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Anhörung eines Ehepaares bei der Landesauf-nahmebehörde in Lüneburg

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.05.2011; Fragestunde Nr. 38


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (GRÜNE); es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Am 6. April 2011 fand bei der Landesaufnahmebehörde in Lüneburg eine Anhörung des Ehepaares I. aus dem Landkreis Gifhorn statt. Nach Behördenangaben sollte der Termin der Vorbereitung einer Anhörung vor russischen Botschaftsangehörigen dienen. Das Ehepaar wurde dabei durch eine als Beistand und Zeugin fungierende weibliche Person begleitet. Laut den Protokollen des Ehepaares I. bzw. dessen Tochter und der Beistandsperson kam es dabei zu wiederholten massiven Beleidigungen sowie der Androhung körperlicher Gewalt. Zudem sei das Recht auf Beistandschaft aus § 14 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Abrede gestellt worden. Das Ehepaar sei getrennt befragt worden. Die Beistandsperson habe nur jeweils einem der beiden Eheleute beistehen können und sei zeitweise sogar von beiden getrennt und selbst vernommen worden. Eine weitere als Beistand zur Verfügung stehende und dazu bereite Person sei nicht zugelassen worden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt sie diese Vorkommnisse (Beleidigungen, Drohung, Einschränkung des Beistandsrechts)?
  2. Welche disziplinarischen, ausbildungstechnischen oder sonstige Konsequenzen werden sich für die in diesem Fall handelnden Beamten, aber auch für andere für solche Anhörungen zuständige Beamte ergeben?
  3. Wie wird die Landesregierung gegenüber dem Ehepaar I. reagieren (Entschuldigung, Schadensersatz, weiteres Verfahren)?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Von den in der Anfrage erwähnten Protokollen und den darin erhobenen Vorwürfen gegen Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Außenstelle Lüneburg, hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport durch die Veröffentlichungen des Niedersächsischen Flüchtlingsrates vom 03.05.2011 Kenntnis erhalten und sofort am 04.05.2011 die erforderlichen fach- und dienstaufsichtsbehördlichen Prüfungen eingeleitet. Zur Feststellung des tatsächlichen Sachverhalts im Zusammenhang mit der Befragung der Eheleute I. am 06. April 2011 sind umfangreiche Zeugenbefragungen erforderlich, die noch nicht abgeschlossen sind.

Eine abschließende Bewertung der veröffentlichten Protokolle und die Beantwortung der dazu gestellten Fragen sind der Landesregierung deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Landesregierung wird unaufgefordert auf die Beantwortung der Fragen zurückkommen, sobald die jetzt eingeleitete Überprüfung abgeschlossen ist.



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erstellt am:
27.05.2011

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