhandenen personenbezogenen Speicherungen“ zum Ziel habe (vgl. Seite 4 des Berichts der Task Force).
Ich frage die Landesregierung:
4. Wie kann die Task Force als „unabhängiges Gremium“ bewertet werden, wenn fünf ihrer sechs Mitglieder Mitarbeiter des Innenministeriums oder von Behörden sind, die dem Innenministerium nachgeordnet sind?
5. Warum wurde ein wenige Tage vor einem Wahltermin liegender Zeitpunkt zur Veröffentlichung des Abschlussberichts gewählt, obwohl die Task Force erst im Juni ihre Handlungsempfehlungen vorlegen wollte (Seite 4)?
6. Warum wurden bislang der Öffentlichkeit keine Handlungsempfehlungen zur Speicherung personenbezogener Daten von der Task Force vorgelegt, obwohl dies bereits für Juni 2014 im Abschlussbericht (Seite 4) angekündigt war?
Teil 3 (Nr. 31):
Minister Pistorius sagte nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes der sogenannten Task Force zur Überprüfung der Datenspeicherungen im Verfassungsschutz am 14. Mai 2014 im Plenum des Landtags, es werde im Einzelnen überprüft werden, welche der von der Task Force genannten Datensätze tatsächlich gelöscht würden.
Hingegen heißt es in seiner Pressemittelung vom 13. Mai 2014: „1.937 Speicherungen (21,51 %) werden von der Task Force beanstandet und müssen umgehend gelöscht werden.“
„1.564 Speicherungen (17,37 %) müssen auf Empfehlung der Task Force zeitnah gelöscht werden, da sie nicht länger für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind.“
Die Task Force selbst spricht in ihrem Bericht jedoch nur von „’Empfehlungen’ für den weiteren Umgang mit den gespeicherten Daten an den niedersächsischen Verfassungsschutz“ (Seite 12) bzw. „Löschempfehlungen“ (Seite 14).
Ich frage die Landesregierung:7. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Ministers Pistorius, die er am 14. Mai 2014 im Landtag äußerte, wonach jetzt weiter geprüft werde, welche der von der Task Force zur Löschung empfohlenen Daten nun tatsächlich zu löschen seien?
8. Welchen Stand hat die weitere Überprüfung der Ergebnisse der Task Force, und wer führt diese durch?
9. Inwiefern werden die Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes und ihre Erkenntnisse bei der weiteren Überprüfung der „Task-Force-Ergebnisse“ einbezogen?
Teil 4 (Nr. 36):
Minister Pistorius sagte nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes der von ihm eingesetzten und hauptsächlich mit Personal aus seinem Haus besetzten Task Force zu Datenspeicherungen im Verfassungsschutz am 14. Mai 2014 im Landtag, es müsse genau geprüft werden, welche der von der Task Force genannten Datensätze tatsächlich gelöscht würden.
In einer Pressemittelung des Innenministeriums vom 13. Mai 2014 heißt es zu den Ergebnissen der Task-Force: „1.937 Speicherungen (21,51 %) werden von der Task Force beanstandet und müssen umgehend gelöscht werden.“
„1.564 Speicherungen (17,37 %) müssen auf Empfehlung der Task Force zeitnah gelöscht werden, da sie nicht länger für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind.“
Ich frage die Landesregierung:
10. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Ministers Pistorius in seiner Pressemitteilung vom 13. Mai 2014, wonach die 1.937 Speicherungen „umgehend“ und die 1.564 Speicherungen „zeitnah gelöscht werden müssen“?
11. Wie viele der 1.564 von der Task Force nicht beanstandeten aber dennoch zeitnah zu löschenden Datensätze waren „zeitnah für eine reguläre Überprüfung vorgesehen“, und wie viele waren bereits gesperrt?
12. Wann hätte in den 1.564 Fällen die zeitnah zu löschen sind, die von der Task Force in ihrem Abschlussbericht erwähnte „zeitnahe Überprüfung“ stattfinden sollen?
Teil 5 (Nr. 33):
Die vom Innenminister eingesetzte und hauptsächlich mit Personal aus seinem Haus besetzte Task Force zu Datenspeicherungen im Verfassungsschutz führt in ihrem Bericht zur Speicherung von Daten von Mitgliedern besonders geschützter Berufsgruppen auf Seite 17 aus: „Die Task Force hat bei der Überprüfung der Personenspeicherungen auch großes Augenmerk auf die Speicherung von besonders geschützten Berufsgruppen gelegt. Namentlich sind hier u. a. Journalisten und Rechtsanwälte zu nennen. Im Ergebnis hat die Task Force nur in äußerst geringem Maß Speicherungen zu Angehörigen dieser Berufsgruppen festgestellt. Bei einem deutlich überwiegenden Anteil dieser Speicherungen hat sich die Task Force auch in Abwägung des besonderen Schutzes der Berufsgeheimnisträger für einen Verbleib ausgesprochen.“
Ich frage die Landesregierung:
13. Wie viele Speicherungen zu Angehörigen dieser Berufsgruppen hat die Task Force in der Amtsdatei des niedersächsischen Verfassungsschutzes festgestellt?
