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Neonazikonzert im Klubhaus der Rockergruppierung Red Devils in Stadthagen am 30.04.2011

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.05.2011; Fragestunde Nr. 50


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann (LINKE); es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Am Samstag, dem 30. April 2011, fand ein Konzert der Neonaziband „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ in Stadthagen im Klubhaus der Rockergruppierung Red Devils statt, an dem laut Presseberichten 100 Personen teilnahmen und eine große Anzahl weiterer Personen teilnehmen wollte, aber daran von der Polizei aufgrund mangelnden Platzes gehindert worden ist. Noch vor Kurzem teilte die Landesregierung mit, dass es aus ihrer Sicht keine strukturelle Zusammenarbeit von Neonazis und sogenannten Rockergruppen gibt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung das oben erwähnte Geschehen am 30. April 2011 in Stadthagen dar, und warum wurde das Neonazikonzert nicht verhindert?
  2. Welche weiteren neuen Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das Zusammenwirken von Neonazis und sogenannten Rockergruppen vor?
  3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um ein verstärktes Zusammenwirken von Neonazis und sogenannten Rockergruppen zu verhindern?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Nach Angaben der Polizeidirektion Göttingen ist ihr am 27.04.2011 bekannt geworden, dass die Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ auf ihrer Homepage für ein Konzert am 30.04.2011 im Raum Hannover – Hamburg warb. Die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur weiteren Informationsgewinnung wurden umgehend eingeleitet. Am 30.04.2011 wurden erste Hinweise erlangt, dass sich Anhänger der Band in Bad Nenndorf treffen wollten, um an einem geplanten Konzert im Großraum Hannover teilzunehmen. Gegen 17:50 Uhr verdichteten sich die Aufklärungsergebnisse, dass das Konzert im Clubheim des „MC Red Devils, Chapter Stadthagen“, Körsestraße 2, 31655 Stadthagen, stattfinden sollte.

Die Kontaktaufnahme der Polizei mit dem Verantwortlichen des Clubheims sowie dem Manager der Band, der als Veranstalter fungierte und nicht Angehöriger des „MC Red Devils, Chapter Stadthagen“ ist, bestätigten diese Erkenntnisse. Es wurde in Erfahrung gebracht, dass das Clubheim für das Konzert untervermietet sei und es sich um eine Privatveranstaltung handele, alle Gäste wären ausnahmslos persönlich eingeladen worden. Die Polizei führte bei dem Veranstalter eine Gefährderansprache durch. Sie veranlasste unverzüglich Kontrollmaßnahmen und intensivierte die bereits durchgeführten Aufklärungsmaßnahmen. Bis gegen 19:45 Uhr hatten sich etwa 100 potentielle Konzertbesucher am Clubheim eingefunden, die dem Augenschein nach aus der Hooliganszene und zum Teil aus der rechten Szene stammten.

Gemäß gemeinsamer rechtlicher Bewertung der Polizei und der Stadt Stadthagen ergab sich keine Handhabe, die als privat deklarierte Veranstaltung zu untersagen. Auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung erfolgte eine Begrenzung der Besucherzahl auf die zum Zeitpunkt Anwesenden. Ferner wurden Anfahrtskontrollen durchgeführt, potentielle Konzertbesucher an den Kontrollstellen abgewiesen bzw. Platzverweise ausgesprochen.

Im Rahmen einer erneuten polizeilichen Gefährderansprache wurde dem Veranstalter mitgeteilt, dass ein weiterer Zulauf von Gästen nicht toleriert werde, die Veranstaltung um 23:00 Uhr beendet werden müsse und eine Lärmbelästigung zu vermeiden sei. Das Konzert wurde gegen 22:20 Uhr beendet, woraufhin die Teilnehmer den Veranstaltungsort mit PKW verließen. Die Polizei führte hierbei stationäre Verkehrkontrollen durch. Im Rahmen des Einsatzes erfolgten durch die Polizei 62 Identitätsfeststellungen und es wurden 43 Platzverweise ausgesprochen.

Im Übrigen weise ich im Zusammenhang mit der Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktivitäten von Rechtsextremisten in Niedersachsen“ (LT-Drs.16/3623) hin. Bei dieser Musikgruppe handelt es sich um eine Hooliganband, die von der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde nicht als neonazistisch eingestuft wird, wenngleich ihre Konzerte u.a. auch von Rechtsextremisten besucht werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die für diesen Sachverhalt zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse wurden ausgeschöpft. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 2.:

Zum Zusammenwirken von Rechtsextremisten und Rockergruppen verweise ich auf die Antworten zu der Mündlichen Anfrage Nr. 32 „Verbindungen zwischen Rockerklubs und Neonazis“ (Bericht 67. Sitzung des Niedersächsischen Landtags vom 18.03.2010) und zu den Kleinen Anfragen „Personelle und organisatorische Überschneidungen zwischen sogenannten Rockerklubs und der Neonaziszene im Land Niedersachsen“ (LT-Drs. 16/2616), „Gaststättenkauf durch einen Neonazi in Stade: Haben die niedersächsischen Behörden geschlafen?“ (LT-Drs. 16/2843) und „Aktivitäten des Motorradclubs „Gremium MC“ in Niedersachsen“ (LT-Drs. 16/2928). Weitere, über den betreffenden Sachverhalt hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden nicht vor.

Zu 3.:

Der Landesregierung liegen nach wie vor keine Erkenntnisse über eine strukturierte Zusammenarbeit von Rechtsextremisten und Rockergruppen vor.

Sie geht nach wie vor entschlossen, unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse in ganzheitlichen Ansätzen gegen diese Phänomene vor.



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erstellt am:
27.05.2011

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