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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Verteilung von Flüchtlingen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. Juni 2016; Fragestunde Nr. 26

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode und Christian Dürr (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit einigen Wochen geht die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, immer weiter zurück.

Dies hat zur Folge, dass viele Einrichtungen des Landes zur Unterbringung nur unterdurchschnittlich belegt sind. Unter den Flüchtlingen sind auch Menschen, die nur eine geringe Bleibeperspektive haben, da sie aus sicheren Herkunftsstaaten stammen. Diese Zahl wird sich mit der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten noch erhöhen.

1. Wie viele Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive wurden im Zeitraum 2015 bis Mai 2016 aus Einrichtungen des Landes auf die Kommunen verteilt (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern auflisten)?

Der Begriff der geringen Bleibeperspektive ist gesetzlich nicht definiert. Für die Beantwortung sind Herkunftsländer zugrunde gelegt worden, bei denen die Anerkennungsquote weniger als 10% beträgt. Die erfragten Verteilzahlen können der Anlage entnommen werden.

2. Seit wann besteht die Anweisung des Landes, Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen?

Seit dem 15. Februar 2016 wurden grundsätzlich keine Asylsuchenden aus den sog. sicheren Herkunftsländern nach Anlage II zu § 29a AsylG im Rahmen der Anschlussunterbringung auf die Niedersächsischen Kommunen verteilt. In Einzelfällen sind Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern, die im Rahmen der Amtshilfe außerhalb von Landeseinrichtungen untergebracht waren, in Abstimmung mit der jeweiligen Amtshilfekommune dieser Kommune zugewiesen worden und mithin dort verblieben. Darüber hinaus kommt es zu vereinzelten Verteilungen zum Beispiel aus medizinischen Gründen, um in Behandlungsfällen längere Trennungen von Familien zu vermeiden. Auch diese Verteilungen erfolgen nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Kommune.

3. Wie viele Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten und dem Maghreb haben im Jahr 2015 einen positiven Asylbescheid erhalten (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern auflisten)?

Diese Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Herkunftsland

Positive Asylbescheide

sichere Herkunftsländer nach Anlage II zu § 29a AsylG

Albanien

24

Bosnien und Herzegowina

1

Ghana

0

Kosovo

45

Mazedonien

2

Montenegro

1

Senegal

2

Serbien

1

Maghreb-Staaten

Tunesien

0

Algerien

0

Marokko

8

Anlage

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

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