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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Bundestrojanern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. Juni 2016; Fragestunde Nr. 22

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit dem 22. Februar 2016 setzt das Bundeskriminalamt (BKA) einen eigens entwickelten Trojaner zur „Quellen-TKÜ“ ein. Zahlreiche Medien, darunter die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 21. April 2016, haben über die Genehmigung zur Benutzung des sogenannten Bundestrojaners berichtet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Maßnahmen der Quellen-TKÜ (QTKÜ) unterliegen dem Geltungsbereich des Artikels 10 GG. An den Einsatz eines QTKÜ-Produktes sind besondere standardisierte Anforderungen zu stellen.

Seitens des BKA wurde ein Produkt entwickelt, welches es ermöglicht, Telekommunikationsvorgänge konform zum Urteil des BVerfG vom 27. Februar 2008 auf Grundlage der erstellten standardisierenden Leistungsbeschreibung durchzuführen. Nach Durchführung umfassender Prüf- und Qualitätssicherungsmechanismen (z.B. Quellcodeprüfung) erfolgte seitens des Bundesministeriums des Innern die Nutzungsfreigabe des Produktes für das BKA. Über die tatsächliche Nutzung der Software liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Die nachfolgenden Antworten erfolgen auf Basis der Berichterstattung des Landeskriminalamts Niedersachsen.

1. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz einer solchen Software?

Der Einsatz einer Software zur QTKÜ ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtlich zulässig.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

2. Ist die Beschaffung einer vergleichbaren Software für das Landeskriminalamt bzw. der Einsatz der Software des BKA in Niedersachsen geplant?

Mit Beschaffung der aktuell in Niedersachsen betriebenen Telekommunikationsüberwachungstechnik wurde eine kommerzielle Lösung zur Realisierung entsprechender Maßnahmen der QTKÜ miterworben.

Eine Abnahme bzw. Freigabe der Software wird erst nach Bestätigung der Rechtskonformität mittels der durchzuführenden Quellcodeprüfung und nach Festlegung entsprechender Qualitätssicherungsstandards erfolgen.

Der zusätzliche Einsatz der beim BKA entwickelten Software ist in Niedersachsen daher derzeit nicht geplant.

3. Wenn ja, wird die Datenschutzbeauftragte an dem Vorgang beteiligt?

Die Einbindung des behördlichen Datenschutzbeauftragen und der Landesbeauftragten für Datenschutz erfolgt als fester Bestandteil in dem noch vor der Freigabe des Produktes durchzuführenden Qualitätssicherungsprozess.

Presseinformation

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erstellt am:
10.06.2016

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