Beantwortung der Mündl. Anfrage der GRÜNEN zu Verbindungen von Rechtsradikalen und AfD in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. November 2015; Fragestunde Nr. 6
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg, Filiz Polat, Meta Janssen-Kucz und Julia Willie Hamburg (Grüne) wie folgt:
Vorbemerkung der Abgeordneten
Seit Gründung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gibt es immer wieder Berichte über Verflechtungen der Partei mit aktuellen oder früheren NPD-Aktivisten und anderen Nazis. So wurde die Journalistin Andrea Röpke während einer AfD-Veranstaltung in Bremen tätlich angegriffen. Röpke erklärte dazu „Ich hatte das Gefühl, dass es vor allem ehemalige Anhänger anderer rechter Parteien waren, die veranlasst haben uns rauszuwerfen.“ (taz nord vom 30. April 2014). Der Fraktionschef der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, erklärte, nicht jedes NPD-Mitglied sei extremistisch (Tagesspiegel, 12. Mai 2015). Der Bundesparteitag der AfD im Juli 2015 wurde allgemein als „Rechtsruck“ aufgefasst, da sich der nationalistische Parteiflügel bei Personalwahlen komplett durchsetzte. Auf diesem Parteitag wurde auch der niedersächsische Landesvorsitzende der AfD in den Bundesvorstand gewählt. Der moderatere Parteiflügel trat daraufhin aus der AfD aus und gründete eine neue Partei. Aus Hessen und Sachsen wurden auch Kooperationen von AfD und den jeweiligen Pegida-Bewegungen bekannt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist weder Beobachtungsobjekt noch Verdachtsfall der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde. Aufgrund der programmatischen Auseinandersetzung der AfD zu den Themenfeldern Asyl und Zuwanderung besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich Rechtsextremisten von Veranstaltungen der AfD angesprochen fühlen und an solchen teilnehmen. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages betrachtet die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde offen zugängige Informationen (z.B. Presseberichterstattung) dahingehend, ob Rechtsextremisten versuchen, auf die Veranstaltungen der AfD einzuwirken oder anderweitig auf die Aktivitäten der AfD Einfluss zu nehmen.
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Aktivitäten früherer NPD-Mitglieder und anderer Nazi-Aktivistinnen und -Aktivisten in der AfD Niedersachsen?
Der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde liegen keine Erkenntnisse über Aktivitäten früherer NPD-Mitglieder in der AfD Niedersachsen vor.
Zurzeit liegen lediglich Erkenntnisse zu einer Person vor, die Mitglied in einer als rechtsextremistisch eingestuften Partei war, nunmehr aber in die AfD eingetreten ist. Erkenntnisse weiterer Mitgliedschaften oder Beteiligungen von aktuellen Mitgliedern der AfD Niedersachsen an rechtsextremen Gruppierungen oder Organisationen liegen derzeit nicht vor.
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Kooperationen der AfD und niedersächsischer Pegida-Ableger?
Die derzeit aktiven niedersächsischen Ableger der Pegida-Bewegung in Hannover (Pegida Hannover) und Braunschweig (Bragida) sind ebenfalls kein Beobachtungsobjekt oder Verdachtsfall der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde. Die Aktivitäten werden lediglich im Hinblick auf eine mögliche steuernde Einflussnahme von Rechtsextremisten auf diese Aktionsformen betrachtet.
Über eine Kooperation der AfD und niedersächsischer Pegida-Ableger liegen der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde keine Erkenntnisse vor.
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Kooperationen oder Verflechtungen von AfD und anderen rechtsextremen Gruppierungen?
Über die in der Fragestellung genannten Kooperationen und Verflechtungen liegen der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde keine Erkenntnisse vor.