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"Zentrale Unabhängige Beschwerdestelle Polizei" in Niedersachsen

Rede des Innenministers Uwe Schünemann in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.10.2011; TOP 24 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE


Sehr geehrte Damen und Herren,

eine „Zentrale Unabhängige Beschwerdestelle Polizei“ ist in Niedersachen nicht erforderlich!

Ich habe es schon bei anderen Gelegenheiten dargestellt: Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei ist groß. Das bestätigen unabhängige Umfragen seit Jahrzehnten immer wieder. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Polizei ist nicht nur demokratisch legitimiert, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unseres Landes sind vor allem auch in ihrem Denken und Handeln tief demokratisch verwurzelt. Sie zeichnen sich durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Menschen in unserem Land, dem Rechtsstaat und der Verfassung aus. Daran gibt es keine ernsthaften Zweifel – weder bei den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, sicher nicht bei dieser Landesregierung und bestimmt auch nicht bei der Mehrheit dieses Hauses. Dieses Verständnis spiegelt sich auch in der Organisation und Kultur der Polizei wieder. Unsere Polizei ist bürgernah und bürgerorientiert aufgestellt. Es liegt im Interesse der Polizei selbst, das ihr entgegengebrachte Vertrauen der Bevölkerung durch Offenheit und Transparenz kontinuierlich auf hohem Niveau zu halten. Denn die Polizei ist auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Zu diesem hohen Level trägt auch ein kompetentes, ergebnisoffenes und leistungsfähiges Beschwerdemanagement bei. Die Polizei Niedersachsen verfügt über ein Beschwerdemanagement mit diesen Attributen. Es ist standardisiert, am Prinzip Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung ausgerichtet und genügt höchsten Ansprüchen. Das ist die Situation in Niedersachsen! Die Polizei nimmt Hinweise und Beschwerden aus den Reihen der Bevölkerung sehr ernst. Sie sind in der Polizei „Chefsache“, so ist es in Organisation und Kultur verankert.

Klar ist auch: Jede Beschwerde innerhalb oder gegenüber der Polizei ist grundsätzlich der Ausdruck von Unzufriedenheit. Bei der Bearbeitung von begründeten Beschwerden wollen wir daher

  • einerseits mögliche Schwachstellen und Defizite in der Organisation aufdecken und
  • andererseits die Zufriedenheit der Beschwerdeführer schnell und objektiv wiederherstellen.

Bei alledem haben wir hier ein Ziel vor Augen: Wie kann die Polizei noch besser werden?

Nochmal:

Im Beschwerdemanagement ist schon jetzt aufgrund allgemeiner Vorschriften sichergestellt, dass Beschwerden in der rechtsstaatlich gebotenen Weise aufgenommen und verfolgt werden.

Im Fall von persönlichem Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besteht die Möglichkeit, sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an deren Dienstvorgesetzte/n zu wenden. Diese müssen bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht eines Dienstvergehens grundsätzlich ein Disziplinarverfahren einleiten. Bei dem Verdacht einer Straftat kann und wird natürlich auch Strafanzeige erstattet werden. Wir alle leben in einem zutiefst demokratischen Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten. Letztlich – vergessen wir auch das nicht – garantiert schon unser gemeinsames Grundgesetz mit seinem Petitionsrecht, dass zum Beispiel auch dieses Haus mit seinen Ausschüssen angerufen werden kann. Dies alles stellt bereits eine objektive Bearbeitung der jeweiligen Beschwerde auch ohne zentrale Beschwerdestelle sicher. Mit ihrem Online-Portal verfügt unsere Polizei über einen zusätzlichen Weg, die Hinweise und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern – gegebenenfalls auch anonym - entgegenzunehmen. Und: Sie können sich sicher sein, jede Beschwerde wird professionell und ergebnisoffen bearbeitet. Dies gilt auch für Beschwerden unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Wir haben in unserem Niedersächsischen Beamtengesetz hier ausdrücklich den Beschwerdeweg bis zur obersten Dienstbehörde eröffnet. Die Bevölkerung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Vertrauen in ihre Polizei. Die Polizei in Niedersachsen hat das Vertrauen der Landesregierung. Und dafür bedarf es keiner zusätzlichen Behörde oder Stelle, die uns genau das auch bestätigen würde.

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erstellt am:
14.10.2011

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