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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zum DIK Hildesheim

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 17

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Die Neue Presse (NP) berichtet in ihrer Ausgabe vom 6. August 2016 („Rätsel um eine zweite Durchsuchung bei Salafisten“) über eine bereits Anfang des Jahres 2016 vorgenommene Durchsuchung des Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e. V. (DIK). Das Innenministerium war laut NP auf Nachfrage kurzfristig nicht in der Lage, hierzu eine Stellungnahme vorzunehmen.

Am 9. August 2016 schreibt die NP („Wirbel um fragwürdige Razzia“), dass bereits am 28. Oktober 2015 die Moschee mit einem richterlichen Beschluss durchsucht wurde. Dabei sollen 30 Polizisten eingesetzt worden sein, um vor allem Videoaufnahmen von einem Raubüberfall in der Nachbarschaft zu erhalten. Dabei soll auch ein Laptop beschlagnahmt worden sein. Der DIK wirft der Polizei vor, diese Durchsuchung zur Ausspähung der Moschee vorgenommen zu haben.

Am 27. Juli 2016 wurden die Räume des DIK erneut durchsucht. Innenminister Pistorius sagte laut einem Interview mit dem NDR am gleichen Tage, dass die Durchsuchung vorgezogen wurde, nachdem eine hannoversche Zeitung am gleichen Tage von einem drohenden Vereinsverbot berichtet habe.

In einem Interview mit dem NDR sagte Innenminister Pistorius in einem Bericht auf der Internetseite des NDR vom 28. Juli 2016: „Die Sicherheitsbehörden haben die Moschee schon seit 2013 im Auge. Seit den letzten Monaten haben sich die Ermittlungen verdichtet mit dem Ziel, ein Vereinsverbotsverfahren vorzubereiten. Und in den letzten Wochen hat sich verdichtet, dass wir jetzt zuschlagen können, dass wir jetzt den Versuch unternehmen können, geeignetes Beweismaterial festzustellen und sicherzustellen. Das ist dann am Montag mit einem Beschlussantrag an das Verwaltungsgericht gegangen. Gestern ist die Maßnahme gelaufen, leider erschien gestern Morgen ein Zeitungsartikel zu dem Thema, was die Maßnahme sicherlich nicht erleichtert hat. (…)

Aber z. B. auch der Anruf bei der DIK durch die Zeitung ist natürlich entsprechend aufgescheucht worden. Und wir wissen natürlich nicht, welche genaue Wirkung das am Ende hatte.“ (Transkribiert nach: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wir-werden-eine-Anzeige-gegen-unbekannt-stellen,salafisten342.html)

Vorbemerkung der Landesregierung

In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes u. a. (Tatzeit: 21. Oktober 2015) wurden am 28. Oktober 2015 auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Hildesheim die Räumlichkeiten der Moschee des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e. V. (DIK Hildesheim)“ in Hildesheim von der Polizei durchsucht. Ziel der Durchsuchung war das Auffinden von Beweismitteln auf der Rechtsgrundlage des § 103 Strafprozessordnung (Durchsuchung bei anderen Personen). Die Durchsuchung führte zur Sicherstellung von im Durchsuchungsbeschluss angegebenen Gegenständen mit potenziellem Beweiswert für das oben genannte Strafverfahren.

Die anlassgebende Tat hat keinen staatsschutzpolizeilichen respektive islamistischen Hintergrund. Polizeibeamtinnen oder –beamte des Polizeilichen Staatsschutzes, die im Vorfeld aufgrund dort besonders ausgeprägter religiöser und interkultureller Kompetenz um Verhaltenshinweise gebeten wurden, nahmen an den Durchsuchungsmaßnahmen nicht teil. Eine Abstimmung mit dem Niedersächsischen Verfassungsschutz erfolgte nicht.

1. Wann und wie hat das Innenministerium von der Durchsuchung des DIK am 28. Oktober 2015 erfahren?

Die Polizeiinspektion Hildesheim berichtete am 28. Oktober 2015 per elektronischer Post neben weiteren Adressaten dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport fernschriftlich über den Durchsuchungsverlauf in den Räumlichkeiten des DIK Hildesheim am selben Tag.

2. War die Durchsuchung der Moschee am 28. Oktober 2015 mit dem Staatsschutz, der Polizei und dem Verfassungsschutz abgestimmt? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Vorbemerkungen

3. Warum wollte das Innenministerium laut Presseberichten bis Mitte August mit einer Durchsuchung des DIK Hildesheim warten, obwohl bereits am 28. Oktober 2015 eine Durchsuchung der Moschee stattfand, am 29. März 2016 bei mehreren Mitgliedern des DIK eine Durchsuchung im Zusammenhang mit dem islamistischen Anschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen stattfand, ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Vorwoche von einem „Hotspot“ der salafistischen Szene in Deutschland sprach und das Innenministerium bereits am 25. Juli 2016 einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht gestellt hatte?

Die Aussage, das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport habe bis Mitte August mit einer Durchsuchung des DIK Hildesheim e.V. warten wollen, kann von hier nicht bestätigt werden. Eine feste Zeitplanung gab es nicht. Der Vollzug der Durchsuchung war in erster Linie durch den Zeitpunkt der gerichtlichen Durchsuchungsanordnung zuzüglich eines gewissen Vorlaufs für die Einsatzplanung bestimmt und sollte möglichst zeitnah erfolgen.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Anschlag auf einen Gebetsraum der Religionsgruppe der Sikhs in Essen erst am 16. April 2016 erfolgte.

Presseinformation

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erstellt am:
19.08.2016

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