Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum Glücksspiel
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. März 2016; Fragestunde Nr. 9
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) wie folgt:
Vorbemerkung des Abgeordneten
Die Neue Presse (NP) berichtete am 20. Februar („Niedersachsen im Wett-Abseits“) von unterschiedlichen Gewinnquoten in den Bundesländern bei der Teilnahme an Sportwetten von Oddset. So seien in Niedersachsen die Gewinnquoten mit 66,66 % der Einsätze deutlich geringer als in anderen Bundesländern. Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hätten ihren Lotto-Gesellschaften zum 19. Januar 2016 Ausschüttungsquoten von 75 % ermöglicht. Der Sprecher von Toto-Lotto Niedersachsen erklärt hierzu, dass 20 % der Einsätze an das Land abgeführt würden, in anderen Ländern seien es nur 5 %.
Laut NP ist das staatliche Sportwettenangebot keine Erfolgsgeschichte. Die Umsätze würden seit Jahren sinken. Toto-Lotto Niedersachsen verdiene daran nichts, Oddset sei daher ein Verlustgeschäft.
So sagt der Sprecher von Toto-Lotto Niedersachsen: „Lotterie ist Landessache, wir können da nichts machen. Diese gesetzlichen Vorgaben dürften dafür sorgen, dass weiter Leute in die illegalen Angebote getrieben werden.“
Die privaten Internetanbieter hätten Ausschüttungsquoten von 90 bis 95 %. Dies sei für die Spieler wesentlich attraktiver als das legale Angebot in Niedersachsen. Auch dürfe Toto-Lotto keine Sportwetten über das Internet anbieten. Insgesamt habe man so, laut Toto-Lotto, kaum eine Chance.
Vorbemerkung der Landesregierung
Unter der Marke Oddset bietet die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (TLN) in Kooperation mit anderen Bundesländern Sportwetten an. Die Ausschüttungsquote darf in Niedersachsen nach der aktuellen Erlaubnis derzeit höchstens 66,67 % betragen; eine weitere Erhöhung hat TLN bislang nicht beantragt. Eine höhere Ausschüttungsquote besteht lediglich in vier Bundesländern; in den anderen elf Bundesländern liegt sie ebenfalls bei 66,67 %.
Auf das Oddset-Angebot werden nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz des Bundes Steuern in Höhe von 5 % des Spieleinsatzes erhoben. Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) ist außerdem eine Glücksspielabgabe in Höhe von 15 % der Spieleinsätze abzuführen. Auf die inzwischen eingestellte „Oddset-TOP-Wette“ würden gem. § 13 Abs. 1 Satz 4 NGlüSpG keine Abgaben entfallen.
Mit der Situation in den anderen Bundesländern ist die Abgabenlast nach dem NGlüSpG kaum vergleichbar, da die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten dort meist anders organisiert ist als in Niedersachsen. So treten die Länder teilweise selbst als Veranstalter auf; andere halten 100 % der Anteile einer privatrechtlich organisierten Landeslotteriegesellschaft. Reinerträge aus den angebotenen Glücksspielen werden teilweise zugunsten des Landeshaushalts vereinnahmt oder es werden Finanzhilfen an wohltätige Organisationen direkt als Anteile der Spieleinsätze für bestimmte Glücksspiele gewährt.
Die von dem Fragesteller zitierten Angaben der Neuen Presse zur Umsatzentwicklung bei Oddset stehen im Widerspruch zu Angaben aus dem veröffentlichten Geschäftsbericht der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH für das Geschäftsjahr 2014 (abrufbar auf www.lotto-niedersachsen.de). Dort heißt es auf S. 24: „Eine positive Umsatzentwicklung ist darüber hinaus bei ODDSET und bei den Rubbellosen zu verzeichnen.“
1. Wie beurteilt die Landesregierung den Unterschied der Quote bei der Gewinnausschüttung von Oddset in Niedersachsen und den anderen Bundesländern?
Der Landesregierung sind die den unterschiedlichen Festsetzungen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen, Kalkulationen und Umsatzerwartungen nicht bekannt, so dass eine Bewertung der verschiedenen Ausschüttungsquoten nicht möglich ist.
2. Welche Initiativen will die Landesregierung ergreifen, damit das Sportwettangebot von Toto-Lotto Niedersachsen im Wettbewerb mithalten kann und Kunden zurückgewinnt?
Die Landesregierung plant im Hinblick auf das Sportwettangebot von TLN keine Initiativen.
3. Was tut die Landesregierung gegen illegale Anbieter von Sportwetten im Internet oder in Ladenlokalen in Niedersachsen?
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport geht als Glücksspielaufsichtsbehörde gegen unerlaubte Sportwettangebote vor. Dabei standen zunächst die in Niedersachsen ansässigen lokalen Sportwettvermittlungsstellen im Vordergrund, soweit ihre Angebote gegen die materiellen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen, etwa hinsichtlich der Ausgestaltung des Wettprogramms oder der räumlichen Trennung von Sportwettvermittlung und Spielhallen. Das Vorgehen gegen Internetangebote wird mit den anderen Ländern im Sinne einer Arbeitsteilung koordiniert.