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Verfassungsschutzbericht 2010

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.10.2011; Fragestunde Nr. 8


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2010 wird im Kapitel Linksextremismus ausführlich über gewalttätige Aktionen linksextremistischer Einzelpersonen oder Gruppen berichtet. In diesem Kontext wird wiederholt auf Göttingen als „Autonomen-Zentrum“ Bezug genommen und dabei auf einen bisher ungeklärten Brandanschlag im Kreishaus des Landkreises Göttingen am 22. Januar 2010 verwiesen. Als Begründung für die Einordnung der Tat heißt es: „Für eine linksextremistisch motivierte Tat sprechen neben dem Modus Operandi ein kriminaltechnisches Gutachten, das die Bauart des Brandsatzes der linksextremistischen Szene zuordnet, und ein am Tatort gefundenes Pappschild mit der Aufschrift, Abschiebestopp! Wer bleiben will, soll bleiben! Antirassistische Offensive ‚Frühling’!“ (Seite 173). In der Berichterstattung im Göttinger Tageblatt vom 10. August 2011 werden vor dem Hintergrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse diese Behauptungen kritisch hinterfragt. Weder sei das Pappschild am Tatort gefunden worden, noch könnte die Herkunft des Brandsatzes belegt werden. So entsteht der Verdacht, dass der Verfassungsschutzbericht falsch informiert.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Auf welchen Fakten beruht die Feststellung im Verfassungsschutzbericht, dass der Brandanschlag im Kreishaus Göttingen der „linksextremistischen Szene“ zuzuordnen ist?
  2. Welche Aussagen werden im technischen LKA-Gutachten zur Herkunft des Brandsatzes und zum Fundort des Pappschildes getroffen?
  3. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung ziehen, wenn sich Behauptungen im Verfassungsschutzbericht als nicht zutreffend erweisen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

In Göttingen existiert seit Jahrzehnten eine ausgeprägte linksextremistische Szene mit bundesweiter Bedeutung. Sie gehört, wie im aktuellen Verfassungsschutzbericht erwähnt, zu den aktivsten linksextremistischen „autonomen“ Zentren in Niedersachsen.

Zu den linksextremistischen „autonomen“ Gruppierungen Göttingens zählen die aus der im April 2004 aufgelösten Autonomen Antifa [M] hervorgegangene Redical [M], die Antifaschistische Linke International (A.L.I.) und die seit dem Jahr 2008 aktive Jugendantifa Göttingen (J.A.G.). Sie pflegen intensive Kontakte zu linksextremistischen „autonomen“ Gruppierungen im ganzen Bundesgebiet. Dabei nutzen sie die Kontakte über frühere Aktivisten der Autonomen Antifa [M] ebenso wie ihre Zugehörigkeit zu überregionalen Bündnissen. Die linksextremistische „autonome“ Szene Göttingens ist durch eine zum Teil hasserfüllte Ablehnung des politischen Systems der Bundesrepublik, ihrer Institutionen und Repräsentanten geprägt, die sich auch in ihren Selbstdarstellungen widerspiegelt. Diese Einstellung zeichnet sich vor allem durch ein hohes Maß an Intoleranz gegenüber Andersdenkenden und einer ausgeprägten Gewaltbereitschaft aus. Wie niedrig in der linksextremistischen „autonomen“ Szene die Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt auch gegen Menschen ist, verdeutlichen die folgenden Beispiele:

Im Rahmen von Gegenprotesten zu einer NPD Demonstration in Göttingen im Oktober 2005 haben gewaltbereite linksextremistische „Autonome“ die eingesetzten Polizeikräfte angegriffen. Während dieser Ausschreitungen wurden u.a. auch Feuerwehrleute, die brennende Barrikaden löschen wollten, mit einem Steinhagel massiv attackiert.

In der Nacht vom 11. auf den 12. März 2011 verübten unbekannte Täter einen Brandanschlag auf das Haus der Göttinger Burschenschaft Brunsviga, indem sie zwei Altpapiertonnen unmittelbar vor der Haustür der Burschenschaft mittels eines unbekannten Brand-beschleunigers entzündeten. Zum Tatzeitpunkt befanden sich neun schlafende Bewohner im Haus. Auch in den Jahren zuvor waren die Verbindungshäuser der Brunsviga und anderer Burschenschaften immer wieder Ziel von Angriffen durch die linksextremistische autonome Szene. Dabei wurde auch die Gefährdung von Menschenleben zumindest billigend in Kauf genommen.

Darüber hinaus kam es in Göttingen in den letzten Jahren immer wieder zu Brandanschlägen auf Kraftfahrzeuge. So wurden in der Nacht zum 29. November 2008 durch einen Brandanschlag sechs Fahrzeuge der Stadtwerke Göttingen zerstört oder stark beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von über 150.000 Euro. Im Rahmen der Ermittlungen durch die Polizei, fanden die Ermittler an einer Umfriedungsmauer zur Godehardstraße folgenden Schriftzug: „Nieder mit Kapitalismus, Patriarchat und Gewalt gegen Frauen etc. MZ(G)“. Das Kürzel „MZ“ steht für „Militante Zellen“.

