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erstellt am:
17.08.2022
Die Niedersächsische Härtefallkommission weist in ihrem heute (17.08.2022) vorgelegten Tätigkeitsbericht eine positive Bilanz für das zurückliegende Jahr 2021 aus. Mit insgesamt 767 eingereichten Eingaben lag die Zahl der bei der Kommission Hilfesuchenden über dem Vorjahresniveau (2020: 711). Nach eingehender Prüfung wurden 151 Eingaben – pandemiebedingt vorwiegend per Videokonferenz – beraten. In 99 Einzelfällen sprach sich die unabhängige Kommission aufgrund humanitärer und persönlicher Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aus.
Bei den 214 Personen, die im Jahr 2021 durch die Entscheidungen der Härtefallkommission die Chance auf ein Bleiberecht erhielten, handelte es sich um 50 Einzelpersonen, 146 Personen im Familienverband mit insgesamt 49 Kindern und neun Paare.
Im Jahr 2021 zeigten sich die Auswirkungen der seit 2015 eingeführten alternativen gesetzlichen Bleiberechtsregelungen auf die Arbeit der Härtefallkommission besonders deutlich: So konnten mit einem deutlichen Anstieg zum Vorjahr (2020: 125) 223 Eingaben abgeschlossen werden, da eine Nachrangigkeit des Härtefallverfahrens bestand. Das heißt, dass die Betroffenen bereits von anderen gesetzlichen Regelungen profitierten bzw. andere Möglichkeiten für einen rechtmäßigen Aufenthalt nutzen konnten. Hierbei handelte es sich insbesondere um die stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung des § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei nachhaltiger Integration (bei Erwachsenen nach acht Jahren Aufenthalt, bei Familien mit minderjährigen Kindern nach sechs Jahren Aufenthalt) sowie um die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und die Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG).
Ein herausragender Sachverhalt war in diesem Berichtszeitraum die Eingabe einer ghanaischen Familie, die Zuflucht in Deutschland gesucht hatte. Obwohl die Eltern hier nicht arbeiten durften, bemühten sie sich von Beginn ihres Aufenthalts an intensiv um ihre sprachliche und soziale Integration sowie um schulische Bildung. Dies gelang ihnen in hervorragender Weise, so konnte beispielsweise der Vater die Berufseinstiegsklasse Metalltechnik als Jahrgangsbester abschließen. Diese Erfolge wurden seitens der Kommission und des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport positiv gewürdigt, sodass der Familie eine Aufenthaltserlaubnis und damit auch die Erlaubnis zu arbeiten erteilt wurde.
Die Vorsitzende der Härtefallkommission, Dr. Mareike Telkamp, führt aus: „Auch mit den bereits angestoßenen Erleichterungen im Aufenthaltsrecht verbleiben Fälle, in denen ausreisepflichtige und gut in unsere Gesellschaft integrierte Menschen keine Perspektive auf ein Bleiberecht haben. Für diese bleibt das Institut der Härtefallkommission von immenser Bedeutung. Entscheidend ist dabei für die Kommission nach wie vor, dass die Betroffenen aktiv mitwirken. Hilfestellungen zu den Themen Identitätsklärung und Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung erhalten sie zum Beispiel bei der unabhängigen Fachberatungsstelle zum Härtefallverfahren.“
Die Härtefallkommission sorgt in Niedersachsen seit 2006 dafür, dass ausreisepflichtige Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland erhalten können.
Der Tätigkeitsbericht – sowie alle wichtigen Informationen zum Härtefallverfahren – sind unter www.hfk.niedersachsen.de verfügbar.