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Beantwortung der mdl. Anfrage der GRÜNEN zu Aktivitäten der „Aktionsgruppe Gifhorn“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014; Fragestunde Nr. 8

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten

Meta Janssen-Kucz, Maaret Westphely, Helge Limburg (GRÜNE).

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Der Ostermarsch in Gifhorn wurde von einer größeren Gruppe Neonazis gestört. In einem TV-Beitrag des NDR im Magazin „Hallo Niedersachsen“ über den Ostermarsch in Gifhorn war zu sehen, wie die Neonazis in Begleitung der Polizei durch die Innenstadt gehen und dabei rechtsextreme Parolen rufen.

Ein erheblicher Teil der Störer ist vermutlich der neonazistischen Aktionsgruppe Gifhorn zuzuordnen, die in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Anlässen und mit eigenen Aktionen in Erscheinung getreten ist, u. a. bei einer Tierschutzdemonstration am 1. Dezember 2013 in Gifhorn mit dem Banner „Tierschutz seit 1933 - AG Gifhorn“.

Laut Einschätzung der Polizeiinspektion Gifhorn im Isenhagener Kreisblatt vom 25. Januar 2012 gibt es in Gifhorn keine organisierte Gruppe aus dem Nazispektrum.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse zur „Aktionsgruppe Gifhorn“ vor (insbesondere zu Strukturen, Anzahl der zugerechneten Mitglieder, Aktionsformen, regionaler-, landes- und bundesweiter Vernetzung, Verbindungen zu Parteistrukturen von NPD und Die Rechte, einschlägigen Vorstrafen von Gruppenmitgliedern), und wie hat sich die Situation vor Ort seit 2012 entwickelt?

2. Welche Maßnahmen hat die Polizei gegen die Störer des Gifhorner Ostermarsches eingeleitet, aus welchen Orten kamen die Störer, und von wie vielen Personen wurden Personalien aufgenommen?

3. Welche präventiven und polizeilichen Aktivitäten finden in diesem Zusammenhang vor Ort statt, und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um in der Region stärker gegen demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen vorzugehen?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Bei der „Aktionsgruppe Gifhorn“ handelt es sich nach den Erkenntnissen des niedersächsischen Verfassungsschutzes um einen seit Anfang 2011 unter dieser Bezeichnung auftretenden und der neonazistischen Szene zuzurechnenden Personenzusammenschluss, dessen Anfänge als „Freie Kräfte Gifhorn“ oder „Berserker Gifhorn“ bereits auf Anfang 2009 zurückgehen. Nach übereinstimmenden Erkenntnissen des niedersächsischen Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes Niedersachsen ist diese Gruppierung Teil des seit September 2012 bestehende „Aktionsbündnis 38“. Unter der gemeinsamen Bezeichnung „Aktionsbündnis 38“ (die Zahl leitet sich von dem Postleitzahlbezirk ab) treten seit September 2012 die bereits zuvor in der Region aktiven Aktionsgruppen Gifhorn und Wolfsburg sowie die Aktionsgruppe 38 und die Burschenschaft Thormania aus Braunschweig in Erscheinung.

Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage „Aktivitäten von Nazis im Raum Braunschweig/Wolfsburg/Gifhorn“ der Abgeordneten Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz und Gerald Heere (GRÜNE), LT - Drs. 17/245, vom 21.06.2013 verwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Zu den Aktivitäten der „Aktionsgruppe Gifhorn“ zählen neben regionalen Propagandaaktionen auch die regelmäßige bundesweite Teilnahme an Demonstrationen, szeneinternen Veranstaltungen sowie die Beteiligung an Störungen öffentlicher Veranstaltungen gegen oder über den Rechtsextremismus.

Die „Aktionsgruppe Gifhorn“ ist eng in überregionale Netzwerkstrukturen der neonazistischen Szene eingebunden, was durch die regionalen sowie überregionalen Aktivitäten, häufig unter Beteiligung von Angehörigen anderer neonazistischer Gruppierungen insbesondere aus den Bereichen Braunschweig, Celle, Hildesheim, Wolfsburg sowie Sachsen-Anhalt, belegt wird.

Die vielfältigen Aktionen finden regelmäßig in wechselnder Zusammensetzung statt, wobei auch die Teilnahme daran einer hohen Fluktuation unterliegt. Eine strikte Trennung zwischen dem „Aktionsbündnis 38“ und der „Aktionsgruppe Gifhorn“ ist daher nicht möglich.

Der „Aktionsgruppe Gifhorn“ können derzeit ca. 10 bis 15 Mitglieder zugerechnet werden. Zu einzelnen Personen liegen sowohl allgemein- als auch staatsschutzpolizeiliche Erkenntnisse vor.

Eine Verbindung der „Aktionsgruppe Gifhorn“ zu Parteistrukturen von NPD und Die Rechte konnte bislang nur bei zwei Mitgliedern festgestellt werden. Der Großteil der in der Aktionsgruppe agierenden Mitglieder kann keiner der beiden genannten Parteien zugeordnet werden.

Die Aktivitäten der „Aktionsgruppe Gifhorn“ bzw. des „Aktionsbündnis 38“ bewegen sich im Vergleich zu den Vorjahren derzeit auf einem gleichbleibenden Niveau.

Zu 2.:

Anlässlich des Ostermarsches in Gifhorn am 19.04.2014 wurden ca. 25 Angehörige der rechten Szene im weiteren Stadtgebiet Gifhorn festgestellt.

Die zum Schutz des Ostermarsches eingesetzte Polizei sprach vor Ort einen Platzverweis gegen die der oben genannten Szene zuzurechnenden Personen aus. Von 18 Personen wurden die Personalien festgestellt.

Die Herkunft der Personen des rechten Spektrums setzte sich folgendermaßen zusammen:

Landkreis Gifhorn: 4

Stadt Gifhorn: --

Stadt Braunschweig: 3

Stadt Wolfsburg: 2

Landkreis Wolfenbüttel 1

Stadt Hannover: 1

Südniedersachsen: 4

Sachsen-Anhalt: 3

Zu 3.:

Sowohl die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde als auch die niedersächsische Polizei sind auf mehreren Ebenen aktiv.

Für die präventiven und polizeilichen Aktivitäten in der Region Gifhorn ist die für die Polizei Niedersachsen verbindliche Rahmenkonzeption zur Intensivierung der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und sonstiger Politisch motivierter Kriminalität -rechts-(RdErl. d. MI v. 15.05.2001, 23.2-12363) maßgeblich.

Die Szene um das „Aktionsbündnis 38“ steht dabei durchgehend im Fokus der Betrachtung durch die örtlichen Dienststellen in Zusammenarbeit mit dem LKA Niedersachsen. Polizeiliche Maßnahmen werden mit dem Ziel getroffen, jegliche Aktivitäten mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten möglichst frühzeitig zu unterbinden sowie begangene Straftaten konsequent zu verfolgen.

Die Präventionsangebote der Verfassungsschutzbehörde und der Polizei zur Aufklärung über aktuelle und lokale Erscheinungsformen des Rechtsextremismus reagieren umgehend auf Anfragen von Schulen und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Im Jahr2013 wurden in der Region Ostniedersachsen an mehreren – sowohl allgemein- als auch berufsbildenden Schulen – Vortragsveranstaltungen zum Rechtsextremismus angeboten.

Im Jahr 2014 wird die neu konzipierte Wanderausstellung „Gemeinsam gegen Rechtsextre-mismus“ des Niedersächsischen Verfassungsschutzes in Kooperation mit der IG Metall und dem Verein ’Arbeit und Leben Wolfsburg’ in der Zeit vom 10.06.- 04.07.2014 im Gewerk-schaftshaus in Wolfsburg zu sehen sein.

Ein umfangreiches Begleitprogramm in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren thematisiert die regionalen Aktivitäten des Rechtsextremismus in Form von Vortragsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und Vorstellungen von Präventionsprojekten. Referentinnen und Referenten sind Landes- und Kommunalpolitiker innen und -politiker sowie Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Kirchen, Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Presseinformation

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erstellt am:
16.05.2014

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