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„An der Sicherheit wird nicht gespart – Zuständigkeiten müssen klar benannt werden“

Klarstellung Kampfmittelbeseitigung


HANNOVER. Für die Landesregierung hat das Thema Kampfmittelbeseitigung eine hohe Priorität. So hat sie sich erst jüngst im Rahmen einer Bundesratsinitiative für ein sogenanntes Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz eingesetzt. Deren kurzfristiges Ziel ist es, eine angemessene Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Finanzierung zur Beseitigung von Kriegsaltlasten zu regeln. Darüber hinaus gehört Niedersachsen zu den wenigen Bundesländern, die eine systematische Auswertung von Luftbildaufnahmen aus dem Zweiten Weltkrieg vornehmen und finanzieren. Durch die Integration der Auswertung in das LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung) wurde 2012 die Nutzung bereits vorhandener Fachkompetenz und Erfahrung ermöglicht.

Erkannte Verdachtspunkte werden den Kommunen mitgeteilt, denn die Kampfmittelbeseitigung ist eine gesetzlich klar zugewiesene Aufgabe der Gefahrenabwehr, für die die Gemeinden zuständig sind. „Auch deshalb ist es ist nicht vorstellbar, dass ein möglicher Bombenfund und die Gefahr einer Detonation in der Nähe eines Kindergartens oder einer Schule durch Bürgermeister Stephan Weil einfach ignoriert und zur Tagesordnung übergegangen wird“, so Innenminister Uwe Schünemann. Im aktuellen Fall wird zu prüfen sein, warum die Stadt Hannover als zuständige Gefahrenabwehrbehörde nicht die Verdachtspunkte abgearbeitet und überprüft hat. Das darf keine Frage des Geldes sein! Der Bürgermeister, nicht der Innenminister muss hier tätig werden!

„Wir werden uns noch lange mit der Aufgabe der Kampfmittelbeseitigung beschäftigen müssen. Die Gefahren, die von alter Kriegsmunition ausgehen, sind real und können Menschenleben kosten. Niedersachsen ist eines der wenigen Bundesländer, die eine systematische Luftbildauswertung intensiv vorgenommen hat und auch zukünftig vornehmen wird. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst steht den Kommunen dabei in ihrer Aufgabenwahrnehmung jederzeit als professioneller Dienstleister zur Verfügung“, so der Minister.

Hintergrund:

Alle Aufgaben rund um die Kampfmittelbeseitigung sind in einem klar definierten Stufenkonzept beschrieben und abgestimmt. Die für die systematische Auswertung von Luftbildaufnahmen aus dem Zweiten Weltkrieg zum Auffinden von Bomben entstehenden Kosten werden vom Land getragen; die für die Auswertung für einzelne Grundstücke auf Antrag entstehenden Kosten trägt der Antragsteller sprich Grundstückseigentümer oder Kommune.

Die durch die systematische Auswertung erkannten Verdachtspunkte werden den Kommunen mitgeteilt. Kosten, die dann im Bereich der Gefahrenerforschungsmaßnahmen wie zum Beispiel Einmessung von Blindgängerverdachtspunkten, Sondierungsmaßnahmen sowie Freilegung von Verdachtspunkten entstehen, werden vom jeweiligen Veranlasser (Grundstückseigentümer oder Kommune) getragen und durch gewerbliche Fachfirmen wahrgenommen.

Das Land trägt schließlich aus Billigkeitsgründen auch die tatsächlich bei einer Beseitigung von Kampfmitteln anfallenden Kosten, nämlich bei der Bergung, der Entschärfung, des Transports und der Vernichtung von Kampfmitteln. Daneben berät das Land die Gemeinden als zuständige Gefahrenabwehrbehörde bei ihrer Aufgabenwahrnehmung mit ihrem Expertenwissen.

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erstellt am:
01.11.2012

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