Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDU zur Bekämpfung des dschihadistischen Salafismus
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. Januar 2015; TOP 15 b Innenminister Boris Pistorius beantwortet die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU)
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Am 7. Januar 2015 brachten zwei maskierte Täter, die sich zu der Terrorgruppe Al Qaida im Jemen bekannten, in und vor den Redaktionsräumen der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris zwölf Personen um. Am 9. Januar 2015 wurden die Täter in einer Druckerei in der Nähe des Flughafens „Charles-de-Gaulle“ aufgespürt. Als sie die Druckerei verließen, schossen sie auf die Polizei und wurden bei der anschließenden Schießerei selber getötet.
Ein weiterer islamistischer Täter erschoss in Paris am 8. Januar 2015 eine Polizistin, bevor er am Tag darauf einen Supermarkt für koschere Produkte überfiel. Dort ermordete er vier Personen und nahm weitere Personen als Geiseln. Die Polizei stürmte den Supermarkt, wobei der Täter getötet wurde.
Am 15. Januar 2015 wurden zwei mutmaßliche Terroristen im Osten Belgiens bei einem Schusswechsel mit der Polizei erschossen. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft wurden Anzeichen für einen unmittelbar bevorstehenden und nun vereitelten Anschlag mit dem Ziel, „Polizisten auf offener Straße und in Wachen zu töten“, festgestellt.
Die Bild-Zeitung berichtete am 15. Januar 2015 („Die ISIS-Zelle von Wolfsburg“) über rund 50 Kämpfer, Unterstützer und Sympathisanten des selbsternannten „Islamischen Staates“ in Syrien und im Irak. Die Bild-Zeitung zitierte in dem Artikel Professor Peter Neumann vom King’s College in London mit folgenden Worten: „Die Wolfsburger Zelle ist neben Dinslaken die größte bekannte Häufung von Syrien-Kämpfern. Mit fast 50 Personen - Kämpfer, Rückkehrer oder Unterstützer - ist Wolfsburg ein wichtiges Zentrum für den ‚Islamischen Staat‘ in Europa.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte am 15. Januar 2015 in einer Regierungserklärung einen Neun-Punkte-Plan gegen den dschihadistischen Terror vor.
Innenminister Pistorius sagte im NDR Fernsehen am 15. Januar 2015:
„Wir haben in Wolfsburg eine Gruppierung von 30 bis 40 extremistischen Salafisten, die wir im Auge haben, aber von denen keine konkrete Anschlagsgefahr ausgeht.“
Praktisch zeitgleich mit dem Interview von Innenminister Pistorius im NDR wurde der 26-jährige Ayoub B. in Wolfsburg in seinem Elternhaus vom LKA festgenommen. Dabei rief er nach einem weiteren Bericht der Bild-Zeitung vom 16. Januar 2015 laut: „Allahu akbar!“ (Allah ist groß).
Am Nachmittag des gleichen Tages soll Innenminister Pistorius laut Bild-Zeitung zu einer möglichen Verhaftung dieses Ayoub B. gesagt haben, dass gegen diesen Mann aktuell keine Haftgründe vorlägen.
Weitere Verhaftungen von dschihadistischen Salafisten fanden inzwischen in Dinslaken und Berlin statt.
Das englischsprachige Magazin Dabiq, das vom selbsternannten „Islamischen Staat“ in Syrien und im Irak herausgeben wird, schreibt in der Oktober-Ausgabe des letzten Jahres:
„An diesem Punkt des Kreuzzuges gegen den Islamischen Staat ist es sehr wichtig, dass Attacken in jedem Staat stattfinden, der sich an der Allianz gegen den Islamischen Staat beteiligt, besonders in den Vereinigen Staaten, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Australien und Deutschland. Vielmehr sollten die Bürger dieser Kreuzfahrerstaaten überall dort, wo man sie trifft, zum Ziel werden.
