Arbeitsweise der „Taskforce“ zum Niedersächsischen Verfassungsschutz
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.12.2013; Fragestunde Nr. 80
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Klaus Krumfuß, Thomas Adasch, Angelika Jahns und Mechthild Ross-Luttmann (CDU) .
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Am 27. September 2013 hat der Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, eine aus sieben Personen bestehende „Taskforce“ eingerichtet, um die beim Niedersächsischen Verfassungsschutz über Personen gespeicherten Daten nach zweifelhaften Fällen zu durchsuchen und zu bewerten. Ihr gehören u. a. drei Mitarbeiter des Ministeriums für Inneres und Sport an. In einer eingerichteten Geschäftsstelle durchsuchen zwei der drei Mitarbeiter des Ministeriums für Inneres und Sport gemeinsam mit vier Mitarbeitern des Niedersächsischen Verfassungsschutzes die beim Niedersächsischen Verfassungsschutz über Personen gespeicherten Daten nach zweifelhaften Fällen, um sie der „Taskforce“ zur Bewertung zu geben.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie geht die „Taskforce“ zum Niedersächsischen Verfassungsschutz vor, um die beim Niedersächsischen Verfassungsschutz über Personen gespeicherten Daten zu durchsuchen?
2. Nach welchen Kriterien bewertet die „Taskforce“ zum Niedersächsischen Verfassungsschutz, ob die Speicherung von Daten über eine Person rechtmäßig oder rechtswidrig ist?
3. Welche Mitarbeiter bzw. Organisationseinheiten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes werden bei der Durchsuchung von über Personen gespeicherten Daten und der Bewertung, ob die Speicherung von Daten über eine Person in ihrem Fall rechtmäßig oder rechtswidrig ist, beteiligt?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Herr Minister Pistorius hat zur Überprüfung des personenbezogenen Datenbestandes des Verfassungsschutzes eine Task Force eingerichtet.
Die Task Force besteht als unabhängiges Gremium aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern, und zwar der kommissarischen Verfassungsschutzvizepräsidentin Martina Schaffer als Leiterin, einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, die auch die Geschäftsstelle der Task Force bilden, einem weiteren Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, einem Mitglied aus dem Polizeibereich und einem Vertreter der Justiz. Darüber hinaus steht der Vertreter des Landesbeauftragten für den Datenschutz der Task Force als siebtes Mitglied in beratender Funktion bei.
Die Geschäftsstelle der Task Force hat am 8. Oktober 2013 ihre Arbeit aufgenommen und wird zurzeit von zwei Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeitern aus der Abteilung Verfassungsschutz unterstützt.
Aufgabe der Task Force ist es, die nach § 8 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG) vorgenommenen und vorhandenen personenbezogenen Speicherungen auf ihre Rechtmäßigkeit und Erforderlichkeit zu überprüfen, und zwar sowohl im Hinblick auf die Zulässigkeit der Erstspeicherung als auch in Bezug auf die jetzt bestehende Speicherung. Darüber hinaus ist der Auftrag der Task Force, aus den aus der Überprüfung gewonnenen Erkenntnissen mögliche Handlungsempfehlungen für die Speicherung personenbezogener Daten zu entwickeln.
Die Task Force nimmt die Überprüfung des Datenbestandes (ca. 9000 Speicherungen) gegliedert nach Phänomenbereichen vor. Hierbei ist folgende Reihenfolge avisiert:
1. Linksextremismus
2. Extremismus mit Auslandsbezug/Islamismus
3. Rechtsextremismus
Die Überprüfung der einzelnen Speicherungen konnte nach Erteilung der notwendigen Sicherheitsbescheide am 21. Oktober 2013 beginnen. Die Speicherungen werden zunächst von der Geschäftstelle gemeinsam mit den sie unterstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Verfassungsschutz überprüft. Grundlage der Überprüfung sind die in der Amtsdatei des Verfassungsschutzes gespeicherten Erkenntnisse. Soweit diese nicht hinreichend aussagekräftig erscheinen, werden der in den Sachakten vorhandene Aktenrückhalt beigezogen sowie ggf. Erläuterungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Fachbereichs eingeholt.
Kommt diese erste Überprüfung zu dem Ergebnis, dass die Speicherung rechtmäßig ist, erfolgt keine Vorlage an die übrigen Mitglieder der Task Force. Zweifelhafte Fälle sowie solche, die nach Auffassung der Geschäftsstelle als rechtlich nicht zulässig oder nicht mehr erforderlich eingeschätzt werden, werden der Task Force zur Bewertung vorgelegt. Gegebenenfalls werden hier auch weitere oder ergänzende Einsichtnahmen in die vorhandenen Sachakten oder eine Stellungnahme des Fachbereichs erforderlich. Kommt die Gesamt-Task Force nicht zu einer einvernehmlichen Bewertung, wird der Vertreter des Landesbeauftragten für den Datenschutz in beratender Funktion beteiligt.
Vom Zeitplan her war zunächst angestrebt, die Überprüfungen innerhalb von 3 Monaten abzuschließen, anschließend sollten der Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Die Einhaltung dieses Zeitplans lässt sich jedoch nicht realisieren. Die Prüfung der einzelnen Fälle erfordert einen deutlich höheren Aufwand als zunächst erwartet. So kann eine Bewertung oftmals erst nach Einsichtnahme in die jeweiligen Sachakten oder näherer Erläuterungen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Fachbereichs vorgenommen werden. Die Überprüfungen im Phänomenbereich Linksextremismus sollen möglichst bis Weihnachten abgeschlossen sein. Es ist noch nicht absehbar, ob die Überprüfung der Datenspeicherungen in den anderen Phänomenbereichen (Extremismus mit Auslandsbezug/Islamismus sowie Rechtsextremismus) einen ähnlich hohen zeitlichen wie auch inhaltlichen Überprüfungsaufwand erfordern wird. Angestrebt ist, die Arbeiten bis Ende April 2014 zum Abschluss zu bringen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.
Siehe Vorbemerkung.
Zu 2.
Die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen in der Fassung vom 6. Mai 2009 (Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz – NverfSchG). Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind in diesem Zusammenhang vor allem die §§ 5, 8, 9 NVerfSchG.
Zu 3.
Wie in der Vorbemerkung dargelegt, wird die Task Force permanent von zwei Mitarbeiterinnen und zwei Mitabeitern unterstützt. Darüber hinaus werden in allen Phasen der Arbeit der Task Force weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes beteiligt.
Zu Beginn der Überprüfung eines Phänomenbereichs erfolgt zunächst eine Erläuterung der Grundlagen des entsprechenden Extremismusbereichs durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der zuständigen Fachbereiche. Auch im Verlauf der eigentlichen Überprüfung werden bei entsprechendem Klärungsbedarf immer wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Fachbereiche hinzugezogen. Dies gilt sowohl für die erste Prüfung durch die Mitarbeiterin und den Mitarbeiter der Geschäftsstelle als auch später bei der Erörterung der Zweifelsfälle im Kreise der gesamten Task Force.
Nach Abschluss der Prüfung der einzelnen Phänomenbereiche wird dem jeweiligen Fachbereich zu den als rechtswidrig bewerteten Speicherungen nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden.