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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Fitnessstudios

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 5. Juni 2015; Fragestunde Nr. 17.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rudolf Götz, Angelika Jahns, Ansgar Focke, Adrian Mohr, Johann-Heinrich Ahlers und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Zahl der Mitglieder in Fitnessstudios in Deutschland hat sich von 2003 bis 2012 von 4,38 Millionen auf 9,08 Millionen mehr als verdoppelt. Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements und schließen Kooperationen mit Fitnessstudios ab und übernehmen die Trainingsgebühren ganz oder teilweise. Manche Unternehmen schließen lediglich Rahmenverträge ab, die ohne eigene Kosten für das Unternehmen Rabatte für die Mitarbeiter ermöglichen.

Ähnliche Vereinbarungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen sind nicht bekannt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die niedersächsische Landesregierung hat bereits vor über zehn Jahren erkannt, dass ein modernes Personalmanagement für eine leistungsfähige, zukunftsorientierte und effizient arbeitende Verwaltung unverzichtbar ist. Ein wichtiger Teil davon ist ein strukturiertes Gesundheitsmanagement. Im November 2002 wurde mit den gewerkschaftlichen Spitzenverbänden eine Vereinbarung nach § 81 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz zum Gesundheitsmanagement in der niedersächsischen Landesverwaltung abgeschlossen.

Gesundheitsmanagement ist ein systematisches Vorgehen, um in der Organisation gesundheitsschädigende und -förderliche Strukturen aus Sicht der Beschäftigten zu identifizieren und bearbeitbar zu machen. Dabei setzt es präventiv an, um Erkrankungen zu vermeiden und langfristig die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Darunter ist weniger die klassische Gesundheitsförderung in Form von verhaltensbezogenen Maßnahmen (z.B. Rückenschule, Stressseminare etc.) zu verstehen. Vielmehr setzt Gesundheitsmanagement an den Verhältnissen, also den Arbeitsbedingungen (Arbeitsumgebung, soziale Beziehungen, Arbeitsorganisation und Arbeitsinhalte), an.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) koordiniert mit Unterstützung der ressortübergreifenden Steuerungsgruppe den landesweiten Prozess des gezielten Ausbaus von Gesundheitsmanagement in den niedersächsischen Dienststellen. Bereits seit 2003 stellt das MI den Dienststellen den Beratungsservice Gesundheitsmanagement für den Einstieg in ein strukturiertes Gesundheitsmanagement kostenfrei zu Verfügung. Nach der Einstiegsberatung wird die Ausgestaltung weiterer Maßnahmen des Gesundheitsmanagements sowie die Entscheidung über die Finanzierung dieser Maßnahmen auf der Ebene der Dienststellen eigenverantwortlich getroffen. Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, werden von den Dienststellen aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert.

Im Jahr 2014 fand eine Bestandserhebung zum Gesundheitsmanagement in der niedersächsischen Landesverwaltung statt. Das Ziel war, ressortübergreifend Transparenz über vorhandene Strukturen des Gesundheitsmanagements in der Landesverwaltung herzustellen. 368 Dienststellen des Landes hatten die Gelegenheit, Rückmeldung über ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geben. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 83 % an der Befragung teilgenommen. Die Bedeutung des Themas für die Landesverwaltung wird durch diese erfreuliche Rücklaufquote unterstrichen.

Laut den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wurden in den letzten zwei Jahren in fast allen Dienststellen (94 %) verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung angeboten. Diese beinhalteten sowohl gesundheitsfördernde Veränderungen des Arbeitsumfelds, wie beispielsweise die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, als auch die Unterstützung der Beschäftigten durch Beratungen und Informationsveranstaltungen. 55 % der Dienststellen teilten mit, dass sie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedene Aktivitäten in den Bereichen Sport, Bewegung und Entspannung anbieten.

Neben den von den Dienststellen angebotenen Maßnahmen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, sich die Kosten für gesundheitsförderliche Kurse der Handlungsfelder Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement, Suchtmittelkonsum von den Krankenversicherungen bzw. im Fall der Beamtinnen und Beamten gemäß § 38 Niedersächsische Beihilfeverordnung anteilig erstatten zu lassen.

1. Sind der Landesregierung solche Vereinbarungen von Dienststellen des Landes mit Betreibern von Fitnessstudios bekannt?

Eine Polizeibehörde und einige Polizeiinspektionen und Polizeikommissariate, die vor Ort keine ausreichenden Möglichkeiten haben geeignete, eigene Trainingsmöglichkeiten anzubieten, haben Verträge mit Fitnessstudios abgeschlossen bzw. mündliche Absprachen getroffen, um im Rahmen des Dienstsportangebotes für die Polizeibeschäftigten die Angebote bzw. Trainingsmöglichkeiten der Fitnessstudios zu nutzen.

Des Weiteren bestehen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Verträge zwischen zwei Dienststellen und Fitnessstudios.

Im Übrigen sind entsprechende Verträge nicht bekannt. Das MI prüft für die Zukunft den Anschluss an einen Verbund von Fitnessstudios.

2. Wie bewertet die Landesregierung Vereinbarungen mit Fitnessstudios, um den Landesbeschäftigten verbesserte Konditionen für die Mitgliedschaft zu ermöglichen?

Das Angebot von Fitnessstudios ist eine verhaltensbezogene Maßnahme, die im Zusammenhang mit betrieblicher Gesundheitsförderung ergänzend zur Verhältnisprävention sinnvoll erscheint. Der Abschluss von Kooperationen mit Fitnessstudios sollte deshalb in ein ganzheitliches Konzept der jeweiligen Dienststelle zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Gesundheitsförderung eingebettet sein.

3. Wie fördert die Landesregierung die sportliche Ertüchtigung ihrer Mitarbeiter im Rahmen des Gesundheitsmanagements?

Siehe Vorbemerkung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2015

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