Geheimhaltung sollte bei der Planung und Durchführung jedes Angriffes beachtet werden. Je geringer die Zahl der Beteiligten und je weniger zuvor diskutiert wird, umso eher wird dieser ohne Probleme ausgeführt. Man sollte die Angriffe nicht verkomplizieren durch die Beteiligung Dritter, den Erwerb komplexen Materials oder die Kommunikation mit feigen Personen. ‚Verlasse Dich auf Allah und ersteche die Kreuzfahrer‘ sollte der Schlachtruf für alle Förderer des Islamischen Staates sein.
Vergiss schließlich nicht, dass Allah mit den Muslimen ist und sie gegen seine Feinde nicht allein lassen wird. Und der Islamische Staat wird nicht aufgeben, bis sein Banner über Rom weht.“ (Eigene Übersetzung der Fragesteller)
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung zur Bekämpfung des dschihadistischen Salafismus?
2. Unterstützt die Landesregierung den Neun-Punkte-Plan der Bundeskanzlerin zur Bekämpfung des dschihadistischen Terrors?
3. Welche Gefahren sieht die Landesregierung für Niedersachsen durch bekannte und unbekannte dschihadistische Salafisten?
Innenminister Boris Pistorius beantwortet namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Es wurde bereits bei der gestrigen Sitzung mehrfach festgestellt und bekräftigt, wie sehr uns alle die grauenhaften, menschenverachtenden Anschläge von Paris erschüttert und getroffen haben.
Es gilt nun, die Taten genau zu analysieren und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Es wäre aber grundfalsch, in Aktionismus zu verfallen. Der reflexhafte Ruf nach weiteren Maßnahmen oder neuen bzw. schärferen Gesetzen hilft nicht weiter. Wir müssen sorgfältig abwägen, erst danach ist über die Änderung, Verschärfung oder Einführung gesetzlicher Regelungen und Eingriffsmaßnahmen zu entscheiden. Und es gilt auch dabei, klug und besonnen Sicherheits- und Freiheitsinteressen in Einklang zu bringen.
Aber nun zur heutigen Lage. Nach übereinstimmender Bewertung der Sicherheitsbehörden hat sich die Sicherheitslage in Deutschland auch nach Paris und nach den vereitelten Anschlagsplänen in Belgien nicht geändert. Darauf habe ich bereits gestern in der Aktuellen Stunde hingewiesen. Es besteht – wie schon seit einiger Zeit – eine hohe abstrakte Gefährdung in Deutschland, die sich natürlich jederzeit auch konkretisieren kann.
Mehr als 600 Islamisten aus Deutschland sind nach Erkenntnislage der Bundessicherheitsbehörden inzwischen in Richtung Syrien / Irak ausgereist, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterstützen. Ob sich diese Personen tatsächlich in Syrien aufhalten oder aufgehalten haben ist nicht in allen Fällen bekannt. Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung vor Ort unterliegt die Gesamtzahl der ausgereisten Personen tagesaktuellen Veränderungen.
Die Tendenz ist weiterhin steigend. Etwa ein Drittel dieser ausgereisten Personen ist zwischenzeitlich (zumindest zeitweise) nach Deutschland zurückgekehrt. Zu der Mehrzahl dieser Rückkehrer liegen keine Informationen vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen vor Ort beteiligt haben. Zu etwa 35 Personen liegen Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv am bewaffneten Widerstand in Syrien oder im Irak beteiligt haben. Ferner liegen zu ca. 60 Personen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder dem Irak ums Leben gekommen sind.
Auch in Niedersachsen sind steigende Zahlen zu verzeichnen. So stieg die Zahl der Anhänger des Salafismus in Niedersachsen innerhalb des Jahres 2014 auf aktuell ungefähr 400 Personen an. Bis zu 40 Personen reisten bislang nach Syrien aus, um sich mutmaßlich am aktiven Kampf gegen das Assad-Regime bzw. dem Eroberungskrieg der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ zu beteiligen oder auf andere Weise terroristische Organisationen im Widerstand gegen das Assad-Regime zu unterstützen. Sowohl die Anzahl der vermutlich im Jihad getöteten als auch die Zahl der Rückkehrer nach Niedersachsen mit und ohne Hinweise auf Kampferfahrung bzw. eine Ausbildung in einem Terrorcamp bewegt sich jeweils im unteren einstelligen Bereich.
