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Beantwortung der mdl. Anfrage der FDP zum Fuhrparkmanagement der niedersächsischen Polizei

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.02.2014; Fragestunde Nr. 60

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten

Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP).

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Mobilität ist ein wichtiger Baustein polizeilicher Arbeit. Das Land Niedersachsen als Flächenland benötigt eine gute Ausstattung an polizeilichen Fahrzeugen. In einigen Polizeiinspektionen wird die Zahl der Polizeidienstfahrzeuge abgebaut.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung, den Fuhrpark der polizeilichen Dienstfahrzeuge zu verkleinern? Falls ja, warum und in welchem Umfang (Auflistung nach Funkstreifenwagen, zivilen Funkstreifenwagen und Motorrädern)?

2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Aussonderung der Fahrzeuge?

3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein ausgesondertes Dienstfahrzeug ersetzt wird?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

In einem Flächenland wie Niedersachsen ist Mobilität zwingende Voraussetzung der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Die Landespolizei Niedersachsen verfügt gemäß Kfz-Soll-ausstattung über ca. 4.500 Fahrzeuge. Ungefähr 3.250 davon sind Fahrzeuge des täglichen Dienstes, d. h. Funkstreifenwagen bzw. Gruppenfunkstreifenwagen blau / silber und neutral, ca. 1250 sind Spezialfahrzeuge (z. B. Fahrzeuge der Spezialeinheiten, Fahrzeuge mit Spezialausstattung zur Tatortaufnahme). Sowohl im Bereich der Konsumtivmittel (z. B. Reparaturen, Treibstoff) als auch im Bereich der Investivmittel stellt der Fuhrpark einen maßgeblichen Kostenfaktor dar. Es stehen für den Fuhrpark jährlich ca. 33 Mio. Euro im Haushalt für die Landespolizei (Kapitel 0320) zur Verfügung. Daher widmet sich die Landespolizei Niedersachsen seit dem Jahr 2008 der wirtschaftlicheren Ausgestaltung des Fuhrparks bei gleichzeitiger Optimierung der – insbesondere einsatztaktischen – Leistungsfähigkeit.

Mit dem Projekt „Fuhrparkmanagement I“ wurde im Jahr 2008 begonnen, den vorhandenen Fuhrpark der Landespolizei Niedersachsen zu analysieren, Basisdaten zu erheben und Standards für die technische Ausstattung von Fahrzeugen des täglichen Dienstes zu definieren. Ab 2010 wurde im Folgeprojekt „Fuhrparkmanagement II“ der Fahrzeugbestand differenziert erhoben und auf Grundlage des Mobilitätsbedarfes der Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen (PA NI) eine erste Sollausstattung festgelegt.

Um eine wirtschaftliche Ausgestaltung des Fuhrparks zu garantieren, ohne dessen Funktionalität zu beeinträchtigen, gilt es, neben Anschaffungskosten auch Folgekosten bzw. -erlöse von Fahrzeugen wie für Pflege, Wartung und Reparatur, Treibstoff- bzw. Energieversorgung oder Veräußerung zu betrachten (Lebenszykluskosten). Mit der „Initiative Mobilität“ wird seit dem Jahr 2012 diese ganzheitliche Betrachtung des Mobilitätsbedarfes der Polizei Niedersachsen vorangetrieben. Die Verantwortlichkeit und die Gestaltungsspielräume in Bezug auf den Einsatz der Fahrzeuge, aber auch hinsichtlich der Beschaffung und der Aussonderung, wurden mit dieser Initiative in die dezentrale Verantwortung der Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen gegeben. Neben einer vollen Bedarfsdeckung und Sicherstellung der Mobilitätsoll einoptimaler Sicherheitsstandard der Fahrzeuginsassen durch den Einsatz neuester Technik gewährleistet werden.Durch die angestrebteVerjüngung des Fuhrparkswird auf eine Erhöhung derWirtschaftlichkeit des Fuhrparks abgezielt, um mittel- und langfristig den derzeitigen Fahrzeugstandard mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln halten zu können bzw. zu optimieren. Darüber hinaus soll ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Um dies zu erreichen, wurden Kennzahlen (Betriebskosten, Unterhaltungskosten, Laufleistung pp.) für eine wirtschaftliche Steuerung des Fuhrparks durch die Polizeibehörden und die PA NI erarbeitet. Im Investivhaushalt stehen den Flächenbehörden seit dem Jahr 2013 kontingentierte Budgets für die Fahrzeuge des täglichen Dienstes zur Verfügung, auf deren Grundlage Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen in diesem Bereich eigenverantwortlich geplant werden. Für Spezialfahrzeuge gelten hierzu gesonderte Regelungen. Begleitende Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Konsumtivkosten des Fuhrparks zu senken, z. B. über die Einführung eines landesweiten Tankkartensystems. Zudem widmet sich die Landespolizei Niedersachsen im Jahr 2014 verstärkt der Erprobung alternativer Antriebstechnologien (Elektro- und Hybridfahrzeuge) unter einsatztaktischen wie auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Parallel zu diesen Maßnahmen wurde durch den Landesrechnungshof Niedersachsen (LRH) im Jahr 2013 eine Prüfung des Fuhrparkmanagements der Polizei vorgenommen. Ziel der Prüfung des Landesrechnungshofes Niedersachsen war es, Einsparpotenziale im Fuhrpark der Landespolizei Niedersachsen zu prüfen. Die Prüfung beschränkte sich auf so genannte Fahrzeuge des täglichen Dienstes sowie Motorräder. Die Prüfung der Motorräder wurde in allen Polizeibehörden durchgeführt. Bei der Prüfung der Fahrzeuge des täglichen Dienstes beschränkte sich der Landesrechnungshof Niedersachsen auf die Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Hannover, das Landeskriminalamt Niedersachsen und die PA NI. Die wesentlichen Aussagen des Prüfberichtes sind, dass

