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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Mitarbeitern der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. April 2016; Fragestunde Nr. 7

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns und Clemens Große-Macke (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtete in ihrer Ausgabe vom 8. März 2016 („Wut und Enttäuschung bei Beschäftigen - Flüchtlingsbehörde: Land zahlt Mitarbeitern keinen Bonus“) über „dicke Luft“ in den Dienststuben der Landesaufnahmebehörde (LAB). Die Mitarbeiter seien sauer, weil das Land ihnen keinen Bonus wegen der Mehrbelastungen angesichts der Flüchtlingskrise zahlen wolle. Von Wut und Enttäuschung innerhalb der LAB sei jetzt laut NOZ die Rede.

In Personalversammlungen soll der Wunsch nach einer Zulage für die besonderen Belastungen der Mitarbeiter entstanden sein. Der Innenstaatssekretär soll eine entsprechende Prüfung zugesagt haben. Im Ergebnis wurde die Zulage jedoch abgelehnt. Auf ein an Ministerpräsidenten Weil gerichtete Schreiben der LAB-Mitarbeiter soll der Innenstaatsekretär mit der erneuten Ablehnung geantwortet haben.

Der Vorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes hat hierauf laut NOZ gesagt, dass das Land definitiv falsch liege, wenn es meine, dass es ohne finanzielle Anreize gehe.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen stellt insbesondere die bei der Landesaufnahmebehörde tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Sie vollbringen täglich herausragende Leistungen und füllen das von der Landesregierung initiierte Leitbild der Willkommenskultur mit Leben. Vor diesem Hintergrund besteht großes Verständnis für die Forderung finanzieller Anreize für die Beschäftigten der Landesaufnahmebehörde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde erhalten, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, eine Erschwerniszulage. Allerdings hat sich das Land Niedersachsen im norddeutschen Verbund mit den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nach intensiver Abwägung - insbesondere aus besoldungsfachlichen Gründen - dazu entschieden, über die Erschwerniszulage hinaus, keine weitere Zulage bzw. Einmalzahlung für die in Aufnahmeeinrichtungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu zahlen. Darüber hinaus zahlen auch die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt keine Zulagen oder Prämien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Erstaufnahmeeinrichtungen.

1. Zahlen oder zahlten der Bund oder andere Bundesländer an Mitarbeiter vergleichbarer Dienststellen Zulagen oder Boni wegen der besonderen Belastung in der Flüchtlingskrise? Wenn ja, welche und an wen?

Der Bund sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Saarland, Sachsen (geplant) und Thüringen zahlen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Erstaufnahme Zulagen oder Prämien. Der Bund gewährt eine befristete Stellenzulage bis zu 140 Euro im Monat, die nach Besoldungsgruppen gestaffelt ist. Hessen zahlt eine Sonderleistungsprämie bis zu 4.000 Euro im Jahr. Die übrigen aufgeführten Länder zahlen eine Zulage bzw. Prämie in Höhe von monatlich 120 Euro.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

2. Wie möchte die Landesregierung die „Wut und Enttäuschung“ der Beschäftigten der Landesaufnahmebehörde und den hohen Krankenstand der LAB mindern?

Die Landesregierung kann nachvollziehen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde anlässlich der zugesagten Prüfung, ob eine Stellenzulage oder Einmalzahlung gewährt werden kann, entsprechende Hoffnungen gemacht haben, die dann nicht erfüllt werden konnten.

Zum Krankenstand ist zunächst festzuhalten, dass im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation trotz der enormen Arbeitsbelastung eine wesentliche Erhöhung nicht wahrnehmbar ist. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LAB NI ist bewusst, dass sie in dieser besonderen Zeit dringend gebraucht werden. Die Landesregierung möchte sich an dieser Stelle noch einmal für das geleistete Engagement und große Verantwortungsbewusstsein bedanken.

Derzeit wird an der Verbesserung der Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesaufnahmebehörde gearbeitet. Besonderes Augenmerk liegt dabei an der Verbesserung der Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements. Daneben wird die Stammbelegschaft durch den erheblichen personellen Aufwuchs der LAB NI perspektivisch entlastet. Im Übrigen wird auch eine weitere Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen im Rahmen von mobilem Arbeiten zur Motivation und Work-Life-Balance beitragen.

3. Wieso antwortete erneut der Innenstaatssekretär auf das Begehren der Mitarbeiter der LAB, auch nachdem sich diese direkt an den Ministerpräsidenten wandten?

Im Rahmen des in Niedersachsen geltenden Ressortprinzips entspricht es der üblichen Praxis, dass Anfragen aus dem Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde durch das jeweils zuständige Fachministerium beantwortet werden.

Presseinformation

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erstellt am:
15.04.2016

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