Die Zielrichtung und der Modus operandi dieses Brandanschlages sprechen für einen Zusammenhang mit der Serie mutmaßlich linksextremistisch motivierter Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge in Göttingen in den Jahren 2006, 2007 und 2008, zu denen sich am 15. Januar 2008 in Form eines Bekennerschreibens, das bei verschiedenen Zeitungsredaktionen in Hamburg eingegangen war, eine zum damaligen Zeitpunkt unbekannte Gruppe mit dem Namen „militante Zellen (gruppe) – abgekürzt „m.z.(g)“- bekannt hatte.

Allgemein ist die Gewaltbereitschaft in der linksextremistischen autonomen Szene in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen. So wurden beispielsweise bei linksextremistisch motivierten Angriffen auf die Polizeiwachen in Hamburg Anfang Dezember 2009 und in Berlin im April dieses Jahres die Gefährdung von Menschen billigend in Kauf genommen.

Ein weiteres Beispiel für die gestiegene Gewaltbereitschaft der linksextremistischen autonomen Szene ist der Angriff von Linksextremisten auf das Fahrzeug eines NPD- Versammlungsleiters auf dem Weg zu einer NPD Kundgebung in Buchholz im April 2010. Hierbei erlitt ein Mitfahrer durch einen gezielt durch die Seitenscheibe geschleuderten Pflasterstein einen Schädelbruch.

Während des letzten Castor-Transportes wurden Sonderfahrzeuge der Polizei durch vermummte Personen angegriffen. Die Personen bewarfen diese mit Steinen und mit in Flaschen abgefüllten brennbaren Flüssigkeiten. Anschließend beschossen sie die Fahrzeuge mit Signalmunition und Feuerwerkskörpern, wodurch ein Fahrzeug in Brand geriet. Als die Fahrzeuginsassen das Fahrzeug verlassen wollten, wurden sie durch Steinwürfe daran gehindert. Der Vorfall wurde von der Staatsanwaltschaft als versuchter Mord eingestuft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Zur Beantwortung der o.g. Mündlichen Anfrage verweise ich auf die Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann und Patrick Humke (LINKE) „Hintergründe des nach Polizeiangaben politisch motivierten Brandanschlages am 22. Januar 2010 auf das Gebäude der Kreisverwaltung Göttingen“ in der Sitzung vom 18.02.2010 des Niedersächsischen Landtages (siehe Anlage Nr. 48 zum Protokoll der 63. Plenarsitzung vom 18. Februar 2010)

Nach den polizeilichen Ermittlungen der zuständigen Polizeidirektion Göttingen kam in dem tatbetroffenen Raum des Landkreisgebäudes eine so genannte Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) zur Umsetzung.

Die am Tatort gesicherten Spuren wurden durch das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) untersucht und ein kriminaltechnisches Gutachten erstellt. Im Rahmen der kriminaltechnischen Untersuchung wurden an Materialproben Rückstände eines leicht entzündlichen Produktes in der Art eines handelsüblichen Klebstoffes nachgewiesen. Im Ergebnis der Untersuchung lässt sich die Raumexplosion über den Lösungsmittelanteil des Klebstoffes erklären. Im kriminaltechnischen Gutachten des LKA NI werden keine Aussagen zur Herkunft des Brandsatzes und zum Fundort des Pappschildes getroffen. Das Gutachten beschreibt lediglich die Untersuchung von Spuren bzw. Materialproben vom Tatort.

In der Gesamtschau der vorliegenden Erkenntnisse und unter Zugrundelegung weiterer Aspekte wurde die Tat von der Polizei als Politisch motivierte Kriminalität im Phänomenbereich -Links- eingestuft. Dies wurde im Rahmen einer kriminalistischen Bewertung zum einen daran festgemacht, dass sich die linksextremistische Szene in der Zeit vor dem Anschlag vermehrt auf die Thematik „Abschiebungen“ fokussiert hatte und die in unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Nähe zum Tatgeschehen aufgefundene Pappe mit inhaltlichem Bezug zur Thematik „Abschiebungen“ eine linkspolitische Motivation erkennen ließ. Zum anderen wurde unter Einbeziehung des kriminaltechnischen Gutachtens des LKA NI eine kriminalistisch-fachliche Bewertung mit dem Ergebnis vorgenommen, dass es sich unter Berücksichtigung der Übereinstimmungen bzw. Ähnlichkeiten von in der Vergangenheit in der linksextremistischen Szene verwendeten USBV und den dazu bekannten Bauanleitungen in linksextremistischen Szenepublikationen mit dem Aufbau der am 22. Januar 2010 im Göttinger Kreishaus verwendeten USBV um einen „szenetypischen“ Brandsatz gehandelt haben könnte.

Die polizeilichen Ermittlungen führten nicht zur Ermittlung der oder des Täters. Das Ermittlungsverfahren wurde zwischenzeitlich durch die Staatsanwaltschaft Göttingen gemäß § 170 (2) StPO eingestellt.

Bei der Gesamtbewertung all dieser Umstände kommt der Verfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass der Brandanschlag auf die Ausländerbehörde des Göttinger Kreishauses der linksextremistischen „autonomen“ Szene Göttingens zuzurechnen ist.

Presseinformation

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erstellt am:
14.10.2011

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