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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Rückkehr Bruder Safia S.

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. Juni 2016; Fragestunde Nr. 45

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Editha Lorberg und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Neue Presse berichtet in ihrer Ausgabe vom 20. Mai 2016 („Terror-Bruder gefährlich?“), dass der 17-jährige Bruder des 15-jährigen Mädchens, das im Februar 2016 im hannoverschen Hauptbahnhof einem Bundespolizisten ein Messer in den Hals stieß, bereits im April aus der Türkei nach Hannover zurückgekehrt sei.

In der Türkei soll er zuvor wochenlang unter Terrorverdacht in Gaziantep an der Grenze zu Syrien inhaftiert gewesen sein. Laut Neuer Presse sollen alle zuständigen Sicherheitsbehörden bei Fragen, ob er wie seine Schwester radikalisiert sei und wie diese nach ihrer Türkeireise eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte, auf „Tauchstation“ gehen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten im Bundesgebiet und so auch in Niedersachsen ist vor dem Hintergrund der aktuellen, weltweiten Entwicklungen im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus anhaltend hoch. Diese Gefahr geht vornehmlich von Einzeltätern und autonom agierenden Gruppen, aber auch von international agierenden jihadistischen Organisationen aus und kann sich jederzeit in Form von Gewalttaten gegen staatliche und zivile Einrichtungen sowie Staatsbedienstete und Zivilpersonen konkretisieren. Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden treffen in diesem Zusammenhang die im jeweiligen Einzelfall geeigneten, erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Vor dem Hintergrund vorhandener schutzwürdiger Interessen Minderjähriger ist die Beantwortung der nachfolgenden Fragen nicht möglich.

1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass von dem nach Hannover zurückgekehrten Bruder von Safia S. eine Gefahr ausgeht?

Siehe Vorbemerkungen.

2. Mit welchen präventiven Methoden befassen sich Sicherheitsbehörden des Landes gegenwärtig konkret in diesem Fall, um eine Gefahr durch den Bruder von Safia S. auszuschließen oder zu mindern?

Die Niedersächsische Landesregierung misst der Prävention und Deradikalisierung extremistischer Bestrebungen durch Islamismus und Salafismus eine hohe Bedeutung zu. Um diesen Gefahren entgegenzutreten, sind die Niedersächsischen Sicherheitsbehörden bestrebt, eine ganzheitliche Präventionsarbeit durch Aufklärung und Information zu leisten. Prävention und Repression sind dabei gleichberechtigte, sich einander bedingende Säulen in einem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist nur unter aktiver Mitwirkung von anderen staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Verantwortungsträgern zu bewältigen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

3. Vor dem Hintergrund, dass der Bruder von Safia S. noch minderjährig ist und wahrscheinlich noch unter die Schulpflicht fällt: Wurden Möglichkeiten des Jugend- oder Schulrechts genutzt, um die gesellschaftliche und soziale Wiedereingliederung des Bruders sicherzustellen?

Bei Schulpflichtverletzungen werden grundsätzlich die schulrechtlich möglichen und erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Presseinformation

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erstellt am:
10.06.2016

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