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Zukunftsvertrag

Zugriffsfrist soll bis 31. März 2013 verlängert werden


HANNOVER. Die Landesregierung hat sich in ihrer gestrigen Kabinettssitzung dafür ausgesprochen, die Zugriffsfrist auf Beantragung einer Entschuldungshilfe über den 31. Oktober 2011 hinaus zu verlängern. Das Ministerium für Inneres und Sport wurde beauftragt, mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine entsprechende Änderung des Zukunftsvertrages vorzubereiten. Dabei soll die Zugriffsfrist bis zum 31. März 2013 verlängert werden.

Im Dezember 2009 hat die Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden den Zukunftsvertrag geschlossen.

Ein Kernpunkt des Vertrages ist der Entschuldungsfonds, in dem ab 2012 pro Jahr 70 Millionen Euro zur Hälfte vom Land und den Kommunen eingezahlt werden. Mit diesem Sondervermögen sollen Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen unterstützt werden. Diese Kommunen werden nach Abschluss eines Vertrages mit dem Land von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 75 Prozent freigestellt. Mit dieser Hilfe und weiteren vertraglich vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen soll die finanzielle Leistungsfähigkeit verbessert und nach Möglichkeit wieder hergestellt werden. Aktuell sind bereits Verträge, die oft auch kommunale Fusionen einschließen, in Höhe von rund 250 Millionen Euro abgeschlossen worden oder stehen kurz vor Vertragsabschluss.

Nach einer Unterzeichnung des geänderten Zukunftsvertrages durch die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände stünde den neuen kommunalen Räten ausreichend Zeit zur Verfügung, um die Möglichkeiten des Zukunftsvertrages auch für ihre Gebietskörperschaft eingehend zu prüfen.

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erstellt am:
06.07.2011

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