Beantwortung der Dringl. Anfrage der Fraktion der CDU zum Forderungskatalog zur Bekämpfung fanatischer Dschihadisten
Sitzung des Nds. Landtages am 16. Dezember 2015; TOP 26b) Dringliche Anfrage
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregie-
rung auf die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU wie folgt:
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
der islamistische Terrorismus stellt derzeit die wohl größte Bedrohung für die Innere Sicherheit von Europa, der Bundesrepublik Deutschland und von Niedersachsen dar.
Es ist zuletzt insbesondere durch die barbarischen Anschläge von Paris und den mutmaßlichen Bombenanschlag auf das russische Passagierflugzeug deutlich geworden, dass jederzeit mit einer Konkretisierung der ernsten Gefährdung hin zur Vorbereitung eines islamistisch motivierten Terroranschlages zu rechnen ist.
Die erfolgte Absage für das Länderspiel in Hannover hat dies auch für Niedersachsen schmerzlich belegt.
Insbesondere (mutmaßliche) Rückkehrer aus dem Kriegsgebiet stehen im Fokus der niedersächsischen Sicherheitsbehörden.
Daneben gibt es ein Personenpotential verfassungsfeindlicher Akteure, die ebenfalls bereit sind, auszureisen oder als Helfer beziehungsweise Rekruteure den islamistischen Terrorismus zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund ist es also absolut sinnvoll, zu überlegen, ob die Innere Sicherheit durch weitere Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden verbessert werden kann.
Diese Prüfung ist einerseits mit der notwendigen Eile voranzutreiben. Andererseits ist aber auch eine besondere Sorgfalt erforderlich. Trotz aller Bedrohungen darf die Balance zwischen der Inneren Sicherheit und den Freiheitsrechten des Einzelnen und der Allgemeinheit nicht gefährdet werden.
Daher ist natürlich jede Anregung sehr willkommen und wird – wie gesagt – sorgsam geprüft. Genauso gilt, dass nicht jeder Debattenbeitrag von der Landesregierung unmittelbar kommentiert wird.
Vor diesem Hintergrund komme ich nun zu den einzelnen Fragen, die von der CDU-Fraktion gestellt wurden.
Zu Frage 1:
Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, islamistische Gefährder durch den Verfassungsschutz mittels Drohnen zu überwachen, da für einen solchen Vorschlag noch rechtliche und praktische Erwägungen geklärt werden müssten.
Rechtlich gibt es für einen solch tiefgreifenden Grundrechtseingriff keine Rechtsgrundlage im Nds. Verfassungsschutzgesetz. Praktisch ist derzeit nicht ersichtlich, warum ein solches Mittel neben den vorhandenen nachrichtendienstlichen Mitteln einen weiteren Nutzen haben sollte.
Zu Frage 2:
In Niedersachsen sind Aufenthaltsverbote oder Platzverweisungen auf der Grundlage des
§ 17 des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung zur Gefahrenabwehr oder Verhinderung von Straftaten im Bereich des islamistischen Extremismus/Terrorismus bereits jetzt schon möglich.
Bei einer konkreten Gefahrenlage sowie einem hinreichend bestimmbaren Gefahrenort und -zeitpunkt – wie beispielsweise bei zu erwartenden Gewalttätigkeiten bei Versammlungen – kann ein Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot gegen einen als gewaltbereit bekannten Islamisten im Einzelfall eine geeignete Maßnahme sein.
Verstöße gegen ein solches Aufenthaltsverbot können Ingewahrsamnahmen, Zwangsgelder oder auch Ersatzzwangshaft nach sich ziehen.
Ich weise allerdings auch darauf hin, dass gerade mit Blick auf die andauernd hohe Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus, wonach grundsätzlich auch sog. „weiche Ziele“ wie Menschenansammlungen im Fokus der Gefährder stehen können wie z.B. Stadien, Bahnhöfe, Konzertsäle o.ä., die Vielzahl der möglichen Ziele sich vorher nicht hinreichend örtlich definieren oder in zeitlicher Hinsicht eingrenzen lässt.
„Näherungsverbote für Islamisten“ stellen von daher nur einen möglichen Baustein zur Gefahrenabwehr dar.
Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Sicherheitsbehörden ihren Auftrag weiterhin mit großer Ernsthaftigkeit und Sensibilität wahrnehmen werden und auch in Zukunft genau abwägen, welche zielgerichteten Maßnahmen zu treffen sind.
Zu Frage 3:
Für die Niedersächsische Landesregierung haben die Prävention vor islamistischer/salafistischer Radikalisierung und ebenso korrespondierende Deradikalisierungsansätze einen hohen Stellenwert.
Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist nur unter aktiver Mitwirkung der betroffenen staatlichen Stellen und der zivilgesellschaftlichen Verantwortungsträger zu bewältigen.
Prävention und Repression sind dabei gleichberechtigte, sich einander bedingende Säulen in einem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz.
Insofern leisten u. a. die Sicherheitsbehörden, das Sozialministerium, das Kultusministerium und das Justizministerium eine sehr wertvolle Präventionsarbeit.
In den regelmäßigen Vernetzungstreffen tauschen sich die unterschiedlichen Ressorts über ihre Präventionsansätze aus und kooperieren dort, wo es fachlich geboten ist.
Die Landesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, um das Abgleiten insbesondere junger orientierungsloser Menschen in extremistische Szenen zu verhindern.
Sie hat gleichzeitig Angebote geschaffen, um Menschen, die sich hiervon lossagen und den Weg zurück in die Gesellschaft finden möchten, sowie deren Familienangehörige, Freunde und Bekannte zu unterstützen.
Der Zulauf zur salafistischen Szene soll also durch einen präventiven interdisziplinären Ansatz weitgehend unterbrochen werden.
