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Beantwortung der mdl. Anfrage der FDP zu Notrufen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.06.2014; Fragestunde Nr. 41

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage des Abgeordneten

Jan-Christoph Oetjen (FDP).

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Aufgrund einiger Anfragen (Drs. 17/1536 bis 17/1541) des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) hat die Landesregierung eingeräumt, dass in Niedersachsen jährlich durchschnittlich 10 % der Notrufe nicht angenommen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die Landesregierung in Zukunft sicherstellen, verlorene Anrufe über 20 Sekunden nach dem Vorbild der PD Oldenburg gesondert zu erfassen?

2. Wie will die Landesregierung die Anzahl der verlorenen Anrufe beim Notruf der Polizei begrenzen?

3. Ist das virtuelle Zusammenschalten von Leitstellen aus Sicht der Landesregierung eine Option, um Arbeitsspitzen abzufedern?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, die Leitstellenstruktur neu zu ordnen. Mindestens fünf Leitstellen werden zukünftig Teil einer „Kooperativen Leitstelle“ sein. In „Kooperativen Leitstellen“ wirken Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit durch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Technik und Infrastrukturen zusammen. Die nachfolgenden Einzelheiten beziehen sich ausschließlich auf den Notruf 110 der Polizei Niedersachsen.

Die Polizeidirektion Hannover betreibt seit vielen Jahren eine zentrale Lage- und Führungszentrale für den gesamten Direktionsbereich. Die Polizeidirektionen Oldenburg und Osnabrück haben mit der Kooperativen Großleitstelle am Standort Oldenburg und den Kooperativen Regionalleitstellen an den Standorten Osnabrück und Wittmund zwischenzeitlich zentrale Leitstellen in Betrieb genommen. Die Polizeidirektion Göttingen hat darüber hinaus am Standort Hameln eine Kooperative Regionalleitstelle für die Bereiche Hameln/Bad Pyrmont und Nienburg/Schaumburg in Betrieb genommen. Die Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen und Lüneburg betreiben gegenwärtig noch sog. Direktionslage- und Führungszentralen mit übergeordneter Koordinierungsfunktion. In diesen Direktionen sind Einsatzleitstellen in den Polizeiinspektionen eingerichtet.

In den Polizeidirektionen Braunschweig, Hannover und Göttingen sind die Planungen für die Errichtung von Regionalleitstellen noch nicht abgeschlossen. In der Polizeidirektion Lüneburg ist eine kooperative Regionalleitstelle konkret in Planung.

Mit der Umsetzung dieser Regionalleitstellen werden diese die Einsatzleitstellen in den örtlichen Dienststellen ersetzen.

Einsatzleitstellen zur Annahme von Notrufen sind im Wesentlichen mit einer auf Computertechnik basierenden Telefonanlage sowie mit einem Computersystem zur Verwaltung erteilter Einsätze ausgestattet. Grundsätzlich können die im Rahmen eines Notrufs entstehenden Daten erfasst und ausgewertet werden, soweit dies durch die bestehenden Pflichten im Rahmen des Datenschutzes erlaubt ist.

Die in der Kooperativen Großleitstelle Oldenburg der Polizeidirektion Oldenburg Anwendung findende Notrufannahmetechnik ist als technischer Standard für noch im Aufbau bzw. in der Planung befindliche Leitstellen definiert. Insoweit werden die technischen Voraussetzungen für die gesonderte Erfassung und Auswertung von „verloren gegangenen" Notrufen über 20 Sekunden realisiert. Allerdings sind Notrufe in Deutschland leitungsgebunden. Der Umfang an Daten, die in diesem Rahmen verwertet werden können, ist demnach begrenzt.

Das Weiterleiten von Notrufen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Notrufe werden durch die Telekom abhängig von einer Vorwahlziffer des jeweiligen Ortnetzes, zukünftig auf Basis einer die Verwaltungsgrenzen besser berücksichtigenden Gemeindekennziffer, ausgehend von dem Notrufursprung geroutet. Fällt in diesem Bereich eine Leitung aus, wird im Netzverbund der Telekom ein Routing des Notrufs über eine andere Vermittlungsstelle durchgeführt, die sicherstellt, dass der Notruf trotzdem an der dafür zuständigen Stelle angenommen werden kann. Ein Zusammenschalten verschiedener Notruflenkungsbereiche ist nicht vorgesehen. Davon unbenommen bleiben technische Planungen zur Zentralisierung der Leitstellensoftware zur Erfassung und Verwaltung der Einsätze.

Der Begriff eines „verloren gegangenen Notrufes“ ist vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Leitstellenstruktur in Niedersachsen nicht allgemein gebräuchlich definiert.

Erhebungen, aus welchen Gründen Notrufe abgebrochen werden, gibt es nicht. Oftmals kann davon ausgegangen werden, dass entweder ein Notrufgrund nicht oder nicht mehr vorgelegen hat oder ein erneuter Notruf erfolgte. Gerade mit Blick auf die Verbreitung von Mobilfunkgeräten ist feststellbar, dass oftmals in kurzer Zeit eine Vielzahl von Anrufen zu einem Sachverhalt eingehen. Das Anrufverhalten bei Notrufen hat sich insoweit erkennbar verändert. Da bisher keine konkreten Hinweise darüber vorliegen, dass es aufgrund eines "verloren gegangenen" Notrufs zu einem konkreten Schadensfall gekommen ist, gibt es derzeit auch keine Veranlassung, fachliche oder technische Maßnahmen zur Begrenzung sog. verlorengegangener Notrufe vorzunehmen.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Kleinen Anfragen II / 725-648 bis -653 (LT-Drs. 17/1536 - 17/1541) verwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2.:

Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3.:

Ein virtuelles Zusammenschalten von Leitstellen ist zurzeit weder technisch definiert noch vorgesehen.

Presseinformation

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erstellt am:
27.06.2014

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