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Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission

Rechtsterrorismus (BLKR) vorgelegt – Pistorius: „Wir sehen Reformbedarf bestätigt!“


HANNOVER. „Die Innenministerkonferenz (IMK) begrüßt den Bericht als geeignete Diskussionsgrundlage, um die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Justiz nachhaltig und unverzüglich zu verbessern. Der Bericht ist in seinen umfangreichen Handlungsempfehlungen hilfreich, künftig Fehler und Versäumnisse bei der Bekämpfung extremistischer Bestrebungen zu vermeiden. Die Innenminister und -senatoren sehen den Reformbedarf“, so Innenminister Boris Pistorius am Donnerstag bei der Vorstellung des Abschlussberichtes der Bund-Länder-Kommission in Hannover.
Die Kommission erhielt den Auftrag Anfang 2012, weil es folgenschwere Fehler der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit den NSU-Morden gegeben hat. „Die
Innenminister und -senatoren der Länder sind in der Zwischenzeit nicht untätig gewesen. Wir lernen aus den Versäumnissen: Bereits der vorgelegte Zwischenbericht der Arbeitsgruppe aus dem letzten Jahr hat zu ersten Reformen, wie die Überarbeitung der Zusammenarbeitsrichtlinie geführt. Wir werden diesen Weg, hin zu einem modernen zukunftsfähigen Verfassungsschutz konsequent fortsetzen“, so Pistorius.
Die Innenminister und -senatoren der Länder begrüßen ausdrücklich, dass sich die BLKR deutlich für eine Beibehaltung der Verfassungsschutzbehörden der Länder ausgesprochen hat, machte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Boris Pistorius deutlich.
Ein zentraler Punkt des Abschlussberichtes sei die Verbesserung des gegenseitigen Informationsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden. Dies gelte genauso im Bereich des Verfassungsschutzverbundes, wie auch im Verhältnis zu anderen Sicherheitsbehörden, wie Polizei und Justiz. Bereits jetzt konkret geplant sei hier eine Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (§ 5 BVerfSchG). Im Vorgriff auf diese gesetzliche Regelung hatte die IMK bereits in ihrer letzten Sitzung eine untergesetzliche Vorschrift mit entsprechenden Regelungen erlassen. Der Bund wird gebeten, für eine schnelle Umsetzung dieser Forderungen der IMK und der BLKR Sorge zu tragen.

Die IMK begrüßt die Auffassung der BLKR, weiterhin an der Informationsgewinnung durch VPersonen festzuhalten. „Ich halte es für bedeutsam, dass die Kommission klar für die Beibehaltung der bestehenden V-Mann-Regelung steht. Vertrauenspersonen sind für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland unverzichtbar. Verdeckte Ermittler können V-Personen nicht ersetzen“, so der CDU-Ressortchef und Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier. „Für ihren Einsatz benötigen wir einheitliche Standards und klare rechtliche Vorgaben“, ergänzte der Sprecher der SPD-Länder, Ralf Jäger.
Ebenso wie die BLKR spricht sich die IMK für die Schaffung einheitlicher Standards beim VLeute-Einsatz aus.
Die IMK sieht die Notwendigkeit, die parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden zu stärken – Ziel muss eine höhere Transparenz sein.

Redeentwurf anlässlich der der Vorstellung des Abschlussberichtes der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus

Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus - Zusammenfassung der Empfehlungen -

Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus
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