Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Flüchtlingsunterkunft in Isernhagen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. Februar 2016; Fragestunde Nr. 21

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rainer Fredermann (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am Morgen des 4. Februar 2016 wurden von einem Sondereinsatzkommando der Polizei ein Flüchtlingswohnheim in Isernhagen und eine Wohnung in Hannover-Vahrenwald durchsucht.

Ziel der Durchsuchung waren laut der Internetseite der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 4. Februar 2016 Verdächtige, die nach Angaben der Polizei ein Attentat in Deutschland oder Europa geplant hätten. Dazu gehöre laut HAZ auch ein 26-jähriger Algerier, Abbas A., der seit 2014 in Isernhagen untergebracht sein soll.

Abbas A. soll laut HAZ auch die Wohnung in Hannover-Vahrenwald genutzt haben. Er soll vor wenigen Wochen in die Brüsseler Gemeinde Molenbeek gereist sein, wo auch der Drahtzieher der Anschläge von Paris, Abdelhamid Abaaoud, gelebt haben soll. Außerdem soll er auf seiner Facebook-Seite Aufnahmen von Osama bin Laden und aus einem Treffpunkt der Islamistenszene in Berlin veröffentlicht haben.

1. Was ist der Landesregierung gegenwärtig über die Pläne von Abbas A. bezüglich Terrorangriffen bekannt?

Das zugrunde liegende Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89 a StGB wird vom LKA Berlin unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin geführt.

Zu den Ermittlungen kam es aufgrund eines Hinweises des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV). Nach ersten Informationen im Dezember übermittelte das BfV am 10. Januar 2016 einen konkreten Hinweis, wonach Informationen vorlägen, dass es sich bei den darin genannten Personen um Unterstützer der Islamistisch-terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) handele und diese möglicherweise in Anschlagsplanungen in Berlin involviert seien.

Weitere Erkenntnisse können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen des LKA Berlin derzeit nicht mitgeteilt werden.

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage hält sich Abbas A. in Deutschland auf?

Abbas A. hält sich als Asylsuchender gem. § 63a AsylG in der Bundesrepublik Deutschland auf.

3. Seit wann war Abbas A. dem niedersächsischen Verfassungsschutz oder anderen Sicherheitsbehörden aus Niedersachsen bekannt?

Abbas A. ist polizeilich aufgrund allgemeinkrimineller Delikte im Jahr 2015 bekannt geworden. Staatsschutzpolizeiliche Erkenntnisse konnten erst durch das o. a. Ermittlungsverfahren gewonnen werden.

Der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde ist Abbas A. im Rahmen des aktuellen Sachverhaltes im Januar 2016 bekannt geworden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln