Beantwortung der mdl. Anfrage der FDP zur Personalstrukturanalyse in der niedersächsischen Landesverwaltung
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.02.2014; Fragestunde Nr. 48
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode und Almuth von Below-Neufeldt (FDP).
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 8./31. Oktober 2013 mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eine Vereinbarung nach § 81 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) über die Durchführung einer Personalstrukturanalyse in der niedersächsischen Landesverwaltung abgeschlossen.
Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 44/2013, S. 873, wurde diese Vereinbarung am 27. November 2013 bekannt gemacht. Damit war es dem Ministerium für Inneres und Sport in der Federführung grundsätzlich möglich, ab dem 1. November 2013 mit der Personalstrukturanalyse zu beginnen.
Die Personalstrukturanalyse für die gesamte Landesverwaltung soll feststellen, wie sich das Personal der Ministerien und ihrer nachgeordneten Bereiche genau zusammensetzt. Ferner werden neben der Gesamtzahl der Beschäftigten auch die Altersstruktur, die Geschlechteranteile und weitere Strukturdaten, die nicht aus dem Haushaltsplan des Landes hervorgehen, ermittelt werden.
Bereits 2010 hatte die Landesregierung Eckpunkte für ein ressourcenbewusstes Personalmanagement beschlossen. Einer dieser Bestandteile war auch die Durchführung einer nun vereinbarten Personalstrukturanalyse. Sie gilt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels als wichtige Quelle für die Personalbedarfsplanung des Landes.
Wir fragen die Landesregierung:
1. In welchem Verfahrensstadium befindet sich die Personalstrukturanalyse?
2. Wann kann mit einem Zwischen- bzw. Endergebnis gerechnet werden?
3. Rechnet die Landesregierung mit Hinderungsgründen für die Erstellung der Personalstrukturanalyse, und, wenn ja, welcher Art könnten diese sein?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Das Personalmanagementkonzept für die niedersächsische Landesverwaltung, das im Oktober 2012 von der Landesregierung beschlossen wurde, sieht im Hinblick auf den demographischen Wandel die regelmäßige Durchführung einer Personalstrukturanalyse vor. Die Ergebnisse werden in jährlichen Personalstrukturberichten mit Stichtag 30.06. des Berichtsjahres zusammengefasst und den obersten Landesbehörden für Zwecke der Personalplanung und -entwicklung zur Verfügung gestellt.
Die Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften gem. § 81 NPersVG über die Durchführung der Personalstrukturanalyse ist zum 01.11.2013 in Kraft getreten. Die Landtagsverwaltung, der Landesrechnungshof und der Landesbeauftragte für den Datenschutz haben entsprechend ihr Einvernehmen erklärt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Der Entwurf des Personalstrukturberichtes 2012 mit Stichdatum 30.06.2012 wurde Anfang Februar 2014 mit den Ressorts abgestimmt und liegt jetzt in der Endfassung vor. In einem nächsten Schritt wird nunmehr die Verteilung und Veröffentlichung vorbereitet.
Die entsprechenden Daten für das Jahr 2013 werden im Frühjahr 2014 vorliegen und in den nächsten zu erstellenden Personalstrukturbericht einfließen.
Zu 2.:
siehe Antwort zu Frage 1
Zu 3.:
siehe Antwort zu Frage 1