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Beantwortung der Mündl. Anfrage der SPD zu Rechtsextremismus

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. Oktober 2015; Fragestunde Nr. 6

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta, Klaus-Peter Bachmann, Ronald Schminke, Marco Brunotte und Michael Höntsch (SPD) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Für Samstag, den 12. September 2015, meldete die rechtsradikale Partei „Arminius-Bund des deutschen Volkes“ eine Kundgebung unter dem Motto „Unterstützung der Deutschstämmigen aus dem Donbass“ auf dem Gelände des Grenzdurchgangslagers Friedland an. Angemeldet wurde die Kundgebung durch den Bundesvorsitzenden der völkischen Kleinstpartei Johann Thießen. Thießen kandidierte u. a. 2009 für die NPD. Er ist Vorsitzender der NPD-nahen (auf deren Homepage wird u. a. auf die NPD verlinkt) und völkischen „Schutzgemeinschaft ‚Deutsche Heimat“ der Deutschen aus Russland e. V.“ und tritt im Umfeld der Gruppierung „Russlanddeutsche Konservative“ (RK) auf, deren Zentralorgan (in Anlehnung an die „Deutsche Stimme“ der NPD) „Volksdeutsche Stimme“ genannt wird.

Die von Thießen angemeldete Kundgebung fand am gleichen Tag wie die traditionelle Gedenkveranstaltung anlässlich des Jahrestreffens der „Russlanddeutschen“ in Friedland statt und wurde vom Arminius-Bund als Plattform genutzt. Der Landkreis Göttingen hat die Kundgebung des Arminius-Bundes verboten. Laut Bericht des Göttinger Tageblatts vom 14. September 2015 ist Johann Thießen als Anmelder der geplanten Versammlung mitsamt zwei Begleitern und einem Transparent im Umfeld des Lagers Friedland angetroffen worden. Thießen erhielt einen Platzverweis und wurde von der Polizei bis zur hessischen Landesgrenze eskortiert.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Partei ARMINUS-Bund des Deutschen Volkes (ARMINUS-Bund) wurde am 23. März 2013 im oberbergischen Wiehl gegründet. Neben dem Bundesvorstand existieren zurzeit die Landesverbände Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Die Verlautbarungen der Parteifunktionäre, deren politischer Vorlauf und die programmatische Ausrichtung der Partei weisen auf ein geschlossen rechtsextremistisches Weltbild hin. Die Partei vertritt ausländerfeindliche, völkisch-rassistische, nationalistische sowie revisionistische Positionen. Zudem ist eine Agitation gegen Institutionen und Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland feststellbar.

Das Parteiprogramm des ARMINUS-Bundes lehnt sich nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich an das „25-Punkte-Programm“ der NSDAP an.

In Niedersachsen unterhält die Partei bislang keine Strukturen. Aktivitäten der Partei in Niedersachsen waren bisher ebenfalls nicht feststellbar. Sie ist kein Beobachtungsobjekt der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde.

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Aktivitäten des Arminius-Bundes in Niedersachsen?

Mit Ausnahme der Anmeldung der Kundgebung für den 12.09.2015 in Friedland sowie der Feststellung des Bundesvorsitzenden der Partei mit zwei Begleitpersonen an diesem Tage in unmittelbarer Nähe des Grenzdurchgangslagers ist der ARMINUS-Bund bisher in Niedersachsen nicht in Erscheinung getreten.

2. Welche personellen und programmatischen Verbindungen gibt es zwischen dem Arminius-Bund und der NPD?

Der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen von niedersächsischen Rechtsextremisten zum ARMINUS-Bund vor.

Ansonsten siehe Vorbemerkungen.

3. Gibt es Verbindungen zwischen dem Arminius-Bund und der „Landsmannschaft der Deutschen aus Russland“? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese?

Der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor.

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erstellt am:
15.10.2015

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