ca. 10% der geprüften Fahrzeuge des täglichen Dienstes als kritisch gesehen werden (1.513 geprüfte Fahrzeuge : 151 als kritisch eingestufte Fahrzeuge) sowie

Motorräder durchschnittlich nur zu ca. 12 % und mit divergierenden Nutzungs­graden ausgelastet sind.

Insgesamt stellte der Landesrechnungshof Niedersachsen in seinem Prüfbericht vom Oktober 2013 u. a. fest, dass der Fuhrpark der Landespolizei Niedersachsen wirtschaftlicher ausgerichtet werden müsse, indem eine Aussonderung von entbehrlichen Fahrzeugen erfolgt und verstärkt Fahrzeugpools eingerichtet werden. Diese Feststellungen des Landesrechnungshofes Niedersachsen unterstützen die bisherigen und laufenden Initiativen des Innenministeriums zur wirtschaftlichen Ausgestaltung und Steuerung des Fuhrparks der Landespolizei.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nach umfänglicher Prüfung hat sich das zuständige Innenressort in Abstimmung mit den Polizeibehörden und der PA NI den Kernfeststellungen des Landesrechnungshofes Niedersachsen angeschlossen. Nach intensiver Analyse der taktischen Erfordernisse und mit dem Ziel einer zukünftig begleitenden Evaluation des Fuhrparks durch die Polizeibehörden und die PA NI ist im Jahr 2014 beabsichtigt, die Fahrzeuge des täglichen Dienstes landesweit um rund 160 Fahrzeuge zu reduzieren. Dabei soll es sich um solche Fahrzeuge handeln, die nach den vom LRH aufgestellten Kriterien in nicht wirtschaftlicher Weise genutzt werden. Bei diesen Fahrzeugen wird geprüft, ob sie für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung künftig entbehrlich sind. Die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der Landespolizei wird durch diese Maßnahmen nicht eingeschränkt, da es sich um solche Fahrzeug handeln wird, die nach den Feststellungen des LRH auf Grund einer sehr geringen Auslastung nicht benötigt werden. .

In der Polizeidirektion Hannover wird ein zentraler Pool mit 40 Motorrädern vorgehalten. Diese Motorräder können von den Polizeibehörden für landesweite Einsatzmaßnahmen abgerufen werden, stehen aber auch für die Stellung von Eskorten durch die Polizeidirektion Hannover zur Verfügung. Die überdies vorhandene Ausstattung mit Motorrädern wird im gleichen Zeitraum von den Polizeibehörden und der PA NI gesondert untersucht. Nach Beurteilung einsatztaktischer Erfordernisse und wirtschaftlicher Rahmendaten (u. a. Auslastung) erfolgt eine eigenständige Anpassung der Ausstattung. Die individuellen Entscheidungen, die auch Aussonderungen zur Folge haben können, werden durch die verantwortlichen Polizeibehörden und die PA NI getroffen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt eine differenzierte Darstellung nach Funkstreifenwagen, zivilen Funkstreifenwagen und Motorrädern nicht möglich.

Zu 2.:

Die Aussonderungsentscheidungen von Fahrzeugen des täglichen Dienstes erfolgen durch die Polizeibehörden und die PA NI eigenverantwortlich unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Kriterien wie Laufleistung, Lebensalter, technischem Zustand und damit verbundenen Unterhaltungskosten. Aussonderungs- und Verkaufserlöse verbleiben in den Behörden und werden in die Optimierung des Fuhrparks der Polizei investiert.

Zu 3.:

Entscheidungen über Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen des täglichen Dienstes werden im Rahmen der Budgethoheit durch die jeweils verantwortlichen Polizeibehörden getroffen.

Presseinformation

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erstellt am:
28.02.2014

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