Beantwortung der mdl. Anfrage der CDU zur Einführung einer Verwaltungs- und Statistiksoftware für Feuerwehren
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014; Fragestunde Nr. 18
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Rainer Fredermann, Karl-Heinz Bley, Ansgar Focke, Angelika Jahns und Mechthild Ross-Luttmann (CDU).
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Mit dem neuen Niedersächsischen Brandschutzgesetz vom 18. Juli 2012 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass eine Berichtspflicht der Feuerwehren für eine Gesamtstatistik eingeführt werden kann (NBrandSchG: § 6, Satz 5).
Zahlreiche Feuerwehren haben inzwischen begonnen, ihre Abläufe mittels besonderer Software zu erfassen und zu verwalten. Dies wäre auch eine Voraussetzung zur Erfüllung einer Berichtspflicht.
Der Landesfeuerwehrverband bietet gegenwärtig den Feuerwehren ein elektronisches Verwaltungssystem namens „Feuerwehrdirect“ kostenlos an.
Zahlreiche Feuerwehren haben inzwischen andere Verwaltungsprogramme beschafft. Laut Aussagen des Innenministeriums gegenüber den Feuerwehren habe man dort einen Anforderungskatalog für ein zentrales Verwaltungssystem erstellt und bereite eine Ausschreibung vor.
Die Anforderungen an eine neue moderne Softwarelösung für die Feuerwehren sind unabhängig von den Statistikanforderungen enorm hoch. Aufgrund der Ankündigungen der Einführung einer zentralen einheitlichen Lösung haben viele Kommunen bei der Beschaffung einer eigenen Softwarelösung deshalb eine abwartende Haltung. Dies behindert die zumeist ehrenamtlichen Feuerwehrleute bei diesen Verwaltungstätigkeiten und schwächt so das Ehrenamt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Plant die Landesregierung die Einführung einer zentralen Software- oder elektronischen Verwaltungslösung zur Verwaltung der Feuerwehren in Niedersachsen?
2. Wenn ja, bis wann soll diese zur Verfügung stehen, und plant die Landesregierung, diese kostenlos an die Feuerwehren abzugeben?
3. Wenn ja, welchen Funktionsumfang soll dieses System im Einzelnen anbieten?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Nach § 6 Abs. 5 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) kann das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport anordnen, dass Einsätze der Feuerwehren sowie Angabe über ihren Aufbau, ihre Ausrüstung und ihre personelle Zusammensetzung in einer Geschäftsstatistik erfasst werden. In der Geschäftsstatistik werden Angaben erfasst, die im Geschäftsgang der Kommunen anfallen. Die Zusammenfassung der vorhandenen Angaben zur Statistik erfolgt derzeit überwiegend manuell unter Zuhilfenahme von Tabellenkalkulationsprogrammen in Form einer jährlichen wiederkehrenden Berichtspflicht gegenüber dem Land. In den Gemeinden (einschließlich der Ortsfeuerwehrebene) und den Landkreisen werden die Angaben in unterschiedlichster Form entweder klassisch auf Papier oder elektronisch erfasst, vorgehalten und gepflegt.
Um die Kommunen und somit auch die Feuerwehren in der Erfassung, Vorhaltung, Pflege und Auswertung zu unterstützen, soll eine web-basierte Feuerwehrverwaltungssoftware landesweit eingeführt werden. Neben Vereinfachung und Vereinheitlichung dieser administrativen Tätigkeiten, die überwiegend ehrenamtlich erbracht werden, soll auf einfache Weise und jederzeit abrufbar die Geschäftstatistik aus der Feuerwehrverwaltungssoftware auf den Ebenen Gemeinde, Landkreis und Land generiert werden können. Die Statistik wird keine Angaben enthalten, die den Bezug auf bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen zulassen.
Das Verwaltungsprogramm soll über einen Internetbrowser ohne eigene Programminstallation nutzbar sein. Angaben, die auf kommunaler Ebene elektronisch vorhanden sind, können übernommen werden soweit es sich um die Übergabeformate Excel (ab Version 2003) oder SQL-Dump handelt. Ebenso wird eine Übernahme aus „FeuerwehrDirect Niedersachsen“ möglich sein.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Das Leistungsverzeichnis für das Feuerwehrverwaltungsprogramm ist erstellt. Derzeit findet mit IT.Niedersachsen die Schlussabstimmung der Ausschreibung statt. IT.Niedersaschsen wird die Ausschreibung, die Auswertung der Angebote einschließlich Teststellung vornehmen und MI eine Zuschlagsempfehlung aussprechen. Der Zeitraum von der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zur Zuschlagsempfehlung wird vier bis fünf Monate in Anspruch nehmen. Dies ist abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Angebote.
Das Verwaltungsprogramm soll in 2015 von den Kommunen und somit auch den Feuerwehren unentgeltlich genutzt werden können.
Zu 3.:
Bei der Festlegung des Funktionsumfanges waren die Kommunalen Spitzenverbände und der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e. V. mit eingebunden. Der Funktionsumfang soll die Mitgliederverwaltung, die Geräteverwaltung, die kommunale Lehrgangsverwaltung und das Berichtswesen (§ 6 Abs. 4 und 5 NBrandSchG) umfassen.