14. In wie vielen Fällen hat sich die Task Force für das Löschen in der Amtsdatei ausgesprochen?
15. Aus welchen Gründen hat sie sich in den übrigen Fällen gegen eine Löschung und damit für die Speicherung von Daten von Rechtsanwälten und Journalisten ausgesprochen?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Zu Teil 1 (Nr. 32):
Nach ihrer Amtsübernahme im März 2013 hat die Präsidentin der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zunächst stichprobenartig damit begonnen, die Datenspeicherungen in der Amtsdatei der Behörde zu überprüfen. Dabei hat sie zunächst - auch stichprobenartig - nach ihr bekannten, journalistisch und publizistisch tätigen Personen suchen lassen. Die daraufhin festgestellten Speicherungen in der Amtsdatei wurden der Präsidentin von dem zuständigen Fachbereich vorgetragen. Nach Überprüfung der Zulässigkeit und Erforderlichkeit der Speicherung wurde jeweils im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachbereich eine Entscheidung über den Verbleib der Daten in der Amtsdatei getroffen. Diese Fälle ließ sich die Verfassungsschutzpräsidentin sukzessive bis Mai 2013 vortragen.
Bei der Überprüfung wurden sechs Fälle von journalistisch tätigen Personen festgestellt, in denen die Daten gelöscht werden mussten. Zu diesen Fällen gehörte auch eine Person, deren Name vom Fachbereich in der Amtsdatei aufgefunden wurde und von dem angesichts der Namensübereinstimmung davon ausgegangen wurde, es handele sich um die von der Präsidentin nachgefragte journalistisch tätige Person. Die Überprüfung der Daten dieser Person hat ergeben, dass die Speicherung unzulässig war. Über die in diesem Zusammenhang erfolgte bedauerliche Namensverwechselung ist bereits in den Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Jahns, Götz und Focke in der Sitzung des Landtages am 27. Februar 2014 informiert worden (siehe LT-Drs. 17/1250). Darüber hinaus wurden der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und der Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtags in vertraulicher Sitzung umfassend unterrichtet.
Nach § 10 Abs. 2 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) ist die Verfassungsschutzbehörde zur Löschung von personenbezogenen Daten in Dateien verpflichtet, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. In zwei der festgestellten Fälle waren die Speicherungen unzulässig, in den anderen vier Fällen waren die Speicherungen nicht mehr erforderlich.
Die Löschung ist zwingende Folge, wenn die Speicherungen unzulässig waren oder die Daten nicht mehr erforderlich sind. Eine Löschung unterbleibt nach § 10 Abs. 2 Satz 2 NVerfSchG nur, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden. Schutzwürdige Interessen von Betroffenen lagen in den sechs Fällen nicht vor. Die Überprüfungen durch die Präsidentin und den Fachbereich von März bis Mai 2013 waren vorgezogene Einzelfallprüfungen, die nach § 10 Abs. 3 NVerfSchG regelmäßig stattfinden müssen und die bei Unzulässigkeit oder mangelnder Erforderlichkeit mit einer Löschung der Daten enden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die amtsinterne Überprüfung der Verfassungsschutzpräsidentin ausdrücklich begrüßt und bestätigt, dass die Löschung der Daten nach dem NVerfSchG verpflichtend war.
Angesichts der zu diesem Zeitpunkt bereits festgestellten fehlerhaften Speicherungen hatte die Verfassungsschutzpräsidentin mündlich eine systematische und vollständige Überprüfung der Dateispeicherungen angeordnet. Im Rahmen dieser systematisch angelegten Untersuchungen war bereits nach kurzer Zeit deutlich geworden, dass in weiteren Fällen fehlerhaft gespeichert wurde.
Schließlich wurde der Verfassungsschutzpräsidentin am 11. September 2013 ein Fall einer journalistisch tätigen Person bekannt, in dem der Datensatz einer Person gelöscht worden war, nachdem diese ein Auskunftsersuchen nach § 13 NVerfSchG gestellt hatte. Nach der Löschung war der Person mitgeteilt worden, dass keine Daten über sie gespeichert seien.
