Beantwortung der mdl. Anfrage der FDP zum Einsatz des Wasserwerfers Wawe 10
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014; Fragestunde Nr. 46
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP).
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Wie verschiedenen Presseberichten zu entnehmen war, ist der neue Wasserwerfer Wawe 10 bei einer realitätsnahen Übung der Thüringer Polizei von den eigenen Leuten beschädigt worden.
Nach Angaben der Landespolizeidirektion haben Beamte der Bereitschaftspolizei im Rahmen der Übung den Wasserwerfer mit Wurfgeschossen attackiert, wodurch es zu drei faustgroßen Schäden an der Polycarbonat-Panzerverglasung des Einsatzfahrzeuges gekommen ist.
Ein solcher Schaden ist überraschend, zumal bei der Übung nicht Steine, sondern Eier, Tennisbälle und halb gefüllte PET-Flaschen (0,5 l) verwendet wurden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dem Wasserwerfer Wawe 10 in Niedersachsen, insbesondere in Hinblick auf die Effektivität und „Robustheit“ des Fahrzeugs?
2. Haben in Niedersachsen vergleichbare Versuche wie in Thüringen stattgefunden und, wenn ja, wie war das Ergebnis?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Einsatzfähigkeit des neuen Wasserwerfers vor dem Hintergrund der Thüringer - und gegebenenfalls eigener - Erfahrungen?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Eine dauerhaft erfolgreiche Polizeiarbeit setzt neben einer zukunftsfähigen Sicherheitsarchitektur auch eine gute technische Ausstattung voraus. Größere Einsatzanlässe als Kernaufgabe der Polizei Niedersachsen werden oft von der Bereitschaftspolizei bewältigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dabei mit verbalen und zum Teil auch mit tätlichen Angriffen rechnen, denen sie wirksam begegnen sollen. Seit vielen Jahren sind Wasserwerfer bei den Polizeien der Länder und des Bundes als wirksames sog. Distanzeinsatzmittel eingeführt. Sie können als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt i. S. des § 69 Abs. 3 Nds. SOG beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen über die Anwendung des unmittelbaren Zwangs unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Polizei eingesetzt werden.
Wasserwerfer werden hauptsächlich zur Räumung von Straßen und Plätzen sowie zur Bekämpfung von Bränden bei polizeilichen Einsätzen eingesetzt.
Nach einem Bericht des Bundesministerium des Inneren wurde bei einer Präsentation des neuen Wasserwerfers 10 (WaWe 10) der Bereitschaftspolizei Thüringen am 25.03.2014 das Fahrzeug in einer typischen Einsatzsituation vorgeführt und mit Tennisbällen, halbgefüllten 0,5l-PET-Flaschen und rohen Eiern beworfen. Danach waren auf der Frontscheibe mehrere gleich aussehende Trefferstellen erkennbar. Dabei wurde nicht die Scheibe an sich beschädigt, sondern nur die Schutzlackierung der Polycarbonatscheiben. Es kam zu Rissen in der Oberfläche des Schutzlackes, die allerdings nicht zum Verlust der Schutzwirkung der Schutzverglasung führten. Die Schutzwirkung der Scheibe war jederzeit gewährleistet und das Fahrzeug in Thüringen war weiterhin voll einsatzfähig. Der Ersatz der Frontscheibe des Fahrzeugs war nicht erforderlich. Die Beschädigungen ähneln den bekannten Verschleißspuren, die durch den Gebrauch von mit Schutzverglasung versehenen Fahrzeugen entstehen. So zeigen eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen der Bereitschaftspolizei vergleichbare Beschädigungen, die durch altersbedingten Verschleiß oder einsatzbedingte Beanspruchung verursacht werden. Es gehört seit Jahrzehnten zu den Erfahrungen der Bereitschaftspolizei der Länder, dass die Oberfläche der mit einem Schutzlack versehenen Polycarbonatscheiben empfindlich ist.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
In Niedersachsen ist seit dem 17.08.2012 bei der Technischen Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen in Hannover ein WaWe 10 im Einsatz. Das Fahrzeug wurde bereits bei mehreren Einsatzlagen eingesetzt, wobei bisher noch keine Wasserabgabe mit dem WaWe 10 erfolgt ist. Die bisherigen Erfahrungen mit dem WaWe 10 sind positiv. Das Fahrzeug erweist sich als zuverlässig, robust und steht jederzeit für Einsätze zur Verfügung.
Zu 2.:
Der WaWe 10 wird auch in der Aus- und Fortbildung eingesetzt. Hierbei werden möglichst realitätsnahe Einsatzsituationen nachgestellt und u.a. Gegenstände gegen das Fahrzeug geworfen, um die Reaktion der Besatzung in solchen „Einsatzsituationen“ zu trainieren. Bei den bislang als „Wurfgeschoss“ verwendeten Gegenständen handelte es sich um Tennisbälle, Schuhe, gefüllte PET-Flaschen (0,5 l) und auch kleinere Holzklötze. Der WaWe 10 wurde bei diesen Bewürfen mehrfach an verschiedenen Stellen getroffen, ohne dass dabei Schäden aufgetreten sind.
Zu 3.:
Der WaWe 10 des Landes Niedersachsen ist voll einsatzfähig. Aufgrund der Tatsache, dass der WaWe 10 aus Niedersachsen keine Beschädigungen aufweist und der Erkenntnis, dass die Beschädigung des WaWe 10 des Landes Thüringen keine Funktionsbeeinträchtigung darstellt, müssen außer den vorgeschriebenen monatlichen, technischen Überprüfungen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.