Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Social-Media-Strategie der Landesregierung
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. September 2015; Fragestunde Nr. 44.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha wie folgt:
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Öffentlichkeitsarbeit vieler Unternehmen, aber auch Behörden wird immer häufiger durch Social Media (deutsch: soziale Netzwerke) geprägt. Dabei geht es nicht nur darum, Bürgerinnen und Bürger aufzuklären, was die entsprechende Institution macht. Es besteht auch die Möglichkeit, mit den Menschen in direkten Kontakt zu treten.
Diese Kontaktmöglichkeit bietet sich besonders an, da sie ein niedrigschwelliges Angebot darstellt. Ein Großteil der Niedersachsen bedient seine sozialen Netzwerke täglich auch über das Internet. In den vergangenen Wochen sind immer häufiger Berichte zu lesen, dass über diese Kanäle sogenannte „Hassbotschaften“ und Diffamierungen verbreitet werden.
Vorbemerkung der Landesregierung
Das Internet hat in den letzten Jahren eine grundlegende Erweiterung hin zu mehr Interaktion und Zusammenarbeit der Internetnutzerinnen und -nutzer erfahren, sowohl im privaten wie im beruflichen Bereich. Dabei beschränkt sich der Austausch nicht allein auf sachliche Informationen, vielmehr werden auch Profile, Emotionen, Meinungen, Eindrücke, Erfahrungen und Ideen übermittelt.
Soziale Netzwerke bergen aber auch Risiken und Gefahren. So entscheiden sich in der Tat Menschen in der scheinbar anonymen virtuellen Welt offenbar eher, andere zu beleidigen, bloßzustellen oder mit „Hassbotschaften“ zu überziehen. Teilweise übelste Diffamierungen finden in sozialen Netzwerken leider rund um die Uhr statt, werden schnell weitergeleitet und haben oft eine erschreckend große Reichweite.
Der Landesregierung sind diese (und andere) Risiken der Sozialen Netzwerke bewusst. Sie richtet ihr Handeln danach aus.
1. Wie tritt die Landesregierung der negativen Nutzung der o. g. sozialen Netzwerke entgegen?
Die niedersächsische Polizei geht Straftaten im Internet nach. Strafrechtlich geahndet werden können Tathandlungen, die z.B. unter die Tatbestände der Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Verleumdung und der Nachstellung fallen. Im Jahr 2014 gab es bei 34.950 Straftaten mit dem Tatmittel Internet in Niedersachsen insgesamt 16.329 Tatverdächtige.
Die Landesregierung ergreift aber auch präventive Maßnahmen, etwa im Bereich Opferschutz. Diese werden in der Antwort der Kleinen Anfrage des Abg. Bode u.a. (LT-Drs. 17/3366 – „Chatten, Surfen, Skypen – Entwickelt sich Cybermobbing zu einer neuen Gewaltform?) ausführlich dargestellt. Hier wird auch der Handlungsbedarf aufgeführt.
Auf den Plattformen der Landesregierung gilt jeweils eine Netiquette nach der bei Kommentaren reagiert wird. Die Plattformen werden regelmäßig durchgesehen - auch an den Wochenenden, Kommentare die als „Diffamierung“ oder „Hassbotschaft“ erkennbar sind, werden gelöscht und ggf. bei Facebook angezeigt. Darüber hinaus versucht die Landesregierung diejenigen zu stärken, die in sozialen Netzwerken offen gegen Diffamierungen und Hassbotschaften auftreten.
2. Wie sieht die Gesamtstrategie der Landesregierung der Nutzung von Social Media aus?
Die Landesregierung bekennt sich dazu, dass Soziale Netzwerke als Teil einer modernen, demokratischen Gesellschaft frei verfügbar sein sollen. Nutzerinnen und Nutzer müssen aber die auch sonst gültigen rechtlichen Regelungen einhalten.
Von diesem strategischen Grundsatz ausgehend trifft die Landesregierung zum einen die erforderlichen Maßnahmen, um dem Missbrauch von Social Media entgegen zu wirken (siehe Antwort zu Frage 1). Zum anderen leitet sie hieraus das Handeln beim Nutzen von Social Media durch die Verwaltung selbst ab(siehe Antwort auf Frage 3).
Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung das Bundesministerium der Justiz in dem Bemühen, eine Regelung mit den Unternehmen Facebook zu treffen, gegen Diffamierung und Hassbotschaften vorzugehen.
Die Landesregierung begrüßt daher die Ergebnisse des Gesprächs des Bundesjustizministers mit Facebook vom 14. September 2015, nach denen u.a. eine Task Force zum Thema „Hassbotschaften im Internet“ eingerichtet wird.
3. Inwieweit nutzt die Landesregierung die Möglichkeiten des Dialogs über die Social Media, und nutzt sie diese auch im Rahmen von Bürgerbeteiligungsprojekten?
Demokratie lebt von kontinuierlicher Beteiligung und Transparenz. Die Nutzung sozialer Netzwerke stärkt die Bürgerrechte, macht politische Entscheidungsprozesse transparenter und erleichtert die Zugänge zu Informationen und die Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Außerdem möchte die Landesregierung im Rahmen ihrer Aufgaben mit allen Gruppierungen in der Gesellschaft den zeitgemäßen Dialog führen. Gerade wenn es um den Austausch mit jungen Menschen geht, ist dabei ein Dialog über Soziale Netzwerke erfolgversprechend.
Die Landesregierung befürwortet daher auch die Nutzung von Social Media in Regierung und Verwaltung. Dabei sind aber immer Möglichkeiten und Risiken gegeneinander abzuwägen. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder Bürgerkommunikation werden dort über Social Media betrieben, wo Bürgerinnen und Bürger dies erwarten. Beispielsweise sind die Hochschulen und einzelnen Ausbildungseinrichtungen des Landes in sozialen Netzwerken präsent.
Im Übrigen erfolgen Behördenauftritte und die Nutzung von Social Media durch die Verwaltung eher in begrenzten Umfang. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat bereits 2012 einen Behörden-Leitfaden zum Umgang mit webbasierten sozialen Medien erstellt, der Informationen und Verhaltensregeln für alle Behörden des Landes enthält.