Beantwortung der mdl. Anfrage der FDP zur Kennzeichnungspflicht der niedersächsischen Polizei
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014; Fragestunde Nr. 19
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Björn Försterling (FDP)
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Auf die Mündliche Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion im Dezember 2013 „Kennzeichnungspflicht für Polizisten“ (Drs.17/1040, Frage 52) hat das Ministerium für Inneres und Sport geantwortet, dass zu diesem Zweck Gespräche mit Gewerkschaften und Personalvertretungen aufgenommen werden sollten. Nach den Angaben des Ministeriums für Inneres und Sport wurde bereits zu diesem Anlass eine hausinterne Arbeitsgruppe eingerichtet.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Haben bereits Gespräche mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen der niedersächsischen Polizei stattgefunden? Falls ja, wann und mit wem?
2. Wann kann mit einem Ergebnis der oben genannten Arbeitsgruppe gerechnet werden?
3. Plant Innenminister Boris Pistorius, nach dem Vorbild der Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bei der Einrichtung von Justizzentren eine Umfrage bei den betroffenen Polizeibeamten durchzuführen? Falls nein, warum nicht?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Das Thema „Kennzeichnungspflicht für die Polizei“ wird sowohl bundesweit als auch in der niedersächsischen Polizei kontrovers und intensiv diskutiert. Laut der zwischen den Landesverbänden von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD geschlossenen Koalitionsvereinbarung für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags wird für Niedersachsen die Einführung einer „individualisierten, anonymisierten Kennzeichnung der Polizei bei geschlossenen Einsätzen“ angestrebt.
Insbesondere vor dem Hintergrund unterschiedlicher Standpunkte und Bewertungen zu diesem Thema haben für die Niedersächsische Landesregierung die vorgesehenen Gespräche mit Gewerkschaften, Berufsvertretungen und Personalvertretungen eine große Bedeutung. In diesem Rahmen soll den Argumenten und Anregungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Niedersachsen - der Bedeutung dieses Themas angemessen - Raum und Gehör verschafft werden. Die in diesen Dialogen gewonnenen Informationen werden eine wichtige Grundlage für eine sorgsam abzuwägende Entscheidung darstellen.
Die beschriebene Verfahrensweise erfordert gerade bei der Behandlung dieses wichtigen Themas eine sorgfältige und umfassende inhaltliche Vorbereitung. Hierzu gehört u.a. die Aufbereitung und Abwägung aller relevanten Aspekte im Vorfeld. Bereits bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion im Dezember 2013 (Drs. 17/1040, Frage 52) wurde hierzu ausgeführt, Erfahrungen aus anderen Bundesländern einbeziehen zu wollen. So sind beispielsweise nach Einführung der Kennzeichnungspflicht in Brandenburg gegenwärtig zwei Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht Brandenburg anhängig. Soweit diese Urteile zeitnah ergehen, werden hiervon wichtige Hinweise auch für Niedersachsen erwartet. Wann diese gerichtlichen Entscheidungen vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar.
Die notwendige Themenaufbereitung fand bzw. findet durch die hausinterne Arbeitsgruppe im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport statt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Bisher haben lediglich informelle Gespräche zur inhaltlichen Vorbereitung stattgefunden.
Zu 2:
Siehe Vorbemerkungen
Zu 3.:
Die Aufgabe sowohl von Personalvertretungen als auch von Berufsvertretungen ist es, die Interessen und Belange der Beschäftigten zu vertreten und deren Anliegen insbesondere im Vorfeld von Entscheidungen umfassend Gehör zu verschaffen. Mit dieser Zielrichtung werden auch seitens der niedersächsischen Landesregierung die Gespräche zum Thema Kennzeichnungspflicht angelegt sein. Eine Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten wird damit hinreichend gewährleistet. Eine Umfrage bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ist insofern entbehrlich.