Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Verkehrs- und Fahrzeugkontrollen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Dezember 2015; Fragestunde Nr. 47
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer und Editha Lorberg (CDU) wie folgt:
Vorbemerkung der Abgeordneten
Niedersachsen erlebt einen noch nicht dagewesenen Zustrom an Asylsuchenden. Täglich kommen Hunderte weiterer Menschen, um hier Asyl zu beantragen. Damit verbunden sind erhebliche Belastungen für Behörden und insbesondere für die Polizei. So wurde auch viel Personal der Polizei zur Registrierung und Hilfe bei der Unterbringung der Flüchtlinge abgeordnet. In verschiedenen Gesprächen wurde berichtet, dass zur Entlastung der Polizei die Zahl der polizeilichen Verkehrs- und Fahrzeugkontrollen heruntergefahren wurde.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Verkehrssicherheitsarbeit gehört zu den unverzichtbaren Kernaufgaben der Polizei. Aus ihren umfassenden Zuständigkeiten im Verkehrsrecht, in der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung bündelt sie ein hohes Maß an Handlungskompetenzen und spezifischen Fachkenntnissen. In diesem Zusammenhang trägt die Polizei mit ihren Maßnahmen der Verkehrsunfallaufnahme, -bearbeitung und -analyse, der Verkehrsunfallprävention, der Verkehrsüberwachung und der Beteiligung an der Verkehrsraumgestaltung wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.
Dabei richtet die Polizei Niedersachsen ihr Handeln auf Grundlage einer orts-, zeit- und zielgruppenbezogenen Verkehrsunfallanalyse vorrangig auf das schwere Verkehrsunfallgeschehen aus. Anhand der Ergebnisse werden die personellen und materiellen Ressourcen konzentriert. Die Polizeibehörden entscheiden daher eigenverantwortlich, mit welchem Personalansatz sie z. B. Groß- und Schwerpunktkontrollen durchführen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
1. Wie viele Verkehrs- und Fahrzeugkontrollen wurden seit Januar 2015 in den verschiedenen Polizeidirektionen durchgeführt (Aufstellung nach Monaten)?
Die Vornahme von Überprüfungen von Fahrzeugen zählt zu den polizeilichen Standardmaßnahmen, die im Rahmen der Aufgabenbewältigung zur Gefahrenabwehr sowie zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von der Polizei Niedersachsen zu jeder Tages- und Nachtzeit und an jedem Wochentag im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden. Ziel und Zweck dieser Kontrollen variieren dabei stets nach Anlass.
Die Polizei Niedersachsen führt für Verkehrs- und Fahrzeugkontrollen keine Statistik und hat auch zukünftig nicht die Absicht eine solche einzuführen, in der die Summe aller Kontrolltätigkeiten, als auch mögliche Spezifizierungen, erfasst werden.
2. Wie viele Verkehrsdelikte wurden seit Januar 2015 erfasst?
Bei Verkehrsdelikten handelt es sich um die Gesamtheit aller fahrlässigen und vorsätzlichen Verstöße im öffentlichen Straßenverkehr gegen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, wozu Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten zählen. Beide rechtliche Kategorien können als Einzelfall und/oder in Kombination, als mögliche Regelverletzungen im regulären Verkehrsablauf ohne Eintritt eines schädigenden Ereignisses sowie regelmäßig bei jedem Verkehrsunfall im öffentlichen Straßenverkehr eintreten.
Während Straftaten von der Polizei Niedersachsen stets zur Anzeige gebracht werden, können Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mündlich, schriftlich oder gegen Zahlung eines Verwarngeldes verwarnt bzw. bei allen nicht geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten und in Fällen, in denen eine Verwarnung abgelehnt wird, ebenso zur Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige gebracht werden.
Die Polizei Niedersachsen führt in dem Zusammenhang keine Statistik und hat auch zukünftig nicht die Absicht eine solche einzuführen, in der die Summe aller polizeilich registrierten Verkehrsdelikte, als auch deren mögliche Spezifizierungen nach Zeiträumen, erfasst werden.
3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte sind gegenwärtig zur Bewältigung der Flüchtlingskrise an welche Behörden abgeordnet?
Aktuell (Stichtag 14. Dezember 2015) sind insgesamt 52 Polizeibeschäftigte im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingssituation abgeordnet, davon 44 zur Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und 8 in das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. 40 dieser Personen sind Polizeivollzugsbeamtinnen bzw. -beamte.