Dieser Fall in Verbindung mit den bereits bekannten fehlerhaften Speicherungen, veranlassten die Verfassungsschutzpräsidentin, den Niedersächsischen Innenminister am 12. September 2013 über den Gesamtsachverhalt zu unterrichten. Da es sich bei diesen fehlerhaften Speicherungen und der im Auskunftsverfahren vorgenommenen Löschung um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung handelte, wurde am 18. September 2013 zunächst der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und danach die Öffentlichkeit informiert.
In der Folge wurden der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und der Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages auch in vertraulicher Sitzung umfassend über alle Einzelheiten der Überprüfungen und fehlerhaften Speicherungen unterrichtet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Der Minister ist am 12. September 2013 über den Gesamtsachverhalt unterrichtet worden. Dabei wurde mitgeteilt, dass vier Personen Bestrebungen angehörten, die vom Verfassungsschutz beobachtet wurden. Dies reicht allein jedoch nicht aus, um eine Speicherung zu rechtfertigen. Vielmehr ist weitere Voraussetzung, dass die Speicherung für die Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich ist.
Zu 2.:
Bezüglich der Äußerungen des Ministers wird auf die Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 18. September 2013 verwiesen. Danach war das Erheben und Speichern von Daten über diese Journalisten bzw. journalistisch tätigen Personen wegen mangelnden Extremismusbezuges oder auch wegen mangelnder Relevanz nicht gerechtfertigt.
Zu 3.:
Die Landesregierung kommentiert grundsätzlich nicht die Berichterstattung der Medien.
Zu Teil 2 (Nr. 30):
Zu 4.:
Herr Minister Pistorius hat im Oktober 2013 die Task Force zur Überprüfung des personenbezogenen Datenbestands des Niedersächsischen Verfassungsschutzes eingerichtet. Die Task Force wurde als unabhängiges Gremium eingesetzt, d. h. die Mitglieder waren unabhängig von ihrer Behördenzugehörigkeit in ihrer Aufgabenerledigung frei von Weisungen. Zu den Kriterien für die Auswahl der Mitglieder verweise ich auf meine Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 79 der Abgeordneten Johann-Heinrich Ahlers, Thomas Adasch und Angelika Jahns in der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 13. Dezember 2013 (LT-Drs 17/1040).
Zu 5.:
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzes sind am 24. April 2014 vorgestellt worden. Da die Neuausrichtung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ein wichtiges Vorhaben der Landesregierung ist, sollte dazu zeitnah eine Regierungserklärung im Parlament abgegeben werden. Das Mai-Plenum vom 14. Mai – 16. Mai 2014 bot dazu die erste Gelegenheit. Die Überprüfung der Datenspeicherungen durch die Task Force stellte einen weiteren wichtigen Baustein im Reformprozess dar. Die Ergebnisse sollten daher möglichst in die parlamentarische Debatte einfließen. Da die Task Force ihre Prüfungen mit der Sitzung am 9. Mai 2014 abschließen konnte, wurden die Ergebnisse der Überprüfung vor dem Maiplenum am 13. Mai 2014 vorgestellt.
Die Task Force hatte signalisiert, keine Vorschläge für Gesetzesänderungen vorzulegen. Daher stand einer Vorstellung der Prüfungsergebnisse am 13. Mai 2014 nicht entgegen, dass die Handlungsempfehlungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlagen.
Zu 6.:
Es ist vorgesehen, die zuständigen Ausschüsse über die Handlungsempfehlungen zu unterrichten. Eine gesonderte Information der Öffentlichkeit könnte im Anschluss erfolgen.
Zu Teil 3 (Nr. 31):
Herr Minister Pistorius hat im Oktober 2013 die Task Force zur Überprüfung des personenbezogenen Datenbestandes des niedersächsischen Verfassungsschutzes eingesetzt. Die Ergebnisse der Task Force sollten eine Empfehlung für den weiteren Umgang mit den gespeicherten Daten an die Verfassungsschutzbehörde darstellen. Es war von vornherein klar, dass die Task Force selbst keinerlei Veränderungen im Datenbestand vornimmt, sondern die Prüfungsergebnisse der anschließenden Umsetzung in den jeweiligen Fachreferaten bedürfen.
In der Pressemitteilung vom 13. Mai 2014 sind die Ergebnisse der unabhängig arbeitenden Task Force vorgestellt worden und die aus Sicht der Task Force daraus folgenden Konsequenzen bei Umsetzung ihrer Empfehlungen.
Herr Minister Pistorius hat im Landtag am 14. Mai 2014 hierauf erklärt, dass geprüft werde, welche der von der Task Force genannten Datensätze tatsächlich gelöscht werden.
