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erstellt am:
24.11.2016
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Christian Dürr, Jörg Bode, Stefan Birkner, Sylvia Bruns, Hillgriet Eilers, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe, Hermann Grupe, Dr. Gero Hocker, Gabriela König, Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Almuth von Below-Neufeldt (FDP) wie folgt:
Vorbemerkung der Abgeordneten
In der Koalitionsvereinbarung haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine moderne Haushaltspolitik im Sinne einer nachhaltigen und gerechten Konsolidierung ausgesprochen. In der Koalitionsvereinbarung heißt es: „Dabei setzt sie“ (die rot-grüne Koalition) „auf einen Dreiklang aus Einsparungen durch Aufgabenkritik und Effizienzsteigerungen, Investitionen in Maßnahmen, die die künftige Einnahmesituation verbessern (…) sowie auf nachhaltige Verbesserung der Einnahmen (…). Zur Konsolidierung des Landeshaushalts ist in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine konsequente Aufgabenanalyse und -kritik erforderlich, die alle Bereiche und Ressorts erfasst“. Der zuständige Lenkungsausschuss tagte laut Antwort zu Drucksache 17/6654 zuletzt am 22. Juni. In der Antwort heißt es zudem: „In der Folge waren nicht nur die Staatssekretäre, sondern auch die Mitglieder des Koordinierungskreises vorrangig mit den Herausforderungen der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen beschäftigt (…).“
Vorbemerkung der Landesregierung
Eine moderne Haushaltspolitik im Sinne einer nachhaltigen und gerechten Konsolidierung war und ist ein herausragendes Ziel der Landesregierung und der sie tragenden Parteien. Insofern zieht sich die in der Koalitionsvereinbarung für die 17. Wahlperiode hierzu getroffene Aussage konsequent durch alle seither verabschiedeten Haushaltspläne. Die von den Fragestellern zutreffend zitierten Ziele einer nachhaltigen Verbesserung der Einnahmen, eine kluge Investitionspolitik sowie spürbare Effizienzsteigerungen und eine fortlaufende Aufgabenkritik waren und sind handlungsleitend für das Agieren der Landesregierung sowohl innerhalb ihres eigenen Verantwortungsbereiches als auch in den Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern. Der im Koalitionsvertrag angesprochene „Dreiklang“ macht dabei deutlich, dass eine wohl verstandene Haushalts- und Finanzpolitik ausdrücklich nicht nur auf Ausgabekürzungen reflektiert, sondern Einnahmeverbesserungen und Investitionen gleichrangige Gestaltungsfaktoren für den Landesetat darstellen.
Mit dem zu Beginn der Wahlperiode nicht absehbaren enormen Anstieg der Zugangszahlen insbesondere von Kriegsflüchtlingen stellt sich für die politisch Verantwortlichen und für die Zivilgesellschaft, aber auch für den Landeshaushalt eine gewaltige zusätzliche Aufgabe mit Folgewirkungen für fast alle Einzelpläne. Ich halte es für ein Gebot der Vernunft, dass die Landesregierung hierauf nicht mit Ausgabenkürzungen reagiert, sondern gegenüber dem Bund auf eine gesonderte Finanzierung und damit auf eine nachhaltige Verbesserung der Einnahmen gedrängt hat. Im Ergebnis ist es uns gelungen, den im Koalitionsvertrag angesprochenen „Dreiklang“ von Maßnahmen herzustellen, dass das Ziel eines konsolidierten Landeshaushalts auch und gerade in Bezug auf die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse entsprechend der in der Mittelfristigen Finanzplanung beschlossenen Zahlen sogar vorzeitig erreicht wird.
1. Welche Ressorts waren mit welchen Maßnahmen seit Beginn der 17. Legislaturperiode beteiligt?
Alle Ressorts haben innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches erfolgreich an dem Ziel einer modernen Haushaltspolitik im Sinne des Koalitionsvertrages mitgewirkt. Die Ergebnisse der Aufgabenkritik wurden erfolgreich in den jeweiligen Einzelplänen der Häuser umgesetzt.
2. Sind aufgrund der Aufgabenkritik grundsätzlich Ergebnisse im Sinne struktureller Änderungen zu erwarten oder bereits erzielt worden?
Im Rahmen der Projektgruppenarbeit zur Aufgabenkritik wurden Personalstrukturdaten erhoben und mit Blick auf die künftigen Aufgabenbereiche und absehbaren Personalbedarfe der einzelnen Häuser bewertet. Die – dauerhaften – Anforderungen der Unterbringung und Integration einer großen Zahl von zumeist kriegsflüchtigen Menschen haben neue Aufgaben geschaffen und auch die Rahmendaten zu Haushalt und Demografie in Niedersachsen verändert. Der dem Landtag derzeit zur Beratung vorliegende Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2017/2018 und die zugehörige Mittelfristige Finanzplanung bilden diese neuen Aufgaben und Rahmendaten für die nächsten Jahre auf Basis der heutigen Annahmen ab.
