Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Ansprache von Flüchtlingen durch Salafisten
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. April 2016; Fragestunde Nr. 17
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Editha Lorberg und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:
Vorbemerkung der Abgeordneten
Mit der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 24 fragten die Fragesteller bereits im November 2015 (Drs. 17/4595) nach Anwerbungsversuchen von Islamisten bei Flüchtlingen. Anlass hierzu war entsprechende Berichterstattung des MDR-Fernsehens am 28. Oktober 2015 zu entsprechenden Fällen in Bremen. In ihrer Antwort berichtete die Landesregierung von 14 Fällen.
Die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine berichtet in ihrer Ausgabe vom 18. März 2016 über 40 Vorfälle in Hessen. Dort soll sogar ein salafistischer Wachmann in der Aufnahmeeinrichtung in Kassel-Calden beschäftigt gewesen sein.
Vorbemerkung der Landesregierung
Zur Beantwortung der vorliegenden mündlichen Anfrage der Abgeordneten Jahns, Lorberg und Adasch wird auf die Antworten der Landesregierung zu den kleinen Anfragen 17/4284 und 17/4285 sowie insbesondere zu 17/4595 verwiesen. Ergänzend zu den dort gegebenen Antworten werden die nachfolgend Fragen wie folgt beantwortet:
1. Welche salafistischen Anwerbeversuche bei welchen Gruppen von Flüchtlingen in Niedersachsen sind inzwischen aus welchen Orten bekannt?
Bisher sind den niedersächsischen Sicherheitsbehörden 27 Fälle bekannt geworden, die auf ein mögliches Anwerben oder auf Anwerbeversuche durch mutmaßliche Islamisten bzw. Salafisten gegenüber Flüchtlingen hindeuten. Die hier bekannten Sachverhalte verteilen sich örtlich wie folgt auf die Polizeidirektionen:
• PD Braunschweig 5 (in Braunschweig und Wolfsburg)
• PD Göttingen 7 (in Rosdorf, Hannoversch-Münden, Hildesheim, Raum Rinteln und Sarstedt)
• PD Hannover 10 (in Hannover)
• PD Lüneburg 2 (in Stade und LK Harburg)
• PD Oldenburg 2 (in Schwanewede, Syke/Weyhe)
• PD Osnabrück 1 (in Emden).
Da in einer Vielzahl der Fälle nicht bekannt ist, welcher Ethnie die betroffenen Flüchtlinge angehören, kann eine aussagekräftige Auswertung dahingehend nicht erfolgen.
In einigen Fällen waren Flüchtlinge nur indirekt betroffen. Vielmehr traten Islamisten/Salafisten direkt an die Verantwortlichen oder Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkünfte oder Landesaufnahmebehörden heran, z. B. im Zuge von Hilfs-/Dolmetscherangeboten.
2. Liegen Erkenntnisse vor, wonach auch in Niedersachsen Personen, die dem salafistischen Milieu zuzurechnen sind, an der Betreuung, dem Schutz und der Versorgung von Flüchtlingen beteiligt waren oder sind?
Unter den in der Beantwortung der Frage 1 genannten 27 Hinweisen auf Anwerbeversuche, befinden sich zwölf Fälle im Sinne der Fragestellung. Diese umfassen das Angebot bzw. die Durchführung von Dolmetscher-/Übersetzertätigkeiten, der Hilfe bei Behördengängen, die Sammlung bzw. Verteilung von Hilfsgütern/Spenden und/oder den Einsatz als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma.
3. Was hat die Landesregierung inzwischen zusätzlich veranlasst, um solche Kontaktversuche zu verhindern und zu erfassen?
Der Niedersächsische Verfassungsschutz sensibilisiert bzw. informiert in Vortragsveranstaltungen in enger Abstimmung mit der Polizei/dem LKA Niedersachsen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften über das Themenfeld Islamismus/Salafismus /Radikali-sierungprozesse, um sie in die Lage zu versetzen entsprechende Entwicklungen zu erkennen. Darüber hinaus hat der Niedersächsische Verfassungsschutz eine Broschüre mit dem Titel „Salafismus >kompakt<: Handreichung für die Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen Niedersachsens“ herausgegeben, um den in der Flüchtlingshilfe Tätigen Informationen und Handlungsmöglichkeiten zum genannten Thema an die Hand zu geben.
Von der Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK) des LKA Niedersachsen sowie den Polizeibehörden wurden folgende Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Flüchtlingseinrichtungen stehen, durchgeführt bzw. initiiert:
• Rundschreiben der PPMK an die Polizeibehörden und –dienststellen bzgl. Präventionsmaterialien des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, u. a. „Salafismus >kompakt< - Handreichung für die Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen Niedersachsens".
• Schreiben an die Betreiber von Flüchtlingseinrichtungen in Niedersachsen (Caritas, DRK, ASB etc.) und Warnung vor der Gefahr salafistischer „Kontaktaufnahme und Propaganda“.
• Durchführung von Sensibilisierungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Flüchtlingseinrichtungen in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Verfassungsschutz am Brennpunkt Hildesheim, so am 21. Januar 2016 für den Bereich der Stadt Hildesheim sowie am 8. März 2016 für den Bereich des Landkreises Hildesheim. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung.
• Schulungsmaßnahmen/Bereitstellung von Informationsmaterial an den örtlichen Notunterkünften, Behelfsunterkünften und dislozierten Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
• Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Sicherheitsdiensten in Flüchtlingsunterkünften.
• Unterstützung der Verantwortlichen der Flüchtlingsunterkünfte beim Finden von Gebetsangeboten gemäßigter Moscheen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.04.2016