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Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2011; Fragestunde Nr.50

Zehn Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz auch in Niedersachsen


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Elke Twesten (GRÜNE)

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) mit der Zielsetzung in Kraft, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu beenden. Zwar bot dieses Gesetz den Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern am Anfang nur wenige Rechte, legte ihnen aber die gleichen Pflichten wie Eheleuten auf. Dennoch schlossen zahlreiche Lesben und Schwule ihren Bund fürs Leben. Noch am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes gaben sich Heinz-Friedrich Harre und Reinhard Lüschow hier in Hannover das Jawort und schlossen damit die erste eingetragene Lebenspartnerschaft in Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland. Seither hat die Eingetragene Lebenspartnerschaft an Rechten hinzugewonnen, wobei die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht und das gemeinsame Adoptionsrecht noch fehlen. Die im Großen und Ganzen verbesserte rechtliche Situation hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Eingetragene Lebenspartnerschaft bei den Lesben und Schwulen an Attraktivität zugenommen hat: So sind bundesweit laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2006 etwa 12 000 und im Jahr 2011 bereits 23 000 Eingetragene Lebenspartnerschaften geschlossen worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden seit der Einführung des LPartG in Niedersachsen geschlossen (Auflistung bitte nach Jahren sowie lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften)?

2. Mittels welcher Behörden und/oder Stellen werden diese Zahlen in Niedersachsen erhoben?

3. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um die im Zusammenhang mit der Debatte um die rückwirkenden Zahlungsansprüche auf Familienzuschlag, Sterbegeld und Hinterbliebenenversorgung stehende Anzahl der verpartnerten Landesbeamtinnen und beamten zu ermitteln?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Aufgrund des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696), besteht seit 1. August 2001 für zwei Personen gleichen Geschlechts die Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen.

Die statistische Erfassung von Personenstandsfällen ist im Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes in der Fassung vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1290), geregelt. Danach werden bei den Standesämtern Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle mittels sog. Zählkarten statistisch erfasst und monatlich den Landesämtern für Statistik übermittelt. Entsprechende Regelungen über die statistische Erfassung der begründeten Eingetragenen Lebenspartnerschaften sind in diesem Gesetz bisher nicht enthalten.

Der Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes sieht vor, hierfür nunmehr auch eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Gesetzesänderung soll voraussichtlich im Jahr 2012 in Kraft treten.

Seit dem 1. Januar 2006 werden jedoch im Rahmen des Mikrozensus Daten auch zu den Eingetragenen Lebenspartnerschaften erhoben. Die Erhebungen sehen u. a. eine Frage nach dem Familienstand vor. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentationsstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781).

Die Berücksichtigung Eingetragener Lebenspartnerschaften beim Familienstand ermöglicht es auf Bundesebene, mit Hilfe des Mikrozensus umfangreiche Daten zu dieser Personengruppe bereitzustellen, auch differenziert nach dem Geschlecht der Lebenspartner. Dabei ist das im Mikrozensus angewandte Koresidenzprinzip zu beachten, d. h. Daten liegen nur für Lebenspartner vor, die zusammen wohnen und wirtschaften.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Eine Auflistung nach den gewünschten Kriterien ist ohne eine Abfrage bei den niedersächsischen Standesämtern (mehr als 400) nicht möglich. Aus Gründen des Verwaltungsaufwandes wurde von solch einer Abfrage abgesehen.

Zu Frage 2:

Die statistische Erfassung der Begründung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften wird nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes in Niedersachsen von den Standesämtern an den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikation erfolgen.

Zu Frage 3:

Die Ermittlungen zur Feststellung der Anzahl der betroffenen Fälle wurde durch die Oberfinanzdirektion Niedersachsen – Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) – vorgenommen. Dabei wurde wie folgt vorgegangen:

Im Bezügeabrechnungsverfahren KIDICAP wurde im Jahr 2005 für die Erfassung des Familienstandes „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ ein neues Familienstandsmerkmal (P) geschaffen. Seitdem wird bei allen Personalfällen, bei denen der Familienstand „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ angezeigt wird, das entsprechende Merkmal eingegeben.

Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.10.2010 hat das Finanzministerium mit Rd.Erlaß vom 30.03.2011 Regelungen zur Verfahrensweise bei rückwirkenden Zahlungsansprüchen getroffen.

Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen für Zeiträume ab 01.07.2009 wurden entsprechend geleistet. Die Personalfälle mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten (Nr. 4 des RdErl.) waren gesondert gekennzeichnet, so dass auch in diesen Fällen eine Nachzahlung für Zeiträume vor dem 01.07.2009 erfolgen konnte.

Des Weiteren haben alle Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen sowie Besoldungs- und Versorgungsempfänger mit der Gehaltsmitteilung für den Monat Juli 2011 einen Hinweis auf die o. g. Erlassregelung erhalten.

Presseinformation

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erstellt am:
19.09.2011

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