Schwerpunkt der salafistischen Szene in Niedersachsen ist neben Hannover und Hildesheim der Großraum Braunschweig. Insbesondere aus dem Raum Wolfsburg stammt ein großer Teil der Syrienreisenden aus Niedersachsen.
Neben den genannten Syrienreisenden kann die Bedrohung für Deutschland und Niedersachsen aus unterschiedlichen Kreisen erwachsen. Sowohl von Personen, die sich terroristischen Organisationen wie dem Islamischen Staat (IS) oder Al Qaida angeschlossen haben als auch von so genannten "home grown terrorists", die sich z.T. durch das Internet radikalisieren, geht die Gefahr aus, dass sie ihren ideologischen Überzeugungen Taten in Form von Anschlägen folgen lassen.
Die Sicherheitsbehörden in Niedersachen gehen mit großer Ernsthaftigkeit und unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen den gewaltbereiten und dschihadistischen Salafismus vor. Sie stehen dabei unter anderem auf der Basis des Gemeinsamen Terrorismus Abwehrzentrums (GTAZ) auch im engen Austausch mit den Behörden der anderen Länder und des Bundes.
Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden umgehend bei der Bewertung der Gefährdungslage berücksichtigt und sofern erforderlich für weitere strafrechtliche oder gefahrenabwehrende Ermittlungshandlungen genutzt. Die Behörden werden dadurch auch in die Lage versetzt, umgehend auf neue Entwicklungen und Gefahren reagieren zu können.
Zu Frage 1:
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist bereits seit Jahren ein Schwerpunkt der Sicherheitsbehörden. Auch für die nächsten Jahre wurde der Kampf gegen die Bedrohungen des Extremismus und Terrorismus als Ziel in die „Strategie 2020“ der niedersächsischen Polizei aufgenommen. Die Sicherheitsbehörden verfügen über ein breites Repertoire zum Teil bundesweit abgestimmter Konzepte und Maßnahmen, um der Bedrohung durch den dschihadistischen Salafismus angemessen zu begegnen.
So trifft beispielsweise die Polizei auf Basis des „Maßnahmenkonzeptes zur Intensivierung der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus in Niedersachsen“ die geeigneten, erforderlichen Maßnahmen zum effektiven Erkennen und Bekämpfen des islamistischen Terrorismus. Auch direkt nach den Anschlägen von Paris wurden auf der Grundlage bestehender Konzepte bundesweit abgestimmte polizeiliche Sofortmaßnahmen getroffen. Diese Konzepte werden kontinuierlich geprüft, bei Bedarf aktualisiert und entsprechend angepasst. Auch der Niedersächsische Verfassungsschutz bekämpft im Rahmen seiner Zuständigkeiten den islamistischen Extremismus und Terrorismus. Dabei setzt er zur Aufklärung des Vorfeldes und Umfeldes die ihm zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mittel konsequent ein.
Mit strafrechtlichen oder gefahrenabwehrenden Maßnahmen allein werden wir den dschihadistischen Salafismus allerdings nicht dauerhaft zurückdrängen können. Hiermit lassen sich zwar konkrete Bedrohungslagen abwenden und die Täter der Strafverfolgung zuführen. Das alles reicht aber noch nicht aus, um weitere Radikalisierungen zu verhindern.
Die Landesregierung hat deshalb Maßnahmen ergriffen, um das Abgleiten insbesondere junger, orientierungsloser Menschen in extremistische Szenen zu verhindern.