Die Sicherheitsbehörden sind bestrebt, eine ganzheitliche Präventionsarbeit durch Aufklärung und Information zu leisten.
Sie stellen auf Anfrage Referentinnen und Referenten zu unterschiedlichen Themen im Bereich des Islamismus bereit. Diese stehen etwa für Multiplikatorenschulungen, Lehrerfortbildungen, Veranstaltungen interessierter Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstaltungen von Verwaltung und Politik zur Verfügung.
Inhaltlich greifen die Referenten neben den unterschiedlichen Erscheinungsformen von Islamismus und Salafismus auch die Themen Islamfeindlichkeit und islamistische/salafistische Radikalisierung auf. Damit stellen sie das Thema auch in seinen gesellschaftspolitischen Kontext.
Ein Beispiel dafür ist die gelungene Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit der Stadt Wolfsburg. Auf Anfrage der Stadt Wolfsburg hat der Niedersächsische Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen seit 2014 eine Veranstaltungsreihe durchgeführt. Dabei wurden Akteure der Wolfsburger Jugendsozialarbeit und Lehrer intensiv zum Thema Salafismus fortgebildet.
Darüber hinaus stellt der Niedersächsische Verfassungsschutz fortlaufend Informationsmaterialien zu den betreffenden Themen zur Verfügung.
So gibt es Faltblätter zu den Themen Islamismus und Dschihadistischer Salafismus. Eine Broschüre zum Thema Salafismus sowie eine Handreichung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften befinden sich derzeit im Druck. Sie werden also sehr zeitnah zur Verfügung stehen.
Zudem hat die Präventionsstelle Politisch motivierte Kriminalität des LKA unter anderem mit dem Medienpaket des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes „Mitreden! Kompetent gegen Islamfeindlichkeit, Islamismus und dschihadistische Internetpropaganda“ einen wichtigen Baustein zur Aufklärung über die Gefahren des Islamismus umgesetzt. Auch hierbei erfolgte eine Beteiligung anderer Behörden und Einrichtungen.
Im Thesenpapier des Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka ist nicht dargestellt, zu welchen Deradikalisierungsmaßnahmen Rückkehrer und verurteilte Islamisten verpflichtet werden sollen. Insofern fällt eine Bewertung dieser Forderungen derzeit nicht leicht.
In Bezug auf Deradikalisierungsansätze sind die langjährigen Erfahrungen des Niedersächsischen Verfassungsschutzes folgende:
Im Phänomenbereich Rechtsextremismus wurde das Aussteigerprogramm „Aktion Neustart“ als Mittel der Prävention und Aufklärung implementiert. Theoretische und praktische Erfahrungen von „Aktion Neustart“ zeigen, dass wesentliche Bedingungen der Ausstiegsarbeit im Bereich Rechtsextremismus auch auf eine Ausstiegsarbeit im Bereich Islamismus/Salafismus übertragbar sind.
Es zeigte sich weiterhin, dass ein Aussteigerprogramm nicht nur diejenigen Extremisten betreuen sollte, die sich freiwillig und mit bereits gefasstem Ausstiegswillen melden.
Ebenfalls ist es im Sinne einer umfassenden Prävention von erheblicher Bedeutung, gerade auch diejenigen Extremisten anzusprechen, die bisher noch keinen Ausstiegswillen gefasst haben, und sie zu einem Ausstieg aus der Szene zu bewegen.
„Aktion Neustart“ praktiziert eine solche proaktive Ansprache erfolgreich im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Aber auch im Phänomenbereich Islamismus/Salafismus sollte die proaktive Ansprache Anwendung finden.
Die proaktive Ansprache von Extremisten und das Hinarbeiten auf einen Ausstiegswillen ist zwar deutlich schwieriger als die Betreuung freiwilliger Aussteiger. Aber dennoch ist der mögliche Erfolg, einen noch überzeugten Extremisten zu deradikalisieren, besonders erstrebenswert.
Es erscheint von daher sinnvoll, Rückkehrern und verurteilten Islamisten Hinweise auf Hilfsangebote zu geben, um somit denjenigen helfen zu können, die aus der Szene aussteigen wollen.
Dagegen wären pauschale Verpflichtungen zur Teilnahme an einem Aussteigerprogramm möglicherweise kontraproduktiv. Solche Verpflichtungen könnten aufgrund des entstehenden Drucks solche, die noch keinen Ausstiegswillen haben, sogar weiter radikalisieren.
Deradikalisierung setzt zudem ein aktives Mitwirken der Betroffenen im Sinne einer Distanzierung voraus. Hierzu zählen ein Mindestmaß an Offenheit und Selbstreflexion. Nur dann können entsprechende Maßnahmen nachhaltig wirken.
Um eine gesellschaftliche und soziale Reintegration zu unterstützen, bedarf es einer engen und umfassenden Begleitung der Rückkehrerinnen und Rückkehrer bzw. der Aussteigerinnen und Aussteiger.
Diese muss bereits auch im Vollzug ansetzen und nach einer eventuellen Haftentlassung u. a. durch sozialpädagogische, ggf. auch therapeutische Fachkräfte fortgeführt werden.
Auch hier kommt einer Vernetzung der relevanten Akteurinnen und Akteure eine besondere Bedeutung zu. Die Entwicklung von effektiven Ansätzen und Strukturen, um dieser relativ neuen Herausforderung gerecht werden zu können, ist bereits angelaufen.
Derzeit liegen auch in anderen Bundesländern bisher nur sehr begrenzte Erfahrungen vor, die zu einer ganzheitlichen Konzeptentwicklung gehören würden. Bei akuten Fallkonstellationen sind insoweit individuelle Abstimmungen und Vereinbarungen der beteiligten Einrichtungen und Institutionen notwendig.
Vielen Dank!