Am 2. Juni 2014 hat Verfassungsschutzpräsidentin Brandenburger eine Dienstanweisung zur Umsetzung der Ergebnisse der Task Force erlassen. Danach sind die von der Task Force zur Löschung empfohlenen Speicherungen zu sperren. Eine Sperrung kann jedoch unterbleiben, wenn einer Löschempfehlung in begründeten Einzelfällen nicht gefolgt werden soll. Eine Löschung der Daten kann frühestens nach Abschluss der Aktenvorlagebegehren des Innenausschusses sowie des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erfolgen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 7.:
Ja, siehe Vorbemerkung.
Zu 8.:
Aufgrund der Dienstanweisung der Verfassungsschutzpräsidentin vom 2. Juni 2014 wird eine Umsetzung der Ergebnisse der Task Force derzeit in den Fachreferaten vorgenommen.
Zu 9.:
Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 8.
Zu Teil 4 (Nr. 36):
Herr Minister Pistorius hat im Oktober 2013 die Task Force zur Überprüfung des personenbezogenen Datenbestandes des niedersächsischen Verfassungsschutzes eingesetzt. Die Ergebnisse der Task Force sollten eine Empfehlung für den weiteren Umgang mit den gespeicherten Daten an die Verfassungsschutzbehörde darstellen. Es war von vornherein klar, dass die Task Force selbst keinerlei Veränderungen im Datenbestand vornimmt, sondern die Prüfungsergebnisse der anschließenden Umsetzung in den jeweiligen Fachreferaten bedürfen.
In der Pressemitteilung vom 13. Mai 2014 sind die Ergebnisse der Task Force vorgestellt worden und die aus Sicht der Task Force daraus folgenden Konsequenzen bei Umsetzung ihrer Empfehlungen.
Herr Minister Pistorius hat im Landtag am 14. Mai 2014 hierauf erklärt, dass geprüft werde, welche der von der Task Force genannten Datensätze tatsächlich gelöscht werden.
Am 2. Juni 2014 hat Verfassungsschutzpräsidentin Brandenburger eine Dienstanweisung zur Umsetzung der Ergebnisse der Task Force erlassen. Danach sind die von der Task Force zur Löschung empfohlenen Speicherungen zu sperren. Eine Sperrung kann jedoch unterbleiben, wenn einer Löschempfehlung in begründeten Einzelfällen nicht gefolgt werden soll.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 10.:
In der zitierten Passage der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 13. Mai 2014 werden die Ergebnisse der Task Force dargestellt, nicht die Auffassung von Minister Pistorius.
Zu 11.:
Alle 1.564 Datensätze in dieser Kategorie wären zeitnah für eine reguläre Überprüfung vorgesehen. Von den 1.564 Datensätzen hatte das Fachreferat im Zusammenhang mit der anstehenden Überprüfung bereits 872 Datensätze überprüft, gesperrt und zur Löschung vorgesehen bevor die Task Force diese eingesehen hat.
Zu 12.:
Eine statistische Auswertung darüber, wann die Speicherung im Rahmen der festgesetzten Wiedervorlageprüfung zu einer Prüfung anstand oder angestanden hätte, wurde nicht vorgenommen. Die Task Force hat bei jeder Speicherung eine individuelle Bewertung vorgenommen, ob sie die Speicherung beanstandet, weil diese bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt hätte gelöscht werden sollen, oder von einer Beanstandung absah, weil eine Wiedervorlage anstand.
Zu Teil 5 (Nr. 33):
Zu 13.:
Die Task Force hat im Rahmen der Überprüfung des personenbezogenen Datenbestandes in der Amtsdatei des niedersächsischen Verfassungsschutzes die Speicherung von sieben Journalisten und fünf Rechtsanwälten festgestellt. Diese Feststellungen sind nicht abschließend, da zu gespeicherten Personen nur teilweise der Beruf bekannt ist. Es kann daher auch vorkommen, dass journalistisch tätige Personen im Datensatz des Verfassungsschutzes unter gar keine Berufskategorie fallen oder in eine andere Kategorie als „Journalist“, wenn sie gleichzeitig einem anderen Beruf zuordenbar sind.
Zu 14.:
In vier Fällen hat die Task Force eine Löschempfehlung abgegeben: In einem Fall wurde bereits die Erstspeicherung eines Rechtsanwalts für rechtswidrig befunden. In drei Fällen (ein Journalist und zwei Rechtsanwälte) wurde die Speicherung für die Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes als nicht mehr erforderlich erachtet.
Zu 15.:
In den übrigen acht Fällen hat sich die Task Force für einen Verbleib in der Amtsdatei ausgesprochen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Speicherung vorlagen.