Sie hat gleichzeitig Angebote geschaffen, um Menschen, die sich hiervon lossagen und den Weg zurück in die Gesellschaft finden möchten, sowie deren Familienangehörige, Freunde und Bekannte zu unterstützen. Der Zulauf zur salafistischen Szene soll also durch einen präventiven, interdisziplinären Ansatz weitestgehend unterbrochen werden.
Präventionsmaßnahmen werden sich zukünftig verstärkt auch an Schulen und weitere staatliche/gesellschaftliche Einrichtungen richten und in Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Polizeidienststellen mit der seit dem 20. Januar 2014 im LKA Niedersachsen eingerichteten „Präventionsstelle für Politisch Motivierte Kriminalität“ (Präventionsstelle PMK) erfolgen.
In diesem Kontext wurde von der Präventionsstelle PMK in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium das Medienpaket „Mitreden! Kompetent gegen Islamfeindlichkeit, Islamismus und jihadistische Internetpropaganda“ den Schulen empfohlen. Hiermit soll bei potenziellen Konsumenten der entsprechenden Propaganda eine Stärkung ihrer Kompetenz erfolgen, sich kritisch mit extremistischen Angeboten im Internet auseinanderzusetzen und sie zu hinterfragen. Damit soll einer möglichen Radikalisierung vorgebeugt werden. Nach der Auftaktveranstaltung hierzu, die im Oktober letzten Jahres im LKA stattfand, wird das Medienpaket in mehreren Polizeidirektionen und -inspektionen proaktiv beworben. Es wurden vor allem für Lehrkräfte mehrere Regionalkonferenzen durchgeführt. Das Medienpaket wurde zwischenzeitlich an mehreren Schulen eingesetzt, die Resonanz war positiv.
Der Niedersächsische Verfassungsschutz betreibt zudem eine aktive Informations- und Aufklärungsarbeit. Diese zielt auf die Sensibilisierung der Bevölkerung für das Themenfeld Islamismus/Salafismus ab. Bürgerinnen und Bürger sollen in die Lage versetzt werden, zwischen der Religion des Islams und der politischen Ideologie des Islamismus zu unterscheiden, um so einerseits Stigmatisierungen aufgrund der Religionszugehörigkeit zu verhindern und andererseits islamistische Radikalisierungsprozesse zu erkennen.
Der Niedersächsische Verfassungsschutz stellt auf Anfrage Referentinnen und Referenten für Multiplikatorenschulungen, Lehrerfortbildungen, Veranstaltungen interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstaltungen von Verwaltung und Politik zu unterschiedlichen Themen im Bereich des Islamismus zur Verfügung.
Ein Beispiel für diese Art der Aufklärungsarbeit ist die gelungene Zusammenarbeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes mit der Stadt Wolfsburg. Neben einer zentralen Lehrerfortbildung im September 2014, hat der Niedersächsische Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen im Oktober und November 2014 in sechs Veranstaltungen Akteure der Wolfsburger Jugendsozialarbeit und Lehrer zum Thema Salafismus fortgebildet. Insgesamt konnten so insgesamt ca. 300 Personen aus der Jugendarbeit in der Stadt Wolfsburg erreicht werden.
Darüber hinaus wird derzeit unter der Federführung des Niedersächsischen Sozialministeriums eine Beratungsstelle gegen neo-salafistische Radikalisierung eingerichtet, welche noch im Frühjahr ihre Arbeit aufnehmen wird. Träger wird der „Verein für jugend- und familienpädagogische Beratung Niedersachsen – beRATen e.V.“ sein. Der Verein wurde unter enger Beteiligung der muslimischen Verbände DITIB und Schura sowie der Universität Osnabrück am 10. Dezember 2014 gegründet. Weitere Gründungsmitglieder sind der Landesjugendring, der Niedersächsische Städtetag sowie die Vorsitzenden des Landespräventionsrates und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Hierdurch wird eine breite Ausrichtung des Programms gewährleistet.
