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12. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission veröffentlicht: 336 Personen erhielten in den Jahren 2019 und 2020 die Chance auf ein Bleiberecht

Pistorius: „Die Härtefallkommission ist ein wichtiges Instrument der Migrations- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“


Die Niedersächsische Härtefallkommission weist in ihrem heute (21.07.2021) vorgelegten Tätigkeitsbericht eine positive Bilanz für die zurückliegenden Jahre 2019 und 2020 aus. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 713 Eingaben bei der Kommission eingereicht, von denen nach eingehender Prüfung 141 Eingaben beraten wurden. In 96 Einzelfällen sprach sich die unabhängige Kommission aufgrund humanitärer und persönlicher Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik aus. Dies hatte zur Folge, dass 217 Personen die Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland erhielten. Die Zahl der 2020 eingereichten Eingaben bewegte sich mit insgesamt 711 auf dem Vorjahresniveau. Dabei konnten 89 Eingaben beraten werden; in 65 Einzelfällen sprach die Kommission sich für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aus. 119 Personen erhielten hierdurch die Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Kommissionsmitgliedern, die ein sehr verantwortungsvolles Ehrenamt ausüben. Die Entscheidungen, die die Kommission treffen muss, sind nicht immer leicht. Sie haben enorme Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Personen, deshalb sind moralische Integrität und Weitblick sehr wichtig. Die Härtefallkommission ist ein wichtiges Instrument der Migrations- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen. Den vorgelegten Ersuchen der Härtefallkommission konnte ich wieder überwiegend folgen.“

Bei den 217 Personen, die im Jahr 2019 durch die Entscheidungen der Härtefallkommission die Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland erhielten, handelte es sich um 46 Einzelpersonen, 161 Personen im Familienverband mit insgesamt 82 Kindern und 5 Paare.

Auch im Jahr 2019 zeigten sich die Auswirkungen der seit 2015 eingeführten alternativen gesetzlichen Bleiberechtsregelungen auf die Arbeit der Härtefallkommission: So konnten 103 Eingaben abgeschlossen werden, da eine Nachrangigkeit des Härtefallverfahrens bestand. Das heißt, dass die Betroffenen bereits von anderen gesetzlichen Regelungen profitieren bzw. andere Möglichkeiten für einen rechtmäßigen Aufenthalt nutzen konnten.

Die 119 Personen, die 2020 die Chance auf ein Bleiberecht in der Bundesrepublik erhielten, setzen sich aus 32 Einzelpersonen, 83 Personen im Familienverbund mit insgesamt 53 Kindern und zwei Paaren zusammen. Weitere 125 Eingaben konnten wegen einer bestehenden Nachrangigkeit des Härtefallverfahrens abgeschlossen werden und von einer anderen gesetzlichen Regelung profitieren.

Zu den außergewöhnlichen Fällen zählte in diesem Berichtszeitraum die Eingabe einer 33-jährigen russischen Staatsangehörigen mit ihren beiden sechs und zwölf Jahre alten Töchtern. Nach Gewalterfahrungen in ihrem Heimatland hatte sie Zuflucht in Deutschland gesucht. Von Beginn ihres Aufenthalts an bemühte sich die alleinerziehende junge Frau um eine Integration auf dem Arbeitsmarkt, engagierte sich ehrenamtlich und förderte zugleich in vorbildlicher Weise die schulische und kulturelle Bildung ihrer beiden Töchter. Diese sehr guten Integrationsleistungen wurden seitens der Kommission und des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport positiv gewürdigt, sodass der Familie eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde und sie sich nunmehr in Ruhe ihrer weiteren Integration in Deutschland widmen kann.

Die Vorsitzende der Härtefallkommission, Anke Breusing, führt aus: „Es bleibt eine außerordentliche Errungenschaft, dass Menschen über das Institut der Härtefallkommission die Chance auf eine positive Zukunft in Deutschland eröffnet werden kann, die ansonsten sprichwörtlich durchs Raster gefallen wären. Nach wie vor legt die Kommission aber auch ein großes Augenmerk darauf, dass die Betroffenen aktiv dabei mitwirken, andere und gegenüber dem Härtefallverfahren vorrangige gesetzliche Regelungen für sich zu nutzen. Hilfestellungen zu den Themen Identitätsklärung und Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung erhalten sie zum Beispiel bei der unabhängigen Fachberatungsstelle zum Härtefallverfahren.“

Die Härtefallkommission sorgt in Niedersachsen seit 2006 dafür, dass ausreisepflichtige Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland erhalten können.

Der Tätigkeitsbericht sowie alle wichtigen Informationen zum Härtefallverfahren sind unter www.hfk.niedersachsen.de verfügbar.


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