Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Rückführungen (Teil 4)
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Horst Schiesgeries (CDU) wie folgt:
Vorbemerkung des Abgeordneten
Eine der Aufgaben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist der Vollzug von Rückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern, also von Abschiebungen. Dafür ist u. a. eine Ausstattung mit geeigneten Fahrzeugen in den Aufnahmebehörden erforderlich.
1. Wie viele Fahrzeuge zur Durchführung von Abschiebungen sind bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen an welchen Standorten vorhanden?
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) verfügt zur Durchführung von Abschiebungen über insgesamt 34 Fahrzeuge.
Diese sind wie folgt auf die Standorte verteilt:
Bramsche: 3
Braunschweig: 7
Lüneburg: 8
Langenhagen: 10
Oldenburg: 6
2. Werden oder wurden im letzten Jahr Fahrzeuge zur Durchführung von Abschiebungen erworben? Wenn ja, wie viele, und wie sind diese ausgestattet?
Im Jahr 2016 wurden 14 Fahrzeuge von der LAB NI zur Durchführung von Abschiebungen mit folgenden Mindestausstattungsmerkmalen erworben:
1) Personentransporter, langer Radstand, Beifahrersitz einzeln, 8-9 Sitzplätze
2) Dieselmotor ab 150 P
3) Metalliclackierung, möglichst Silber oder gedeckte Farbe
4) Automatikgetriebe
5) Klimaanlage vorn und hinten
6) Sitzheizung vorne
7) Lendenwirbelstütze Fahrer- und Beifahrersitz
8) Standheizung
9) Radio mit Navigationssystem
10) Mobiltelefon mit universeller Schnittstelle oder bluetoothfähig
11) Fahrgastraum mit Gummibodenbelag (kein Teppich oder Velours)
12) Sitzbänke im Passagierraum mit Kunstlederbezug
13) Beheizbare Außenspiegel
14) Zweiter Innenspiegel
15) Elektrische Fensterheber
16) Beleuchtung Beifahrerseite
17) Tempomat
18) Kindersicherung für Passagierraum
19) Beleuchtung im Passagierraum vom Fahrerraum schaltbar
20) Sicherheitsglas Passagierraum, getönt bzw. verdunkelt
21) Zusatzsteckdose im Gepäckraum 12 V
22) Steckdose im Fahrerraum 12 V
23) Gepäckraumabtrennung (Fest, kein Netz) mit integriertem Notausgang
24) Möglichkeit/ Vorrichtung für den Einbau einer Trennwand zur Fahrerkabine
25) Anhängerkupplung
26) Zentralverrieglung mit Funkfernbedienung
27) Heckklappe, Stehhöhe mind. 1,90 m
28) Schiebetür rechts
29) Notverriegelung von Innen
3. Sollen die Fahrzeuge zur Durchführung von Abschiebungen nachgerüstet werden? Wenn ja, wie, und warum wurde diese Ausstattung nicht bereits bei der Anschaffung der Fahrzeuge bestellt?
Auf Hinweis des Fachpersonals wurden die Fahrzeuge der Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgeführt. Die dabei fraglichen Ausstattungsmerkmale werden derzeit aus Sicht des Arbeitsschutzes auf Notwendigkeit geprüft. Ein konkretes Ergebnis der Prüfung liegt der LAB NI derzeit noch nicht vor. Dementsprechend ist auch nicht bekannt, ob eine Nachrüstung der Fahrzeuge erforderlich sein wird. Die Beschaffungsmaßnahme erfolgte im Rahmen der Vergabe über das Logistikzentrum Niedersachsen ab April 2016 – und damit in einer Hochzeit der Belastung aller Organisationsbereiche der LAB NI. Die Fahrzeuge wurden auf Grundlage einer bereits erstellten Leistungsbeschreibung aus einem älteren Vorgang ausgeschrieben; sie enthielt keine Aktualisierung mit den erst danach erörterten besonderen Erfordernissen des Vollzuges.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
19.04.2018