Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Feuerwehrverwaltungssoftware in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Mai 2015; Fragestunde Nr. 11. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregie-rung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Bley, Ansgar Focke und Rainer
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Landesregierung bestätigte in der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 18 vom 16. Mai 2014 (Drucksache 17/1535), dass sie die Einführung einer landesweiten webbasierten Feuerwehrverwaltungssoftware plant. Laut der damaligen Antwort sollen die kommunalen Spitzenverbände und der Landesfeuerwehrverband bei Festlegung des Funktionsumfanges beteiligt gewesen sein. Inzwischen läuft eine Ausschreibung für eine solche Software.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Ausschreibung für eine einheitliche Feuerwehrverwaltungssoftware ist am 10. Februar d. J. vom zentralen IT-Dienstleister der Niedersächsischen Landesverwaltung (ITN) auf den einschlägigen Vergabeplattformen europaweit veröffentlicht worden. Die Erstellung und Durchführung der Ausschreibung wurde durch ITN rechtlich, kaufmännisch und technisch unterstützt.
Vor der Erstellung der Ausschreibung ist eine Marktanalyse vorgenommen worden. Verschiedenste Anbieter haben ihr Produkt vorgestellt. Durch die Vorstellung einzelner Produkte während der Marktanalyse sind Wege aufgezeigt worden, wie einzelne Bereiche eines Feuerwehrverwaltungsprogrammes dargestellt und ausgeführt werden können. Fast alle Anbieter können die Bereiche Mitgliederverwaltung, Geräteverwaltung, Einsatzberichtswesen und Statistik abdecken. Feuerwehrverwaltungsprogramme ähneln sich alle, da die Feuerwehren mehr oder weniger die gleichen Anforderungen stellen.
In einem Leistungsverzeichnis wird der Umfang eines Produktes festgelegt. Wert wurde darauf gelegt, dass durch die Anforderungen an die Datenübertragung, das Programm auch in Ortsfeuerwehren eingesetzt werden kann, die nur über eine schmalbandige Internetverbindung verfügen. Wichtig ist, da auch über private Rechner der Feuerwehrmitglieder auf das Feuerwehrverwaltungsprogramm zugegriffen werden soll, dass keinerlei Installationen vorgenommen werden und keine Daten auf deren Rechnern gespeichert werden. Feuerwehrverwaltungsprogramme, die heute am Markt Abnehmer finden sollen, müssen Daten erfassen, verarbeiten und für Auswertungen bereitstellen können. Dies sind insbesondere die mit RdErl. v. 10.10.1979, Nds. MBl. S. 1805 geforderten statistischen Daten. Für eine praktikable Anwendung in den Feuerwehren sind Merkmale aufgenommen worden, die bedarfsorientiert ergänzt werden können. Anforderungen, die im Leistungsverzeichnis beschrieben werden, finden sich in einigen am Markt angebotenen Programmen zwangsläufig wieder. Zum einen ist die Erfüllung der jetzt schon bestehenden Berichtspflichten für die Anwendung notwendig, zum anderen werden bei Aufzählungen im Berichtswesen feuerwehrtypische Begriffe verwendet. Dieses beeinträchtigt die Produktneutralität nicht. Sie ist mit der Ausschreibung gegeben.
Bei der Festlegung des Funktionsumfanges waren die Kommunalen Spitzenverbände und der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e. V. mit eingebunden. Des Weiteren haben viele Gespräche mit Führungskräften der Feuerwehren über deren Bedarfe stattgefunden. In Veranstaltungen mit Feuerwehrführungskräften des Landes und den Kommunen wurde das Konzept vorgestellt und auch hier wurde das Fachwissen der Führungskräfte mit eingebracht und weitere Anregungen berücksichtigt.
Derzeit werden die eingegangenen Angebote ausgewertet. Die Bieter, deren Angebote nach der Bewertung des schriftlichen Angebotes auf Rang 1–2 liegen, werden von der Vergabestelle zu einer verifizierenden Teststellung natürlich eingeladen. Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des Landesfeuerwehrverbandes wird die Möglichkeit der Teilnahme an der Präsentation der Bieter eingeräumt.
1. In welchem Umfang wurden die kommunalen Spitzenverbände und der Landesfeuerwehrverband in die Festlegung der technischen Spezifikationen der Ausschreibung eingebunden?
Siehe Vorbemerkung.
2. Wie soll der Datenschutz bei der zukünftigen Feuerwehrverwaltungssoftware gewährleistet werden?
Die Veröffentlichungen der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) wurden bei der Erstellung der Ausschreibung beachtet. Die erhobenen Daten sind so ausgewählt worden, dass maximal die Schutzstufe C des LfD zu erfüllen ist. Hierfür wird laut Risikoanalyse nur ein geringer bzw. mittlerer Schutzbedarf festgestellt. D. h. es sind Daten mit geringer Verarbeitungshäufigkeit bzw. mit geringem Missbrauchsinteresse, die in der dem Verwaltungsprogramm hinterlegten Datenbank vorgehalten werden.
Aus dieser Risikoanalyse ist ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dieses wird erstellt, wenn der Auftrag vergeben wurde.
Vorab sind organisatorische und technische Vorgaben in die Leistungsbeschreibung und in den EVB-IT Systemvertrag eingearbeitet worden, damit sichergestellt wird, dass der Anbieter die vorgesehenen Maßnahmen auch sicherstellen kann. Aus den Vorgaben des BSI sind Maßnahmenempfehlungen mit eingearbeitet worden.
3. Orientierte man sich bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen an etablierter Feuerwehrverwaltungssoftware, wie sie in anderen Bundesländern, z. B. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, verwendet wird und auch im Ausschreibungsverfahren angeboten wird?
Siehe Vorbemerkung.