Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Verbot von Koran-Ständen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28. Oktober 2016; Fragestunde Nr. 58

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 10. Oktober 2016 berichtete die Bild-Zeitung über die Anfrage der FDP-Fraktion zu Koran-Verteilaktionen in Niedersachsen. Laut der Antwort der Landesregierung hat es allein zwischen September 2015 und August 2016 195 Verteilaktionen in Niedersachsen gegeben, davon 185 in Hannover.

In dem Artikel kündigt Innenminister Boris Pistorius ein Verbot der Koran-Stände an und ergänzt, dass momentan die rechtlichen Möglichkeiten ausgelotet würden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zu den Koran-Verteilaktionen hat der Niedersächsische Innenminister namens der Landesregierung am 5. Oktober 2016 auf eine Kleine Anfrage, auf die der Artikel der Bild-Zeitung Bezug nimmt, wie folgt geantwortet:

„Es ist das Ziel, gegen die Verbreitung salafistischer Propaganda die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ein entsprechender Erlass wird derzeit vor dem Hintergrund des Vorgehens der Freien Hansestadt Hamburg und der aktuellen Rechtsprechung geprüft.“

1. Wie ist der aktuelle Stand der Verbotsvorbereitungen?

Die in der Vorbemerkung der Landesregierung beschriebene Prüfung, die auch Abstimmungen mit anderen öffentlichen Stellen erfordert, wird mit Hochdruck verfolgt und dauert noch an.

2. Gibt es einen Zeitplan für das Verbot von Koran-Ständen?

Es ist das Ziel der Landesregierung, schnellstmöglich eine rechtlich tragfähige Lösung für die Bekämpfung salafistischer Propaganda zu finden.

3. Welche Akteure kommen als Adressaten des Verbotes in Betracht?

Die Bestimmung der Adressaten ist Teil der in der Vorbemerkung der Landesregierung beschriebenen Prüfung, die derzeit noch andauert (siehe Antwort zu Frage 1).

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln