Stand des Konversionsmanagements in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.10.2011; Fragestunde Nr. 6
Der Abgeordnete hatte gefragt:
Derzeit hat die Bundeswehr in Niedersachsen noch 46 Standorte mit rund 53 000 Dienstposten. Im Zuge der Bundeswehrreform hat Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière angekündigt, Ende Oktober 2011 die Standortentscheidungen zu veröffentlichen. Das wird auch Auswirkungen auf das Land Niedersachsen haben. Um negative Auswirkungen beispielsweise hinsichtlich des Verlustes von Arbeitsplätzen zu vermeiden, ist frühzeitiges Konversionsmanagement für die betroffenen Standorte von großem Vorteil.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit nach Bekanntgabe der Standortentscheidungen ein effektives Konversionsmanagement funktioniert?
- In welcher Höhe sind dafür finanzielle Mittel des Landes von der Landesregierung für welche Maßnahmen eingeplant?
- Welche Position vertritt die Landesregierung bezüglich der Errichtung eines Konversionsfonds auf Bundesebene, und in welcher Form wird die Landesregierung diesbezüglich initiativ?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Die Bundeswehr mit ihren 46 Standorten und rund 51.500 militärischen und zivilen Dienstposten ist in Niedersachsen willkommen. Niedersachsen steht an der Seite der hier stationierten Soldaten und zivilen Mitarbeiter, die einen wichtigen, teils mit großen Gefahren verbundenen Dienst für die Bundesrepublik Deutschland und den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger leisten. Niedersachsen ist Heimat für die Bundeswehr, und die Landesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass dies auch so bleibt. Die Landesregierung erkennt die sicherheitspolitische Notwendigkeit der Bundeswehrreform an. Niedersachsen sieht sich zusätzlich mit dem angekündigten Abzug der Britischen Streitkräfte (ca. 11.000 Soldaten und Angehörige) aus vier niedersächsischen Standorten (Celle, Bad Fallingbostel, Bergen-Hohne und Hameln) bis zum Jahr 2020 konfrontiert.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Kabinettsbeschluss vom 11. Januar 2011 hat die Landesregierung einen interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) zum Abzug der britischen Streitkräfte eingerichtet. Der IMAK besteht unter Federführung des MI aus Vertretern von MS, ML, MU, MW, MF, den betroffenen Standortkommunen und -landkreisen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und den britischen Streitkräften. Der IMAK hat die Aufgabe, die betroffenen Kommunen durch Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Ebenen (Kommunen, Landesverwaltung und Bundesverwaltung) zu unterstützen und insbesondere Fördermöglichkeiten für die betroffenen Standortkommunen zu prüfen. Seit Einrichtung des Arbeitskreises wurden in mehreren Sitzungen Bedarfe und Möglichkeiten, auch mit den betroffenen Kommunen erörtert.
Die Landesregierung beabsichtigt, den Aufgabenbereich des IMAK nach Bekanntgabe der Standortentscheidungen des Bundesministers der Verteidigung Ende Oktober 2011 um diesen Bereich und die dann absehbar betroffenen niedersächsischen Kommunen zu erweitern.
Zu Frage 2:
Finanzielle Mittel des Landes werden für von der Schließung von Bundeswehrstandorten betroffene Kommunen im Rahmen der bestehenden Förderprogramme bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen im konkreten Fall eingesetzt.
Beispielhaft sei hier auf folgende Fördermöglichkeiten verwiesen:
- Nutzung verschiedener Förderprogramme im wirtschaftspolitischen Bereich.
- Projekt interkommunaler und kreisgrenzenübergreifender Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen Heidekreis und Celle; für dieses Projekt werden Fördermittel aus dem Regionalisierungsfond in Aussicht gestellt.
- Teilprogramm „Stadtumbau West“ des Bund-Länder-Programms zur Städtebauförderung für Konversionsflächen.
Zu Frage 3:
Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat am 9. Juni 2011 unter Beteiligung des niedersächsischen Ministerpräsidenten die Bundesregierung gebeten, für aufgegebene Bundeswehrstandorte – insbesondere in strukturschwachen Regionen – Konversionsmaßnahmen des Bundes zu veranlassen und ein Konversionsprogramm aufzulegen. Zudem wurde der Bund gebeten, zur Erleichterung des Strukturwandels eine verbilligte Abgabe der zu Verteidigungszwecken nicht mehr benötigten Liegenschaften an die jeweiligen Kommunen zu ermöglichen und sich an der Sanierung etwaiger Altlasten zu beteiligen.