Obwohl bisher keine konkreten Hinweise auf stattgefundene Radikalisierungen in Niedersächsischen Vollzugsanstalten vorliegen, werden auch hier Maßnahmen ergriffen, um einer möglichen Radikalisierung schon im Vorfeld zu begegnen. Bedienstete des Justizvollzuges werden in der Ausbildung, in Dienstbesprechungen und Fortbildungen über Erscheinungsformen des politischen und religiösen Extremismus sensibilisiert. Auf kulturelle Aspekte und religiöse Besonderheiten von straffälligen Personen wird während des Studiums an der Fachhochschule für Rechtspflege eingegangen. Für das Jahr 2015 ist eine Fortbildungsveranstaltung „Politischer Extremismus heute: Islamistischer Fundamentalismus, Rechts- und Linksextremismus“ geplant. Hierin sollen Begriffe und ihre Hintergründe erläutert werden und es soll über gegenwärtige Entwicklungen in Deutschland und ihre Relevanz für die Arbeit im Justizvollzug informiert werden.
Die Landesregierung wird auch weiterhin alle Maßnahmen zur Verhinderung von Anschlägen ergreifen sowie der Entstehung salafistischer/terroristischer Szenen durch entsprechende Präventionsbemühungen entgegenwirken. Sofern eine Lageveränderung die Einleitung zusätzlicher Maßnahmen erfordern sollte, wird sich die Landesregierung dem nicht verschließen. Gegenwärtig wird hierzu aber kein Anlass gesehen.
Zu Frage 2:
Die in der Regierungserklärung vom 15. Januar 2015 von Frau Bundeskanzlerin Merkel zur Bekämpfung der islamistischen Gewalt genannten Vorgaben sind grundsätzlich zu unterstützen. Insbesondere gilt dies für eine möglichst zügig vorzulegende überarbeitete EU-Richtlinie zur Regelung der Mindestspeicherfristen für Kommunikationsdaten sowie die Forderung nach einer der veränderten Lage entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung der Sicherheitsbehörden.
Es bedarf allerdings - insbesondere bei Gesetzvorhaben auf EU-Ebene - einer genauen Einzelbetrachtung, bei der es gerade auch auf die jeweilige Ausgestaltung der angedachten Regelung ankommt. Insofern bleiben beispielsweise die Regelungen zu neuen Straftatbeständen oder dem internationalen Abgleich von Fluggastdaten abzuwarten.
Einige Punkte aus dem Plan wurden bereits mit den Ländern konsentiert. So sprach sich beispielsweise die Innenministerkonferenz auf ihrer 200. Sitzung dafür aus, Ausreisen gewaltbereiter Salafisten zu unterbinden.
Hierfür hielt sie u.a. die Schaffung eines Ersatz-Personalausweises, auf dem die räumliche Beschränkung auf das Bundesgebiet deutlich und sichtbar vermerkt ist, für erforderlich.
Zu Frage 3:
Es besteht weiterhin eine hohe abstrakte Gefährdung, die sich jederzeit in Form von sicherheitsrelevanten Ereignissen bis hin zu Anschlägen konkretisieren kann. Eine Eingrenzung relevanter Zielobjekte und -personen ist kaum möglich. Grundsätzlich richten terroristische Organisationen, aber auch Einzeltäter bzw. Rückkehrer aus terroristischen Ausbildungslagern ihre Zielauswahl nach wie vor daran aus, möglichst hohe Opferzahlen und möglichst hohen infrastrukturellen und wirtschaftlichen Schaden bei größtmöglicher medialer Aufmerksamkeit zu erreichen. Es ist allerdings weiterhin davon auszugehen, dass gerade Einzeltäter/Rückkehrer vermehrt logistisch und planerisch weniger aufwändige Anschläge begehen werden. Dabei sind die Zielauswahl sowie der Modus Operandi in besonderem Maße abhängig von deren jeweiligen logistischen und personellen Möglichkeiten oder sich spontan ergebenden Tatgelegenheiten.
Konkrete Erkenntnisse für geplante Anschläge in Niedersachsen liegen den Niedersächsischen Sicherheitsbehörden aktuell nicht vor.