Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Auswertung der Beschwerdestelle 2019: Zwei Prozent weniger Eingaben - kaum Eingaben aufgrund vermeintlich rassismusbezogener Aspekte

Pistorius: „Beschwerdestelle als Bestandteil einer modernen und transparenten Niedersächsischen Bürgerpolizei“


Die Auswertung aller Hinweise, die im Jahr 2019 bei der Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingegangen sind, bestätigt die hiesige Auffassung, dass es in der Niedersächsischen Polizei kein strukturelles Problem hinsichtlich rassismusbezogener Aspekte gibt. Von den insgesamt 709 eingegangenen Hinweisen bezogen sich 456 auf den Polizeibereich. 13 dieser Hinweise enthielten rassismusbezogene Aspekte. Dabei ging es überwiegend um ein als diskriminierend oder rassistisch empfundenes Verhalten durch Polizeibeamtinnen und -beamte, beispielsweise eine empfundene Vorverurteilung wegen der ethnischen Herkunft. Von diesen 13 Hinweisen waren neun unbegründet, in einem Fall wurde die Beschwerde nicht hinreichend konkretisiert, weshalb keine Entscheidung durch die Beschwerdestelle erforderlich war, drei Beschwerden waren zum Stichtag der gesonderten händischen Auswertung auf rassismusbezogene Aspekte (10. Juni 2020) noch nicht abschließend bearbeitet.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Auswertung der Beschwerdestelle bestätigt wiederholt, dass es bei der Niedersächsischen Polizei keine offenkundigen oder gar strukturellen rassistischen Tendenzen gibt. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir intensiv daran arbeiten, dass das so bleibt. An der Polizeiakademie beschäftigen sich die Anwärterinnen und Anwärter intensiv mit dem Themengebiet „Resilienz gegen demokratiegefährdende Beeinflussungen. Fast die Hälfte der Bewerbungen stammen von Frauen und mehr als 20 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber haben einen Migrationshintergrund, Tendenz weiter steigend.

In einer Organisation mit so einer Personalstruktur haben Vorurteile gegen bestimmte ethnische Gruppierungen oder sogar rassistisch geprägte Haltungen keinen Platz - und in der Regel auch schwer eine Chance. Wo Probleme auftreten, intervenieren wir umgehend, insbesondere auch mit den Möglichkeiten des Disziplinar- und Dienstrechts. Ich möchte noch einmal klarstellen: Die Polizei in Niedersachsen mit ihren 22.600 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, darunter ca. 3.800 Polizeikommissarsanwärterinnen und -anwärter, hatte im Jahr 2019 viele Millionen Bürgerkontakte. Und letztlich gab es 13 Eingaben mit rassismusbezogenen Vorwürfen die bei uns eingegangen sind.

Mit insgesamt 709 Hinweisen im Jahr 2019 ist die Auslastung der Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport im Vergleich zum Vorjahr ganz leicht um knapp zwei Prozent gesunken. Wie in den Vorjahren bezieht sich der überwiegende Teil der das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und seinen Geschäftsbereich betreffenden Hinweise auf die Polizei als dem mit Abstand größten Personalkörper. Hier gab es 2019 insgesamt 456 Hinweise, unter denen 324 verhaltensbezogene und zwölf interne Beschwerden sowie vier Fälle ausdrücklichen Lobs waren. 48 der polizeibezogenen Hinweise waren fachlicher Natur und wurden von den entsprechenden Fachreferaten des Ministeriums oder in den Polizeibehörden bearbeitet.

Von den 324 auf das Verhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten bezogenen Beschwerden hatte der überwiegende Teil deren Verhalten oder Kommunikation im Allgemeinen zum Gegenstand (76 Prozent). Darüber hinaus wurden u.a. die Anzeigenaufnahme (neun Prozent), die Art und Weise der Ermittlungen (fünf Prozent), aber auch Maßnahmen im Zusammenhang mit Straßenverkehrskontrollen (fünf Prozent) thematisiert.

Die zum Stichtag (2. Januar 2020) bereits abschließend geprüften verhaltensbezogenen Beschwerden über die Polizei endeten mit folgenden Ergebnissen:

- sechs Prozent begründete Beschwerden

- sechs Prozent teilweise begründete Beschwerden

- 43 Prozent unbegründete Beschwerden

- vier Prozent nicht aufklärbare Beschwerden

- 41 Prozent Beschwerden, zu denen keine abschließende Entscheidung erforderlich war, z.B., weil die Beschwerde zurückgenommen wurde oder sich der Anlass erledigt hatte.

Zu insgesamt 17 dieser Beschwerden wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtinnen und -beamten eingeleitet, davon:

- wurden drei Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt;

- waren 14 Verfahren zum Auswertungsstichtag noch offen.

In 29 Fällen haben die Vorgesetzten aus Anlass der Beschwerden Personalgespräche mit den betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten geführt, in einem Fall wurde ein Dienstvergehen festgestellt.

Hinsichtlich kommunaler Themen und Flüchtlingsangelegenheiten ergibt die Auswertung des Jahres 2019 folgendes Bild:

- Zu kommunalen Themen gingen 20 Hinweise ein, davon waren elf (55 Prozent) fachlicher Art und wurden nicht in der Beschwerdestelle bearbeitet, sondern an den hierfür fachlich zuständigen Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport weitergegeben. Acht Fälle (40 Prozent) wurden mit einer kurzen Auskunft beantwortet, in einem Fall (fünf Prozent) wurde allgemeine Kritik geäußert.

- Zu Flüchtlingsangelegenheiten gingen insgesamt 15 Hinweise ein, die sich im Jahr 2019 allesamt auf fachliche Fragen bezogen und somit von den jeweiligen Fachreferaten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport oder von den fachlich zuständigen Ausländerbehörden beantwortet wurden.

Allgemein:

Die Beschwerdestelle wurde auf Beschluss der Landesregierung zum 1. Juli 2014 als Stabsstelle des Innenstaatssekretärs eingerichtet. Sie ist zuständig für Beschwerden, die das Verhalten von Beschäftigten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und seines Geschäftsbereichs betreffen, somit explizit auch für den Bereich der Polizei.

Neben der weiterhin erfolgenden, autarken Beschwerdebearbeitung in den Dienststellen vor Ort („duales Beschwerdewesen“) bearbeitet die Beschwerdestelle ausschließlich Hinweise, die direkt oder über das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eingehen, einschließlich derer gegen Personen, für die die dienstrechtlichen Befugnisse beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport liegen. Darüber hinaus bearbeitet sie auch Folgebeschwerden, also Beschwerden gegen die Beschwerdebearbeitung in den Dienststellen. Die Beschwerdestelle hat keine eigenen Ermittlungsbefugnisse und keine dienst- oder disziplinarrechtlichen Befugnisse gegenüber den betroffenen Beschäftigten.

Weitere Informationen sowie die vollständige Auswertung der Beschwerdestelle 2019 sind hier abrufbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln