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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Einsatz von Videokameras in der Stadt Hannover

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Dezember 2014; Fragestunde Nr. 57

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten

Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe, Sylvia Bruns, Gabriela König, Hillgriet Eilers und Christian Dürr (FDP)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der Stadt Hannover überwacht die Polizei den öffentlichen Raum mit 76 Kameras. Die Datenschützer kritisieren, dass die Hinweisschilder sehr klein und unübersichtlich angebracht sind. Darüber hinaus ist die Technik der Analogkameras veraltet, sodass die geschützten privaten Bereiche bei den Aufnahmen nicht automatisch unkenntlich gemacht werden können.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung, die gegenwärtige Beschilderungspraxis zu ändern?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Kameras sukzessive mit digitaler Technik auszustatten, die den geschützten privaten Bereich automatisch unkenntlich machen?

3. Wie hoch sind die Kosten für eine digitale Aufrüstung der polizeilichen Kameras in der Stadt Hannover?

Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Polizeidirektion Hannover betreibt in ihrem Zuständigkeitsbereich 78 Videokameras im öffentlichen Verkehrsraum, davon 57 im Stadtgebiet Hannover. Die Kameras sind in Analogtechnik ausgeführt, wobei es diese Kameratechnik nicht zulässt, bestimmte Aufnahmebereiche automatisch unkenntlich zu machen. Die erforderliche Sicherstellung des Schutzes bestimmter Aufnahmebereiche erfolgt durch mechanische und/oder organisatorische Maßnahmen.

Die einzelnen Standorte der von der Polizei Niedersachsen betriebenen Videokameras sind im Internet transparent veröffentlicht, die Videokameras im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover über den Link
http://www.pd-h.polizei-nds.de/aktuelles/videoueberwachung/videoueberwachung-679.html nachvollziehbar.

Darüber hinaus wurde und wird diese Thematik im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch die Polizeidirektion Hannover offen und transparent begleitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Polizeidirektion Hannover ist mit Urteil des VG Hannover vom 14. Juli 2011, Az. 10 A 5452/10, verpflichtet worden, die Erfassungsbereiche der betriebenen Videokameras im öffentlichen Raum zu kennzeichnen. Infolgedessen wurde durch die Polizeidirektion Hannover zur Vorplanung der anzubringenden Hinweise ein Beschilderungsplan erstellt. Unter Einbeziehung bereits vorhandener Montagemöglichkeiten, z.B. Beschilderungspfählen der Kommune, wurde nach Vorliegen benötigter Sondernutzungsgenehmigungen die Kennzeichnung der videoerfassten Bereiche vorgenommen bzw. veranlasst.

Zur Bereichskennzeichnung fanden bedruckte Spezialfolien und Metallschilder Verwendung, auf denen ein Piktogramm „Videokamera“ (DIN 33450) sowie ein Hinweis auf die Polizeidirektion Hannover zu entnehmen sind. Die Folien enthalten zudem den Hinweistext „Zu Ihrer Sicherheit wird dieser Bereich mit Videotechnik überwacht“. Bei der Farbgestaltung wurde die übliche Konstellation „weiße Schrift auf blauem Grund“ gewählt.

Die zur Kennzeichnung verwendeten Formate richten sich nach den Montagemöglichkeiten sowie der Erkennbarkeit. Zudem dürfen sie in ihrer Ausführung nicht mit den an gleichen Pfählen montierten Verkehrszeichen in Konkurrenz treten.

Die nachfolgend angeführten Formate werden als ausreichend erachtet. Eine Änderung der Kennzeichnungspraxis ist nicht beabsichtigt.
• Breite 100 mm x Höhe 250 mm (Folie)

• Breite 150mm x Höhe 375 mm (Folie)

• Breite 420 mm x Höhe 315 mm (Metallschild)

Zu 2.:

Über den Betrieb und die Technik der Videokameras im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover wird konzeptionell mittelfristig neu zu entscheiden sein, da zum Ende des Jahres 2017 die derzeitige diesbezügliche vertragliche Grundlage endet. Eine vollständige Erneuerung des Gesamtsystems einhergehend mit der Einführung moderner digitaler Technik ist deshalb zurzeit nicht vorgesehen. Die Aufwendungen zum Erhalt des Betriebes bzw. Veränderungen bei den Standorten erfolgen vor diesem Hintergrund im erforderlichen Umfang auf der Basis verfügbarer Technik. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 3.:

Über die Kosten für eine digitale Aufrüstung der polizeilichen Kameras im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover kann derzeit noch keine belastbare Aussage getroffen werden, da diese vom zukünftigen und noch zu erarbeitenden Gesamtkonzept abhängig sein werden.

Presseinformation

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erstellt am:
18.12.2014

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