Beantwortung der mdl. Anfrage der GRÜNEN zum ADAC und dem Luftrettungsnetz in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.02.2014; Fragestunde Nr. 10
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Meta Janssen-Kucz, Susanne Menge und Thomas Schremmer (GRÜNE).
Die Abgeordneten hatten gefragt:
In der Braunschweiger Zeitung vom 30. Januar 2014 wird berichtet, dass ein ADAC-Heli-kopter den Rasen des Vereins Eintracht Braunschweig „trocken gepustet“ habe. Auch von Geschäftsflügen und einem „Urlaubstrip“ ist dort die Rede. Selbst der frühere Innenminister Uwe Schünemann soll im Jahr 2004 an einer Autobahnraststätte „aufgegabelt“ worden sein.
Das Land Niedersachsen ist Träger der Luftrettung. Die Luftrettung in Niedersachsen wird durch die Krankenkassen als Kostenträger finanziert. Als Träger der Luftrettung beauftragt das Land Organisationen wie den ADAC, die Deutsche Rettungsflugwacht und die Johanniter-Unfallhilfe mit der Durchführung der Luftrettung. Die Beauftragten beschaffen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung die notwendigen Rettungsmittel, z. B. Hubschrauber. Die Rettungsflüge werden von den jeweiligen Rettungsleitstellen angeordnet. Ausschließlich diese rettungsdienstlichen Flüge fallen in die Zuständigkeit des Landes. Die vereinbarte Luftrettung muss immer in dem vertraglich bestimmten Umfang gewährleistet sein. Das heißt, es muss immer ein Rettungshubschrauber pro Standort zur Verfügung stehen. Die Nutzung von Reservemaschinen, die gerade nicht für die Luftrettung benötigt werden, ist nicht Vertragsgegenstand.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Durch welche Kontrollmechanismen stellte welche Aufsichtsbehörde in den Jahren seit 2003 welche Auffälligkeiten fest, und wie wurden sie abgestellt?
2. Welche Rolle spielte bei festgestellten nicht korrekten Einsätzen der Kostenträger (bitte die Fälle auflisten hinsichtlich Meldungen an Kostenträger und Kostenübernahme)?
3. Wie wurden in der Vergangenheit eine Nichterfüllung der bestehenden Verträge und eine Gefährdung des Notfallnetzes ausgeschlossen, bzw. wie sollen in Zukunft eine Nichterfüllung der bestehenden Verträge und eine Gefährdung des Notfallnetzes ausgeschlossen werden?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Das Land Niedersachsen ist gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 1 NRettDG Träger der Luftrettung. Es hat gemäß § 5 NRettDG neben der ADAC Luftrettung gGmbH die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG (DRF), die HSD Luftrettung gemeinnützige GmbH(HSD) und die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. mit der Durchführung dieser Aufgabe beauftragt. Um die ordnungsgemäße Aufgabendurchführung sicherzustellen, steht das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport im regelmäßigen telefonischen, schriftlichen und bei Bedarf auch persönlichen Kontakt mit seinen Beauftragten, den Rettungsleitstellen der Stationierungsorte sowie der zentralen Koordinierungsstelle. Darüber hinaus verfügen Luftrettungsstationen über einen leitenden Rettungstransporthubschrauberarzt, der zur Qualitätssicherung und -überwachung eingesetzt ist. Dieser ist Mitarbeiter einer Klinik. Die entsprechenden Beauftragten der Luftrettungsstationen sind daher ihm gegenüber nicht weisungsbefugt. Den Sicherstellungsauftrag gefährdende Unregelmäßigkeiten sind dem Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bisher nicht bekannt geworden und wären unverzüglich anzuzeigen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport als zuständigem Ministerium für die Luftrettung in Niedersachsen sind keine den Sicherstellungsauftrag gefährdende Auffälligkeiten bekannt. Zu den Kontrollmechanismen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 2.:
Nicht der Luftrettung zuzuordnende Einsätze werden von den Kostenträgern nicht übernommen. Der Flug zur Indienststellung der neuen Maschine EC 135 für die Station Christoph 19 in Uelzen am 17.06.2004, bei dem der ehemalige Innenminister Schünemann an Bord war, erfolgte auf eigene Kosten der ADAC Luftrettung. Der Einsatz im Stadion des Vereins Eintracht Braunschweig am 17.02.2006 wurde von der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH bezahlt.
Zu 3.:
Im konkreten Fall der Nutzung von Christoph 30 für die Trocknung des Rasens von Eintracht Braunschweig im Jahr 2006 wurde die ADAC Luftrettung gGmbH vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport gerügt. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.