Demgegenüber wurde die von den Ressorts durchgeführte Bestandsaufnahme im Rahmen der Aufgabenanalyse bereits vor der Eskalation des Syrien-Konflikts und dem dadurch ganz wesentlich verstärkten Flüchtlingszuzug nach Westeuropa abgeschlossen. Die erhobenen Daten müssen dadurch zumindest teilweise als veraltet gelten, zumal auch andere Einflussfaktoren – zu nennen sind hier insbesondere die verschärfte Sicherheitslage und auch die immer deutlicher spürbaren Auswirkungen der Digitalisierung – eine teilweise Neubewertung der künftigen Aufgabenbereiche und absehbaren Personalbedarfe der Landesverwaltung erforderlich machen. Vor diesem Hintergrund hat es sich als großer Vorteil erwiesen, dass die Landesregierung die Aufgabenanalyse von vornherein prozesshaft angelegt und nicht als statisches und rein fiskalisches Konsolidierungsprogramm begriffen hat.
Im Sinne einer fortgesetzten Aufgabenanalyse haben die Ressorts auf die sich wandelnden Rahmenbedingungen reagiert und auch strukturelle Änderungen in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen vorgenommen. Zu nennen ist hier an erster Stelle die
Flüchtlingsunterbringung und –betreuung
Im Zuge der bereits im Jahr 2014 angestiegenen Flüchtlingszahlen und des außerordentlich hohen Anstiegs der Zugänge asylsuchender Menschen ab September 2015 stand das Land vor der Herausforderung, in kürzester Zeit und ohne verlässliche Prognose für den weiteren Verlauf die erste Unterbringung und Versorgung für eine bis dato in Deutschland wie Niedersachsen nicht zu erwartende hohe Zahl an geflüchteten Menschen sicherzustellen. Die Landesregierung hat sich dieser Herausforderung noch in dem bereits angelaufenen Prozess der Neuorganisation der landesseitigen Erstaufnahme durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) gestellt und die erforderlichen Schritte ergriffen.
So begründete neben der Unterbringungsproblematik die Entwicklung der Flüchtlingssituation für die Landesregierung einen für alle Aufgabenfacetten erheblichen Koordinierungs-, Abstimmungs- und Organisationsaufwand, der nur mit einem hohen Maß an Engagement, Kommunikation und dem reibungslosen Zusammenspiel von Landesbehörden, Kommunen, Hilfsorganisationen und Ehrenamtlichen zu bewältigen war. Die Schaffung von Unterbringungskapazitäten, der Aufbau einer der Situation adäquaten Kommunikationsstruktur wie auch die Berücksichtigung kommunaler Interessen bei den Entscheidungen des Landes waren hierbei zentrale Aufgaben des Krisenmanagements des Landes.
Angesichts der historisch hohen Flüchtlingszahlen hat die Landesregierung entschieden, den steigenden Zugang zunächst landesseitig aufzufangen, um die Kommunen zu entlasten. Insofern mussten die Erstaufnahmekapazitäten im Sommer 2015 erneut deutlich ausgeweitet werden. Für die Akquise, den Aufbau und Betrieb neuer Liegenschaften war eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts (u.a. MI, MF, MS) erforderlich. Dem Land ist es mithilfe der Kommunen und Hilfsorganisationen gelungen, die zuvor bestehenden 2.000 Erstaufnahmeplätze auf 50.000 Plätze zu erweitern.
Damit einher ging ein erhöhter Bedarf an Betreuungs- und Beratungsleistungen in der Erstaufnahme des Landes. Die dort lebenden Menschen benötigten neben der Grund- und medizinischen Versorgung eine Erstorientierung, Sprachangebote und eine soziale Betreuung, den die LAB NI etwa durch Wegweiserkurse, Lernwerkstätten und Schulvorbereitungsangebote abdeckt.
Auch in dieser historisch bislang einmaligen Situation zieht die Landesregierung aus einer umsichtigen Bewältigung der besonderen Herausforderungen unmittelbar die notwendigen Konsequenzen, indem sie die gebotene Anpassung einer modernen, auch außergewöhnlichen Lagen Rechnung tragenden Organisations- und Kommunikationsstruktur – ganz im Sinne fortlaufender, stets realitätsbezogener Aufgabenkritik – sicherstellen wird. Zur Effizienzsteigerung sei an dieser Stelle als Beispiel die Einrichtung eines „atmenden System“ in der Flüchtlingsunterbringung zu nennen, durch das die Landesregierung nun in der Lage ist, auf einen erneuten starken und plötzlichen Anstieg spontan zu reagieren ohne dauerhaft unnötige Kapazitäten aufrecht erhalten zu müssen.
