Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Fußballspielen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. September 2015; Fragestunde Nr. 41.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Gabriela König wie folgt:
Vorbemerkung der Landesregierung
Es ist richtig, dass sich die Vereine VfL Osnabrück und SC Preußen Münster nunmehr dazu entschieden haben, die beiden Derbys in der laufenden Saison in der 3. Liga ohne Gästefans durchzuführen. Ursache dafür ist das Verhalten einer Minderheit von Straftätern und Störern, die die letzten Derbys regelmäßig für ihre Umtriebe missbraucht haben. Die Zahl der Verletzten dürfte bekannt sein und spricht für sich. Insofern haben sich die Vereine in Abstimmung mit dem Deutschen Fußballbund (DFB) zur Gewährleistung der sicheren Durchführung der jeweiligen Begegnung für diese Maßnahme als Veranstalter entschieden.
Bereits am 21. Juli 2015 hatte der Niedersächsische Innenminister ein Schreiben an den Präsidenten des DFB, Wolfgang Niersbach, gerichtet. In diesem bat er um Prüfung einer Verlegung auf einen alternativen Termin an einem Wochenende, um die durch die vorgenommene Terminierung als Abendspiel denkbar ungünstigen Rahmenbedingungen zu verändern. Erfahrungsgemäß kommt es bei eingetretener Dämmerung häufiger zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Störungen als tagsüber. Damit wollte er insbesondere einen Gästefanausschluss bei den beiden Spielen verhindern, der auch die friedlichen Fans betrifft und Raum für Maßnahmen eröffnen, von denen in erster Linie die Verursacher von Gewalt und Störungen betroffen gewesen wären.
Mit der von den Vereinen getroffenen und zu akzeptierenden Entscheidung ist dem nicht entsprochen worden. Inwieweit und in welchem Umfang eine mögliche Verlegung dabei erörtert worden ist, ist nicht bekannt. Im Rahmen der Gespräche der Vertreter der Vereine und des DFB waren die Polizeibehörden aus Münster und Osnabrück beteiligt. In einer dieser Besprechungen stellte ein Vertreter des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport als mögliche Alternative auch die Erfahrungen mit dem Kombiticket-Verfahren im Rahmen der Begegnung zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 im April 2014 dar.
Aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung ist es sehr bedauerlich, dass mit den getroffenen Maßnahmen nicht nur die Verursacher ausgeschlossen werden, sondern alle friedlichen Fans dieser beiden Vereine jeweils nur ‚ihr‘ Heimspiel besuchen können.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
1. Waren Polizei und/oder Innenministerium in die Gespräche zwischen den o. g. Vereinen über die sichere Abwicklung des Drittligaspiels zwischen Osnabrück und Münster am 23. September 2015 eingebunden, und hat das Innenministerium dem VfL Osnabrück bzw. Preußen Münster empfohlen, Eintrittskarten personalisiert zu verkaufen bzw. die Anreise zum Spiel verpflichtend vorzuschreiben?
Siehe Vorbemerkung.
2. Ist der durch die Pressemeldung des Innenministeriums nach der Entscheidung erweckte Eindruck richtig, dass eine Verlegung des Spiels an den Verantwortlichen der beteiligten Vereine gescheitert ist? (Zitat aus der Pressemeldung: „‘Darum hatte ich den Präsidenten des DFB schriftlich gebeten, das Spiel in die Länderspielpause zu verlegen', so Pistorius. Hierauf konnten sich die Vereine nicht verständigen.“)
Siehe Vorbemerkung.
3. Wie viele Polizisten werden in Osnabrück bereitstellt, sollte die für den Derbytag angekündigte Demonstration von Gästefans aus Münster in Osnabrück genehmigt werden? Die Anmelder rechnen mit 500 Teilnehmern.
Versammlungen bedürfen nicht der Genehmigung, diese werden lediglich angezeigt. Bezüglich der angemeldeten Versammlung sind die Kooperationsgespräche mit allen Beteiligten abzuwarten.
Im Übrigen werden zu der entsprechenden Kräfteplanung der Polizei Osnabrück aus polizeitaktischen Gründen derzeit keine Angaben gemacht.