Beantwortung der mdl. Anfrage der CDU zur Ausbildungsrichtlinie für den Digitalfunk
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014; Fragestunde Nr. 21
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Christian Calderone, Dr. Stephan Siemer und Rainer Fredermann (CDU).
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Das Land Niedersachsen führt das bundeseinheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ein. Anlässlich des Kreisfeuerwehrtages in Goldenstedt-Lutten am 26. April 2014 haben leitende Feuerwehrkräfte erklärt, das Land habe trotz eines schon weitflächig eingeführten Digitalfunks bisher noch keinen Leitfaden für die Neuausbildung von Feuerwehrleuten in Bezug auf den neuen Digitalfunk herausgegeben. Aus Sicht der verantwortlichen Feuerwehren sei der Fortbildungsbedarf in Sachen Digitalfunk der Feuerwehrleute bereits erheblich und mangels Ausbildungsleitfaden nicht zu decken.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Bis wann plant die Landesregierung die Veröffentlichung eines aktuellen Ausbildungsleitfadens Digitalfunk?
2. Welche Maßnahmen ergreift das Land, um einen ausreichenden Ausbildungsstand in den Feuerwehren bei der Einführung des Digitalfunkes bei den Feuerwehren sicherzustellen?
3. Wie weit ist die Einführung des Digitalfunks in den Feuerwehren vorangeschritten, und welche Schritte stehen an?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
In Niedersachsen steht der Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bereits in den Netzabschnitten Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Hannover für den Alltagsbetrieb zur Verfügung. In den beiden verbliebenen Netzabschnitten Braunschweig und Göttingen wird der Digitalfunk derzeit im Rahmen des sogenannten erweiterten Probebetriebes geprüft. Die Inbetriebnahme ist dort bis Juli 2014 geplant. Bundesweit wird der Netzausbau im Wesentlichen bis Ende 2014 abgeschlossen sein.
Die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) hat über die Abordnung von feuerwehrtechnischem Personal in die Projektgruppe Digitalfunk Niedersachsen (PG DiNi, heute übergegangen in die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen, ASDN) und über die Ausbildung von Lehrkräften der NABK als „Dozenten für Digitalfunk“ die Einführung des Digitalfunks in Niedersachsen in den vergangenen Jahren aktiv begleitet.
Zeitgleich mit dem Aufbau und der Inbetriebnahme des Digitalfunknetzes wurden für die niedersächsischen Feuerwehren an der NABK Multiplikatorenlehrgänge für den Digitalfunk eingerichtet. In mehr als 20 dieser Multiplikatorenlehrgänge seit Beginn des Jahres 2011 wurden an der NABK bis heute etwa 400 Feuerwehrangehörige zu Multiplikatoren für den Digitalfunk ausgebildet. Aufgabe der Multiplikatoren ist die Umschulung der bisher für den Analogfunk ausgebildeten Sprechfunker der Feuerwehren für die Verwendung des Digitalfunks. Hierfür sind Schulungsunterlagen gemeinsam mit der NABK erarbeitet und über die Internetseite www.digitalfunk.niedersachsen.de von der PG DiNi zur Verfügung gestellt worden. Zu den Multiplikatorenlehrgängen wurden die Kreisfeuerwehren im Gleichklang mit dem Rollout des Digitalfunknetzes in Niedersachsen eingeladen. Hiermit ist die zeitliche Nähe zwischen Ausbildung und Anwendung der Digitalfunktechnik in den Feuerwehren erreicht worden.
Im nächsten Schritt werden Schulungsunterlagen für die Durchführung eines Lehrgangs Sprechfunker für bisher nicht im Sprechfunk ausgebildete Feuerwehrangehörige zur Verfügung gestellt. Diese Schulungsunterlagen sind durch die NABK erarbeitet worden und werden gegenwärtig in einer Pilotveranstaltung im LK Uelzen in einem Lehrgang Sprechfunker erprobt. Die Erfahrungen der Pilotveranstaltung werden den für die Ausbildung der Feuerwehren verantwortlichen Kreisausbildungsleitern im Rahmen einer jährlichen Tagung am 26./27.05.2014 an der NABK vorgestellt. Findet das Konzept Akzeptanz, besteht die Absicht das Lehrgangskonzept durch Erlassregelung des MI als Ausbildungsvorschrift für die Feuerwehren in Niedersachsen einzuführen. Diese Verfahrensweise ist im Rahmen der jährlich an der NABK stattfindenden Kreisausbildungsleitertagung kommuniziert und abgestimmt worden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Ein Ausbildungsleitfaden für einen Lehrgang Sprechfunker für die Feuerwehren in Niedersachsen wird zur Mitte des Jahres 2014 durch Erlassregelung des MI über die Internetseiten der NABK www.nabk.niedersachsen.de veröffentlicht werden.
Zu 2.:
siehe Vorbemerkungen
Zu 3.:
Während der Aufbau des Digitalfunks und die Ausstattung der Polizei in Niedersachsen weitestgehend abgeschlossen sind, herrscht bei den Kommunen noch ein heterogener Stand. Gleichwohl haben bereits 25 Städte und Landkreise[1] eine Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen über ihre Teilnahme am Digitalfunk abgeschlossen. Weitere Beitritte zum Digitalfunk werden ab Mitte des Jahres erwartet.
In Niedersachsen nutzen bereits heute mehr als 24.000 Angehörige von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst den Digitalfunk im Alltag. Dabei stellt die Gruppe der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bereits mehr als die Hälfte der Nutzer (rd. 12.500). Wenngleich von hier aus über die jeweiligen Ausstattungsstände (Leitstellen, Fahrzeuge etc.) in den Kommunen keine konkreten Aussagen getroffen werden können, wird langfristig damit gerechnet, dass bis zu 60.000 niedersächsische Anwender parallel über das auf dem Tetra-Standard basierende Netz kommunizieren. So ist schon aufgrund der vierten Endgeräteausschreibung des Landes Niedersachsen, an der sich zahlreiche Kommunen beteiligt haben, ab der zweiten Jahreshälfte mit mehr als 10.000 weiteren Funkteilnehmern zu rechnen.
[1] Im Netzabschnitt Lüneburg: Die Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg, Stade und Uelzen
Im Netzabschnitt Oldenburg: Die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Osterholz, Vechta, Verden, Wesermarsch sowie die Städte Cuxhaven und Delmenhorst.
Im Netzabschnitt Osnabrück: Die Landkreise Aurich, Emsland, Grafschaft Bentheim, Leer, Osnabrück, Wittmund sowie die Stadt Osnabrück