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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Polizei in Wolfenbüttel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 5. Juni 2015; Fragestunde Nr. 55


Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Dr. Marco Genthe und Jan-Christoph Oetjen (FDP) wie folgt:


Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Wolfenbütteler Zeitung veröffentlichte am 8. April 2015 einen Bericht über einen Autodiebstahl vom 13. März 2015. Der Fahrzeughalter konnte der Polizei, dank eines GPS-Senders im Fahrzeug, sogar den genauen Aufenthalt des Wagens übermitteln. Es wurde auf der A 2 Richtung Magdeburg bewegt. Die Polizei war unterdessen mit der Verfolgung eines zweiten Fahrzeuges beschäftigt, das ebenfalls zu diesem Zeitpunkt gestohlen wurde.

In der Antwort auf die Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion (Drs. 17/3435 Nr. 50) hat die Landesregierung die Zuständigkeit des PK Wolfenbüttel festgestellt.


Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung wies bei der Beantwortung der Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion (Drs. 17/3435 Nr. 50) darauf hin, dass sich der in der Wolfenbütteler Zeitung veröffentlichte Sachverhalt im Zuständigkeitsbereich des PK Wolfenbüttel zugetragen hat.

Das Polizeikommissariat Wolfenbüttel ist örtlich für die Stadt und den Landkreis Wolfenbüttel, mit Ausnahme der Samtgemeinde Baddeckenstedt, zuständig.

Zur Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben innerhalb des Zuständigkeitsbereiches sind dem Polizeikommissariat Wolfenbüttel die Polizeistationen Cremlingen mit der Polizeistation Sickte, Schöppenstedt mit der Polizeistation Remlingen und Schladen mit der Polizeistation Börßum nachgeordnet.

Im Polizeikommissariat Wolfenbüttel ist im Einsatz- und Streifendienst ein „rund-um-die-Uhr-Dienst“ eingerichtet, der innerhalb eines „Bedarfsorientierten Schichtdienstmanagements“ die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung gewährleistet. In den nachgeordneten Polizeistationen besteht kein „rund-um-die-Uhr-Dienst“. Dort wird der Einsatz- und Streifendienst nach dem polizeilichen Bedarf innerhalb eines abgestimmten Rahmendienstplans eingesetzt.

Dem Polizeikommissariat Wolfenbüttel, einschließlich seiner nachgeordneten Polizeistationen, stehen nach dem landesweiten Fahrzeugverteilungsmodell grundsätzlich insgesamt 28 Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Der tatsächliche Fahrzeugeinsatz richtet sich nach der Anzahl der im Dienst befindlichen Polizeibeamtinnen und -beamten.


1. Wie viele Polizeibeamte und wie viele Fahrzeuge standen in der Nacht vom 12. zum 13. April 2015 im Dienst der PK Wolfenbüttel?

Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf die Nacht vom 12. zum 13. März 2015 bezieht (siehe Vorbemerkung der Abgeordneten) und nicht auf die Nacht vom 12. zum 13. April 2015.

In der Nacht vom 12. zum 13. März 2015 haben im Polizeikommissariat Wolfenbüttel einschließlich der Polizeistationen

bis 22.00 Uhr: 13 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, mit 5 Funkstreifenwagen,

ab 22.00 bis 23.00 Uhr: 8 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, mit 4 Funkstreifenwagen,

ab 23.00 bis 06.00 Uhr: 6 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, mit 2 Funkstreifenwagen,

ab 06.00 Uhr: 11 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, mit 4 Funkstreifenwagen,

ihren Dienst versehen.


2. Wann kann mit dem Abschluss des oben genannten Ermittlungsverfahrens gerechnet werden?

Der voraussichtliche Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen kann angesichts des Umfangs des Ermittlungsverfahrens derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden.


3. Richtet sich dieses Ermittlungsverfahren bereits gezielt gegen einzelne Personen oder gegen Unbekannt?

Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen namentlich bekannte Beschuldigte.


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2015

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