Sicherheitspolitik
Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden sehen sich einer stetigen Zunahme an Herausforderungen für ihre Aufgabenwahrnehmung ausgesetzt. Als besondere Schwerpunkte sind unter anderem die Bereiche Terrorismus, Wohnungseinbruchdiebstahl, Cybercrime sowie in der jüngeren Vergangenheit die zusätzlichen Belastungen durch die erhöhten Flüchtlingszahlen zu nennen.
Innerhalb der Polizei wurde daher im Sommer 2015 ein „Netzwerk Aufgabenkritik“ ins Leben gerufen. Hier haben alle Beschäftigten die Möglichkeit, Vorschläge und Anregungen zu Aufgaben zu machen, die zukünftig wegfallen bzw. anders oder weniger ausgeprägt wahrgenommen werden sollen. Alle Vorschläge werden schnellstens und umfassend geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt. Mit Stichtag 21. November 2016 sind aus dem Kreise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher insgesamt 159 Vorschläge eingegangen, von denen einige unzweifelhaft zu Entlastungen führen können. Dies sind u.a. die Pilotisierung des Einsatzes von Tablets im Streifendienst, die Begleitung von Großraum- und Schwerlasttransporten von privaten Firmen und dadurch Freisetzung von Vollzugspersonal für Kernaufgaben, die Entlastung des Einsatz- und Streifendienstes bei der Erfassung von Unfalldaten bei sog. Bagatellunfällen, die Minimierung der Aufwände bei Fahrerermittlungen nach Verkehrsordnungswidrigkeiten und der Bearbeitung von Privatklagedelikten, sowie die Verschlankung der Kosten- und Leistungsrechnung.
Es ist auch ein Beleg dafür wie wichtig es bei jedweder Form von Aufgabenkritik ist, die Beschäftigten umfassend einzubeziehen.
Durch die laufende Aktualisierung der landesweit einheitlichen Ausstattungsstandards bei der niedersächsischen Polizei wird darüber hinaus die Erfüllung polizeitaktischer Erfordernisse, die Kompatibilität im länderübergreifenden Einsatz sowie die Unterstützung der operativen Tätigkeiten gewährleistet.
Ungeachtet der Maßnahmen zur Aufgabenkritik sowie der Beschaffung von notwendigen Führungs- und Einsatzmitteln erfordern die zunehmenden Herausforderungen zusätzliches Personal. Bereits mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 wurden
50 neue und zusätzliche Stellen für den Polizeivollzug
65 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Tarifpersonal
20 zusätzliche Stellen für Verwaltungsbeamte
ausgebracht.
Im Haushalt 2016 beträgt die Anzahl der Stellen für den Polizeivollzug 18.107. Darüber hinaus wurden erstmalig 150 zusätzliche Anwärterstellen im Wege von sog. „Vorratseinstellungen“ (zeitlich vorgezogene Einstellungen) geschaffen, so dass deren Anzahl derzeit insgesamt rund 2.400 beträgt. Eine Verstetigung dieser Vorratseinstellungen ist mit dem kommenden Doppelhaushalt auch für die Jahre 2017 und 2018 in einer Größenordnung von jeweils weiteren 150 vorgesehen. Niedersachsen wird im kommenden Jahr zum 01. April und 01. Oktober 2017 zudem insgesamt voraussichtlich über 1.000 neue Polizeianwärterinnen und -anwärter einstellen und damit dann rund 2.900 Studierende in der Ausbildung haben. Mit den Beschlüssen zum 2. Nachtragshaushalt 2015 sowie mit den Haushalten 2016 bis 2018 wird die Polizei Niedersachsen insgesamt um rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt.
Das ist ein wohl verstandenes Ergebnis von Aufgabenkritik, die sich an den tatsächlichen Aufgaben und nicht nur an abstrakten Einsparvorgaben orientiert.
