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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünf-te und Flüchtlinge

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24. November 2016; Fragestunde Nr. 6



Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Thomas Adasch, Mechthild Ross-Luttmann und Editha Lorberg (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 5. November 2016 veröffentlichte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) einen Artikel über den Anstieg der Zahl von Straftaten gegen Flüchtlings- und Asylunterkünfte.

Inhalt dieses Beitrages war die Steigerung von 637 Angriffen gegen Flüchtlings- und Asylunterkünfte im Zeitraum von Januar bis Oktober 2015 auf 832 solcher Straftaten im gleichen Zeitraum 2016. Die NOZ beruft sich auf die Antwort einer Anfrage beim BKA.

Von den bis Ende Oktober bundesweit geführten 832 Angriffen sollen 772 Übergriffe politisch rechts gewesen sein. Bei den restlichen 60 Delikten könne nach Angabe des BKA eine rechte Motivation nicht ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus berichtet die NOZ, dass in den ersten neun Monaten dieses Jahres schon mehr als 1.800 Straftaten gegen Flüchtlinge oder Asylbewerber verübt worden seien. Neben Beleidigung und Volksverhetzung zählen aber auch 170 Fälle gefährlicher Körperverletzung dazu.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit Aufwachsen der Flüchtlingszahlen und der Anzahl von Unterkünften ist auch in Niedersachsen eine Zunahme von Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte und deren Bewohner zu verzeichnen. Sowohl auf Bundesebene, wie die oben zitierten Angriffe belegen, als auch in Niedersachsen registrierte die Polizei einen deutlichen Anstieg einschlägiger Straftaten. Der weitaus überwiegende Teil dieser Taten ist der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- zuzurechnen.

Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde bundesweit im Jahr 2001 ein einheitlicher Kriminalpolizeilicher Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eingeführt, um eine bundeseinheitliche und differenzierte Auswertung und Lagedarstellung zu ermöglichen.

Dem Phänomenbereich der PMK -rechts- werden danach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind. Dies trifft insbesondere auf Delikte zu, bei denen Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.

Niedersachsen gewährleistet hinsichtlich der Fallzahlen der PMK aufgrund der vereinbarten Erfassungsvorgaben eine ständige Aktualität, auch für bereits zurückliegende Zeiträume. Ergebnisse aus Ermittlungsverfahren oder Gerichtsurteilen finden auch für vergangene Jahre Berücksichtigung in der Statistik. Dies führt dazu, dass Änderungen bzw. Nacherfassungen notwendig werden, welche die Vergleichbarkeit von Daten insbesondere in Abhängigkeit vom Erhebungszeitpunkt beeinflussen.

Die nachhaltige Bekämpfung der PMK in allen Phänomenbereichen hat für die niedersächsischen Sicherheitsbehörden einen zentralen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund liegt ein besonderer Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden in einer nachhaltigen Prävention und der konsequenten Verfolgung dieser Straftaten.

1. Wie viele Fälle von Angriffen gegen Flüchtlings- und Asylunterkünfte hat es im Zeitraum von Januar bis Oktober 2016 in Niedersachsen gegeben, und wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum?

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 110 Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und deren Bewohnerinnen und Bewohner registriert, denen nach Einschätzung der zuständigen Polizeidienststellen eine politische Motivation zu Grunde lag. 87 der 110 Straftaten wurden dabei dem Phänomenbereich der PMK -rechts- (PMK -rechts) zugerechnet. Von diesen 110 Taten ereigneten sich 65 im Zeitraum vom 01.01. – 31.10.2015; 56 Straftaten sind der PMK –rechts zuzurechnen.

Auch im Jahr 2016 setzten sich Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte in Niedersachsen fort. So wurden bis zum 31.10.2016 bereits 77 Straftaten in diesem Zusammenhang registriert. 69 dieser Taten wurden seitens der zuständigen Polizeidienststellen als PMK -rechts eingestuft.

2. Wie viele Angriffe wurden vom Januar bis einschließlich Oktober 2016 gegen Flüchtlingen oder Asylbewerber in Niedersachsen begangen, und wie ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum?

Zur Erstellung von aussagekräftigen Lagebildern im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik wurden zum 05.11.2015 im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS die Auswertungsmerker „gegen Flüchtlinge“ und „durch Flüchtlinge“ eingeführt. Der Auswertungsmerker „gegen Flüchtlinge“ wird bei allen Straftaten zum Nachteil eines oder mehrerer Flüchtlinge bedient. Mit dem Auswertungsmerker „durch Flüchtlinge“ werden alle Straftaten gekennzeichnet, bei denen mindestens ein Flüchtling als Tatverdächtiger ermittelt wird. Sofern Straftaten zum Nachteil von Flüchtlingen durch andere Flüchtlinge begangen wurden, werden beide Auswertungsmerker bedient. Eine valide Auswertung entsprechender Taten vor dem Zeitpunkt der Einführung des Merkers ist nicht möglich.

Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.10.2016 wurden insgesamt 249 Angriffe gegen Flüchtlinge oder Asylbewerber in Niedersachsen registriert, davon waren 232 rechtsmotiviert.

3. Inwieweit sind die Fälle gegen Flüchtlings- und Asylunterkünfte und Straftaten gegen Flüchtlinge/Asylbewerber in Niedersachsen politisch rechts motiviert?

Hinsichtlich der Zuordnung von Straftaten zur PMK -rechts- wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2016

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