Digitalisierung
Das Themenfeld der Informationstechnik steht in besonderer Weise unter der Anforderung Effizienzsteigerungen zu realisieren. Erfolgreich konsolidiert wurden vor diesem Hintergrund die in der Verantwortung des IT.N betriebenen Standard-Arbeitsplatzcomputer. Nachdem die rot-grüne Landesregierung das noch vom alten Kabinett beschlossene privatwirtschaftliche Betreibermodell gestoppt hatte, wurden Standardisierung und Automation sowie die Auslieferung der neuen so genannten „Niedersachsen-Clients“ an IT.N übertragen. Im Einvernehmen mit den Ressorts ist es gelungen, die Zahl der Softwareprodukte auf den IT-Arbeitsplätzen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs in einem ersten Schritt von mehr als 4000 auf nur noch etwa 500 zu reduzieren. Auch konnten im Zuge dieses Projekts rund 500 Serverinstanzen eingespart werden, so dass der Preis pro Client in der Summe um knapp 20 Prozent gesenkt werden konnte.
Durch die Einführung des „Niedersachsen-Client“ sowie weitere Konsolidierungen im Lizenz- und Vertragsmanagement ist es gelungen, die durch den Landesbetrieb IT.N erhobenen Entgelte in den Jahren 2015 und 2016 jeweils um rund 2 Mio. € pro Jahr zu senken. Dieses Geld stand den Ressorts mithin für andere und auch neue IT-Aufgaben zur Verfügung, beispielsweise um die jährlich steigenden Speicherbedarfe zu finanzieren.
Ein weiteres Beispiel der Effizienzsteigerung, das allerdings wachsende Ausgaben mit sich bringt, liefert die notwendige Erneuerung unserer Netzinfrastruktur im Land. Aufgrund der von der früheren Landesregierung geplanten und im Ergebnis gescheiterten Privatisierung der gesamten Telekommunikationsinfrastruktur sind notwendige Ersatzinvestitionen über Jahre hinweg zurückgestellt worden und jetzt kurzfristig nachzuholen. Gleichzeitig ist ein Technologiesprung zu realisieren, werden doch die Sprach- und Datenkommunikation auf der Basis des Internetprotokolls zusammengeführt. In der Vergangenheit war Telefonie eine vergleichsweise personalarme und technisch anspruchslose Form der Kommunikation. Künftig wird Telefonie ungleich mehr und vor allem qualifiziertes Personal benötigen, um die mit neuen Funktionalitäten ausgestatteten Anlagen zu betreuen. Aufgrund der Zusammenführung der Sprach- und Datenkommunikation in einem Netz fallen fortlaufend Programmierarbeiten, Updates, Maßnahmen der Port Security und der Administration an. Außerdem sind für den Betrieb der dahinter stehenden Serverfarmen sowie für zehntausende von Arbeitsplätzen in der Landesverwaltung entsprechende Lizenzen zu erwerben.
Das genannte Beispiel zeigt, dass durch Einführung einer neuen Technologie ganz neue Formen der Kommunikation wie die arbeitsplatzbezogene Bildschirmtelefonie oder das gleichzeitige gemeinsame Arbeiten an Dokumenten möglich werden, dass diese Effizienzsteigerungen aber Aufgabenanpassungen nach sich ziehen, die zugleich mit steigenden Ausgaben einher gehen.
3. Aufgrund der Tatsache, dass die Landesregierung zu Drucksache 17/6654 antwortet, dass „Aufgabenanpassungen (…) nicht zu Kostenreduzierungen, sondern tendenziell zu Mehrausgaben führen“: Welche Äußerung trifft zu? Diese oder die Aussage der Regierungskoalition im Koalitionsvertrag, „Einsparungen durch Aufgabenkritik und Effizienzsteigerungen“ erreichen zu können?
Wie meine vorstehenden Ausführungen deutlich machen, gibt es zwischen den beiden Zitaten keinen inhaltlichen Widerspruch. Effizienzsteigerungen gehören ebenso wie Ausgabekürzungen zu den bewährten Instrumenten einer fortlaufenden Aufgabenkritik. Allerdings wäre es vermessen, die veränderten Rahmenbedingungen in Deutschland und der Welt auszublenden und die Aufgabenkritik auf eine rein fiskalische Betrachtung zu verengen. Mit Blick auf die auch finanziellen Auswirkungen von Fluchtbewegungen wäre deren Gegenfinanzierung (allein) durch Ausgabenkürzungen nicht nur keine wünschenswerte, sondern auch keine realistische Alternative gewesen. Es war daher richtig, dass der Ministerpräsident in gemeinsamen Gesprächen mit den Regierungschefs der anderen Länder und dem Bund zur Bewältigung der besonderen Herausforderung auch eine besondere Finanzierung erwirkt hat. Neben den erfolgreichen Gesprächen zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern, war dies nach meiner festen Überzeugung ein ganz herausragendes Ergebnis, und ich danke dem Ministerpräsidenten an dieser Stelle dafür an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich.
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erstellt am:
24.11.2016